Bruchlandung für Exxon und Bergbehörde

Leute auf Stühlen von hinten in einer Turnhalle
Nicht immer während des dreitägigen Erörterungstermins ging es in der Mehrzweckhalle Hemsbünde so ruhig zu, wie dieses Foto suggeriert. (Foto: Bente Battenbrook)

ExxonMobil und die beteiligten Behörden erlitten bei der dreitägigen Anhörung zur geplanten Giftmüll-Anlage in Bellen eine komplette Bruchlandung

Die Einwender aus der Botheler Samtgemeinde, der BBU, der BUND Rotenburg, Genuk e.V., Bürgerinitiativen und viele betroffene Anwohner/Privatpersonen hatten sich in dieser Arbeitswoche vom 4. bis 6. April, also letztlich drei Tage Zeit nehmen müssen, um der Podiums-Riege von gut bezahlten ExxonMobil-Mitarbeitern und Beamten des LBEG entgegenzutreten. Die unvollständigen Unterlagen der Antragstellerin ExxonMobil, die Widersprüche und unplausiblen Berechnungen waren an allen drei Tagen ein großes Problem.

Am Dienstag, den 04.04.17 ging es im Schwerpunkt um die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Landkreisbehörden und das LBEG hatten diese UVP-Pflicht verneint, obwohl die geplante Behandlung, Lagerung und Transport von gefährlichen Abfällen gravierende und weitreichende Folgen für das gesamte Öko-System und alle Schutzgüter haben könnten. Nicht zuletzt für das „Schutzgut Mensch“. Denn für die Erkrankungsraten der Nachbarn, die im Umkreis der Anlagen leben, steht die Erforschung nach wie vor aus. Es fehlt immer noch die Auswertung der regionalen Fragebögen und Präzisierung durch andere Forschungsansätze. Das Podium konnte auf diese zentrale Frage keine Antworten geben, ein Abwarten erster Ergebnisse lehnte das Unternehmen ab. Chemiker Kassner erklärte erneut die vorliegenden Ergebnisse des Krebsregisters für statistisch nicht relevant, eine Ursächlichkeit der Gasförderung könne man nicht erkennen. Auch die weiteren Pläne von ExxonMobil, die zentrale „Versenkbohrung Söhlingen Z1“ im Moordorf bei den erwarteten Verkehrsströmen zu diskutieren, lehnte die Betriebsleiterin Davies ab, dies sei nicht Gegenstand der Verhandlung.

Am Mittwoch, 05.04.17 wurde die Anhörung fortgesetzt. Es ging stundenlang um den Baugrund, die Erdbebensicherheit und die offenkundigen Konstruktionsmängel der geplanten Anlage, auch vor dem Hintergrund des dort in Bellen seit Jahren bestehenden Grundwasserschadens. Der zuständige Landkreis hatte die lückenhaften Antragsunterlagen von ExxonMobil zur Grundlage genommen, eine UVP-Pflicht zu verneinen. Leider war nur am Dienstag ein Vertreter der Unteren Wasserbehörde anwesend. Am zweiten Tag hatte die zuständige und eingeladene Kreisverwaltung Rotenburg (Wümme) tatsächlich keinen Vertreter entsandt. Das LBEG führte den Erörterungstermin trotz der offenkundig unvollständigen und widersprüchlichen Unterlagen fort. Vor allem bei den Angaben zur Erdbebensicherheit des Gebäudes irritierte der Exxon-Projektleiter Lögering mit unterschiedlichen Werten und Formeln zur Berechnung der Erdbebensicherheit der geplanten Anlage und den durch die Gasfelder induzierten Beben generell. Dirk Eberle, Bürgermeister der von der geplanten Anlage direkt betroffenen Samtgemeinde Bothel, und die Juristin Carolin Muschter (Samtgemeinderat) brillierten mit Sachverstand. Auch andere anwesende Fachleute im Plenum hatten Stunden damit zu tun, die völlig unzureichenden Angaben des Unternehmens zu überprüfen und die Lücken und Mängel zu benennen.

Für Donnerstag, den 06.04.17 ab 10 Uhr wurde der dritte Verhandlungstag in der Mehrzweckhalle Hemsbünde angesetzt, es standen noch etliche Punkte der Tagesordnung aus: Feuerwehren, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Unternehmerpflichten nach Immissionsschutzgesetz. Die Frage, was denn genau in der so genannten „Waschhalle“ geschehen solle stand ebenfalls im Mittelpunkt, das geplante Verfahren wurde erstmals öffentlich bekannt und erläutert. Die Veranstaltung endete am Donnerstag um 16.00 Uhr.

Fazit:
Nach unserer Auffassung wurden viele Unterlagen von ExxonMobil nur unzureichend erarbeitet. Außerdem wurden falsche Annahmen zu Grunde gelegt, so z. B. bei den Aspekten Baugrund, Erdbebensicherheit und dem bereits vorhandenen Grundwasserschaden. Das LBEG hat nach unserem Dafürhalten rechtswidrig trotzdem den Erörterungstermin durchgeführt, statt auf vollständige und vollumfängliche Unterlagen zu bestehen. Bei solch einem Unterlagendesaster hätte der Erörterungstermin abgebrochen werden müssen, eine Genehmigung kann und darf nicht erteilt werden.

Text: B. Battenbrook, B. Ebeling, C. Hummers, 7.4.17; Gasland-ist-hier

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