Bundesländer fordern mehrheitlich Fracking-Verbot

Nicht nur die bundesdeutsche Bevölkerung, auch die Bundesländer wollen mehrheitlich ein Verbot von Fracking in jeglichen Öl- und Gas-Lagerstätten. Letzteres zeigte sich in der nicht-öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrats am 22. April 2015, wie u. a. die sh:z berichtete. Die Bundesländer schlossen sich mehrheitlich einem entsprechenden Antrag an, der von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht worden war.

Die Risiken des Fracking, vor allem für das Trinkwasser, seien viel zu wenig bekannt bzw. beherrschbar, als dass man diese »Technologie« erlauben dürfe.

Die Länder kritisieren darüber hinaus den irreführenden Titel des Gesetzentwurfs, der »auf der vorgeschlagenen Grundlage diese Hochrisikotechnologie nicht untersagt, sondern im Gegenteil ermöglicht«.

So fordert die Mehrheit der Bundesländer die Ergänzung des Bundesberggesetzes um einen Paragraphen 49 a mit folgendem Wortlaut:

§ 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck

Verboten ist das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.


Die detaillierte Stellungnahme der beteiligten Ausschüsse des Bundesrates ist hier veröffentlicht. Die Hauptempfehlung darin lautet: »Der Bundesrat lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab.«

Die Regierung von Kanzlerin Merkel indes verfolgt weiter ihr ambitioniertes Ziel, nach bald vier Jahren vergeblichen Ringens um eine Regulierung von Fracking nun aber endlich einen »verlässlichen Rechtsrahmen« für die Industrie auf Kiel zu legen. Um nun wirklich zügig zu dem Ziel zu kommen, das die Industrie seit langem einfordert, wurde der Entwurf des »Fracking-Gesetzes« dem Parlament für den 7. Mai, noch vor Eintreffen der eigentlich zunächst erforderlichen Stellungnahme des Bundesrats, auf den Zettel geschrieben. Dann soll der Gesetzentwurf (Drs. 18/4713 v. 23.4.15) in der 1. Lesung im Bundestag bearbeitet werden, wie der Bundestagsticker am Montag meldete.

Beim Bundesrat hieß es vorübergehend,[1] nach dem Kabinettsbeschluss werde sich nun »zunächst der Bundesrat mit den Plänen der Bundesregierung beschäftigen und eine erste Stellungnahme abgeben. Auf seiner Website schrieb der Bundesrat noch gestern abend: »Die Länder werden die Gesetzentwürfe in ihrer Plenarsitzung am 8. Mai 2015 beraten. Erst danach ist die Behandlung der Vorlagen im Bundestag möglich.«

Was auf den ersten Blick wie ein verkehrtes Verfahren wirkte – die Bundesregierung kann regelmäßig keinen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, bevor nicht der Bundesrat dazu Stellung genommen hat -, ist ausnahmsweise möglich: Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf als besonders eilbedürftige Vorlage gem. Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG klassifiziert und kann hier das Parlament schon bemühen, bevor der Bundesrat Stellung genommen hat.

Doch auch, wenn Merkels Tafelrunde nun auch noch das Register der Eilbedürftigkeit zieht und versucht, die Abgeordneten im Bundestag zu einem schnellen Votum pro »Fracking-Ermöglichungsgesetz« zu bringen: Auch unter den Parlamentariern befinden sich viele, die dem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber stehen. Es scheint gute Chancen zu geben, dass die Forderung des Souveräns, Öl- und Gas-Fracking in Deutschland generell zu verbieten, doch noch umgesetzt werden könnte.

Fußnote:
[1] abgerufen 28.4.15, 20:05 Uhr; der Wortlaut wurde inzwischen redaktionell verändert.

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