Archiv der Kategorie: Industrie

Schluss mit dem Weglächeln: Fracking verschmutzt Trinkwasserressourcen

Brennender Wasserhahn (gesehen in "Gasland I" by Josh Fox)
Brennender Wasserhahn (gesehen in „Gasland I“ by Josh Fox)
Umweltbehörde musste die Hosen runterlassen: Öl- und Gasproduktion in Pennsylvania hat Hunderte Trinkwasserbrunnen verschmutzt

Tatsachen jahrelang verschwiegen

Am 24. Dezember 2007 erhielt ein geschädigter Brunnenbesitzer in Venango County, Pennsylvania, USA, ein Schreiben von der Umweltbehörde: „The Department’s preliminary investigation has determined that Great Lakes Resources (a.k.a. Range Resouces-Appalachia) has affected your water supply during the drilling of their [Name geschwärzt] well.“[1]

Am 4. April 2008 schrieb dieselbe Behörde einem Beschwerdeführer aus Foster im Nordwesten des Landes: „After reviewing the results of your spring water analysis, the Department has concluded that recent oil and gas activity has caused your water supply to become contaminated.“[2]

20071224_complaint250746Dies sind die ersten beiden dokumentierten Fälle, die die Umweltbehörde von Pennsylvania seit Jahren in der Schublade hatte und jetzt offenlegte. Endlich kommt ans Licht, was Industrie, Verwaltung, Wissenschaft und Politik stets in Abrede gestellt hatten: Zahlreiche Fälle von Hausbrunnen-Verschmutzungen, die eindeutig auf das Konto der Öl- und Gasförderung gehen. Erst auf monatelangen, massiven Druck von Bürgern und Journalisten hat die Umweltbehörde jetzt eine Liste offengelegt, die belegt, dass tatsächlich die Öl- und Gasförderung zahlreiche Brunnen verschmutzt und unbrauchbar gemacht hat. In dieser Liste führt die Behörde 206 Brunnen auf, für die es 243 Vorgänge gibt – sei es die Feststellung einer Verschmutzung, sei es eine nachfolgende, alternative Wasserversorgung für die betroffenen Brunnenbesitzer.

Bereits zu Jahresbeginn 2014 hatten Journalisten von Associated Press Ungeheuerliches entdeckt. Damals wurden in Pennsylvania mindestens 106 Kontaminationen von Hausbrunnen behördlicherseits bestätigt, die seit dem Beginn des Fracking-Booms im Jahr 2005 aufgetreten waren. In den US-Bundesstaaten Ohio, West Virginia und Texas lagen Tausende von Beschwerden über verschmutztes Brunnenwasser vor, wovon jedoch nur sechs in Ohio als durch Fracking verursacht anerkannt wurden. Später im Frühjahr konnten Wissenschaftler anhand der texanischen Behördendaten in mehreren Fällen Fracking als Verursacher der Kontamination nachweisen.

Trotzdem wird diese unumstößliche Tatsache, dass Fracking das Trinkwasser nicht nur bedroht, sondern auch tatsächlich beeinträchtigt, von einigen Ewiggestrigen bis heute negiert. Milde lächelnd werfen diese Fracking-Befürworter denen, die auf die Gefahr hinweisen, Panikmache vor. So zuletzt im panorama3-Beitrag des NDR, der bekannte Fakten schlicht ignorierte und unter anderem behauptete, dass es stets nur Sumpfgas sei, das für Methan im Grund- oder Trinkwasser verantwortlich sei.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die verantwortlichen Entscheider, die zum Beispiel heute in Berlin über die geplanten Fracking-Gesetze beraten, nicht von solch plumper Bauernfängerei übertölpeln lassen.

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[1] Übersetzung: „Die vorläufigen Untersuchungen der Umweltbehörde haben ergeben, dass Great Lakes Energy (a.k.a. Range Resources-Appalachia) Ihre Wasserversorgung während des Bohrens und Frackens ihrer [Name geschwärzt]-Bohrung beschädigt hat.“

[2] Übersetzung: „Nach Überprüfung der Analyseergebnisse Ihres Brunnenwassers sind wir [die Umweltbehörde] zu dem Schluss gekommen, das eine kürzlich stattgefundene Maßnahme im Bereich der Öl-/Gasförderung eine Kontamination Ihrer Wasserversorgung verursacht hat.“

Bezkow, Brandenburg: Bayerngas plant Fracking nicht

Betriebsplatz Reudnitz Z2 am 15. August 2014
Betriebsplatz Reudnitz Z2 am 15. August 2014
Im letzten Monat hat Bayerngas nahe der Stadt Beeskow begonnen, die Aufsuchungsbohrung „Reudnitz Z2“ niederzubringen. Die ersten tausend Meter auf dem Weg nach unten hatten die Bohrköpfe am 15. August zurückgelegt. Ihr Ziel sind „Rotliegendsandsteine“ in 2700 Metern Tiefe. Teile der Bevölkerung sind unruhig, da das Unternehmen Fracking hier nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat – obwohl die geologischen Parameter der Zielformation „rein konventionellen Bedingungen“ entspricht, wie Unternehmenssprecherin Verena Schöttl aus der Konzernzentrale in München bekräftigte. Die örtliche Bürgerinitiative lädt zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am 4. September ein, während Bayerngas aktuell eine weitere Seismik-Kampagne im Explorationsfeld Reudnitz vorbereitet.

Die Bohrung zwischen den idyllischen Hügeln der Gemarkung Krügersdorf bei Beeskow soll im Oktober 2014 fertiggestellt sein. Sie werde zunächst senkrecht in den Untergrund gebohrt, darüber hinaus habe Bayerngas die Option für eine horizontale Ablenkung zwecks Ermittlung geeigneter Förderraten; die Horizontalstrecke solle maximal 1000 Meter betragen, wie Schöttl weiter informierte. (Das vollständige Original-Interview mit Bayerngas findet man unter „Weiterlesen“ am Ende dieses Artikels.)
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Etzel, Söhlingen, Sinstorf: Sicherheit? Welche Sicherheit?

Betriebsplatz Sinstorf der GDF Suez
Sperrangelweit offen: Der Betriebsplatz Sinstorf der GDF Suez
Ein weiteres Mal wurde ein nicht abgeschlossener Betriebsplatz der Öl- und Gasindustrie angetroffen. Am letzten Dienstag fanden Mitglieder der anti-Fracking-Bürgerinitiativen in Buchholz und Hamburg bei einem Spaziergang offene Tore des Betriebsplatzes Sinstorf am Postweg im niedersächsischen Seevetal vor. Beide Tore dieses im Eingangsbereich doppelt umzäunten Geländes standen sperrangelweit offen.

Hinter dem ersten Tor die Tankstelle, an der die TKWs das hier aufgereinigte Erdöl aufnehmen und zur Raffinerie bringen. Frei zugänglich und auch für kleine Menschen leicht zu erreichen sind Schalttafeln und Hebel an dieser Tankstelle. Hinter dem zweiten Tor die Nassölaufbereitungsanlage sowie die Produktionsbohrung Sottorf 3a mit allem, was dazu gehört, einschließlich Behältern mit Methanol, Säuren und Laugen und jeder Menge Knöpfe und Hebel zum Regeln der Abläufe. Einen Hinweis auf ein Zutrittsverbot für Betriebsfremde gab es nicht, auch keine Warnschilder, wie sie sonst an derartigen Betriebsplätzen üblich sind, und auch keinen Pförtner. Nirgendwo auf dem weitläufigen Platz war Personal zu entdecken – der Platz war offenkundig verwaist.

Eine große Tafel an der Einfahrt nennt die Besitzerin dieses Betriebsplatzes: Gaz des France Suez. Die Hamburger Telefonnummer auf der Tafel führt zur Leitwarte in der Bergedorfer Randersweide. Von dort werde der Platz per Kameras überwacht, heißt es. Die offenen Tore habe man auf dem Schirm, hieß es, der Kollege vor Ort sei wohl mal eben zu einer der umliegenden Stationen unterwegs. Natürlich sei das nicht in Ordnung, wenn der Platz unbeaufsichtigt offen stünde

Zu der Frage, wie es zu diesem Sicherheitsmangel kommen konnte, hält man sich in der GdF Suez-Zentrale in Lingen noch bedeckt. „Wir prüfen derzeit den von Ihnen dargestellten Sachverhalt“, sagte der Leiter der Unternehmenskommunikation, Dr. Stefan Brieske, am Mittwoch. In der zuständigen Bergaufsicht, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover, war am Mittwoch niemand zu erreichen, der kompetent Auskunft geben konnte, weshalb Unternehmen sich trotz der erst vor wenigen Wochen erfolgten behördlichen Ermahnung nicht an die gesetzliche Vorschrift halten, ihre Betriebsplätze abzusichern.

Die Tiefbohrverordnungen der Bundesländer (Bsp. Niedersachsen) schreiben klipp und klar vor, dass die Unternehmen den unbefugten Zutritt von Betriebsfremden zu verhindern haben und dazu Verbotsschilder an allen Zugängen angebracht und die Plätze durch Zäune, Mauern o. dgl. umschlossen werden müssen.

Erst im April 2014 hatte das LBEG alle Erdöl- und Erdgasbetriebe sowie die Untergrundspeicherbetreiber in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben aufgefordert, ihre Betriebsplätze im Hinblick auf die gültigen Sicherheitsvorschriften zu überprüfen und festgestellte Sicherheitsmängel zu beseitigen. Das Rundschreiben enthielt den expliziten Hinweis, die gesetzlichen Regelungen zum Öffnen und Schließen der Türen und Tore zu beachten. Besonders bei fernüberwachten Einrichtungen und Anlagen sei sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen das Gelände betreten können. Bei der Sicherung von Betriebsplätzen und technischen Anlagen müssen die Vorgaben der Allgemeinen Bundesbergverordnung und der Tiefbohrverordnung eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, drohe den Unternehmen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Stolze Angabe auf dem Sinstorfer Betriebsplatz
Stolze Angabe auf dem Sinstorfer Betriebsplatz
Konkreter Anlass des Rundschreibens waren Vorfälle gewesen, bei denen Sicherheitsmängel offenkundig wurden. So war auf dem Verteilerplatz 10 des Geländes der IVG Caverns GmbH in Etzel eine Tür nicht abgeschlossen sowie auf dem Erdgasförderplatz Söhlingen Z5 der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) ein Tor nicht verschlossen. Auch Fluchttüren ließen sich von außen öffnen, so dass ein Zutritt durch Unbefugte möglich gewesen wäre. Das LBEG hatte deswegen Bußgeldverfahren eingeleitet.

„Was bleibt, ist eine erneute Erfahrung mit dem Schlendrian der Öl- und Gasindustrie. Man müsste denen viel Vertrauen entgegen bringen bei all den Risiken ihrer Tätigkeit. Sie verspielen es aber schon im Alltag mit derartigen Kleinigkeiten.“, so der lakonische Kommentar von Ingo Engelmann am Abend nach dem Spaziergang im Seevetal.

CEP frackt Saal, beendet 3-jähriges Fracking-Moratorium in Deutschland

16. Juni 2014: In Saal wird gefrackt, trotz breiten Protests
16. Juni 2014: In Saal wird gefrackt, trotz breiten Protests
Ab 16. Juni passierte, was Umwelt- und Klimaschützer, Eltern, Großeltern, Kinder nicht mehr abwenden konnten: Die Bohrung Barth 11, unweit des Örtchens Saal in Vorpommern, ist gefrackt worden. Oder „hydraulisch stimuliert“ worden. Oder, ganz neu, einer „Kluftoptimierung“ unterzogen worden. Alle Worte beschreiben die selbe Tatsache: Mit zehn Einzelfracks auf rund 1000 Metern Länge und Risse von 50 Metern Länge sind hier mal eben rund 8 Mio. Kubikmeter im Untergrund zerschossen worden. Welche Folgen das kurz-, mittel- und langfristig haben wird, kann keine Wissenschaft abschließend sagen.

Die Bürgerinitiative Erdöl Barth hatte zu diesem traurigen wie empörenden Anlass zu einer Menschenkette aufgerufen. Ein guter Bericht ist hier bei lubminiXda.

Die Tatsache, dass dies der erste Frack in Deutschland seit 3 Jahren war und manche hierin den Startschuss für weitere Frack-Projekte sehen, bei denen die Unternehmen schon seit Monaten mit den Hufen scharren, war großen Medien wie ZDF, NDR und dem Organ der Finanzwelt, dem Wall Street Journal eine Story wert.

Die Aufmerksamkeit, die dem Fracking bei Saal gebührt und die es endlich so langsam hat, ist hart erkämpft worden. Der Pressearbeit, den noch andauernden Befragungen des Unternehmens CEP und des Bergamtes, vor allem aber den wiederholten, öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie zuletzt der Demonstration am 24. Mai ist es zu verdanken, dass der Frevel an der Erde, wie er in Saal gerade passiert, nicht länger ignoriert werden kann.

Warum Fracking Frevel ist und warum es nicht gestattet werden darf, verdeutlichen z. B. die Redebeiträge der erwähnten Demo, die von Mitgliedern des medienpädagogischen Zentrums Hamburg e. V. filmisch dokumentiert worden sind. Dieses Video zeigt die Demonstration am 24.5.2014 in Saal.

Weitere Info zu dem Umweltfrevel in Saal ist hier auf der Seite.

Quecksilberfunde im Oberboden nahe von Söhlinger Erdgasbohrungen

Workover an der Förderbohrung Söhlingen Z1
Workover an der Förderbohrung Söhlingen Z1 (Foto: Battenbrook/wikimedia
Bodenproben im Erdgasfeld Söhlingen zeigen stellenweise starke Belastung mit Quecksilber

Bodenanalysen im Gasfeld Söhlingen, die der Rotenburger NABU durchgeführt hat, haben aktuell gezeigt, dass der Boden stellenweise weit über dem Grenzwert der Harmlosigkeit mit Quecksilber belastet ist. „In der Nähe der Plätze Z6 und Ost Z1 seien die Naturschützer mit ihren wenigen Stichproben eindeutig fündig geworden: Mit 4,2 und 6,7 Milligramm Quecksilber je Kilogramm Boden lägen die gemessenen Werte etwa um die Faktoren 40 und 70 über dem Gehalt unbelasteten Bodens aus der Region.“, berichtet die Rotenburger Kreiszeitung.

Jetzt sind die zuständigen Behörden am Zug: Das Umweltministerium sei informiert, so die Zeitung, ebenso die Unteren Wasserbehörden im Heidekreis und in Rotenburg/Wümme. Der Sprecher der UWB im Heidekreis hat lt. Soltauer Nachrichten [PDF] weitere Untersuchungen angekündigt, in Rotenburg hält sich der Leiter der UWB, Gert Engelhardt, noch bedeckt. Auch ExxonMobil, eins der hier fördernden Unternehmen, möchte die aktuellen Quecksilberfunde laut Zeitung nicht kommentieren.

Das Erdgasfeld Söhlingen gehört, zusammen mit dem benachbarten Erdgasfeld Hemslingen, zu den weltweit am stärksten quecksilberhaltigen Lagerstätten. Einige Erdgaslagerstätten im norddeutschen Becken, darunter Hemslingen/Söhlingen, weisen mit 700–4400 µg/m³ Rohgas (Zettlitzer 1997) die weltweit höchsten Quecksilbergehalte auf.

In der Vergangenheit hatte es bereits Quecksilberfunde in der freien Natur im Umfeld von Förderanlagen gegeben (siehe hier und hier und beim damaligen Umweltminister in spe).

Anwohner fürchten schon lange, dass durch das Abfackeln von Rohgas Quecksilber in Oberboden und Gewässer und damit in die Nahrungskette eingetragen wird. Ein Anwohner berichtete:

Von jeder Erdgasbohrstelle [Hemslingen-Söhlingen] führt eine eigene Gasleitung zu der Entquickungsanlage in Bellen. Mittels Durchleitung durch Aktivkohlefilter wird [dort] das Quecksilber aus dem Erdgas entfernt…

Bei allen Bohrstellen wird ein Abfackelvorgang erforderlich, der ca. 2 Wochen andauert. Während dieses Abfackelns wird mit großem Druck, hoher Geräuschentwicklung, sehr hohen Temperaturen und großer Flamme jeweils eine große Menge Erdgas verbrannt, die noch nicht von Quecksilber befreit wurde. — Welche chemischen Vorgänge passieren? — Entstehen dabei Quecksilberoxide oder andere Schadstoffe, die in die Umwelt gelangen?

Wo bleiben diese Schadstoffe beim Abfackeln? — Werden sie gemessen? — Wird der Vorgang überwacht? — Wie groß sind die Mengen verbrannten Gases, ausgestoßenen CO2, zerstäubten Quecksilbers oder -oxids?

In den Bohrwässern, von den Einzelbohrstellen mit 40-Tonnern TLW abgefahren, befindet sich neben den üblichen Schadstoffen aus dem Feld Hemslingen-Söhlingen zusätzlich noch der ungefilterte Anteil Quecksilber. Diese Bohrwässer, nun Lagerstättenwasser genannt, werden nach dem Versiegen der Gasförderung und nach dem dort praktizierten Fracking in Grapenmühlen Z1 und anderen Altbohrungen versenkt.

Sofern es keine andere, von der Erdgasförderung unabhängige Ursache für die Quecksilberkontamination der Böden gibt, die jetzt sowie 2011 im Gasfeld Söhlingen gefunden wurden, zeigen diese Funde ein weiteres Mal, dass Erdgas in seiner Gesamtbilanz bei Weitem nicht so sauber dasteht, wie es Industrie und Politik nicht müde werden zu betonen.

Es liegt allerdings nahe, dass das Quecksilber in den Söhlinger Böden unmittelbar mit der Gasförderung zusammenhängt. Die zunehmende öffentliche Kritik an der Praxis der Öl-/Gasindustrie, der Bergbehörden und der Politik veranlasst Industrie und Politik, auf Abhilfe zu sinnen – um die Rohstoffe weiterhin fördern und zu Geld machen zu können. Parolen wie „Fracking ohne umwelttoxische Chemikalien“ und „obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung“ werden ausgegeben, als könnten diese Maßnahmen die existenten Probleme lösen. Doch auch ein Fracking ohne „umwelttoxische“ Chemikalien kann Probleme des Gasbohrens mit und ohne Fracking nicht aus der Welt schaffen: Giftige Stoffe wie z. B. Quecksilber kommen unvermeidlich mit dem Gas aus der Erde. Umweltverträglichkeitsprüfungen, würden sie all diesen „naturgegebenen“ Problemen Rechnung tragen, müssten diese gefährliche Gasförderung entweder konsequent verbieten oder aber derart hohe Auflagen machen, dass den Managern die Köpfe rauchen würden auf der Suche nach Profit und shareholder value.

Im Lauenburgischen nichts Neues

Ausschnitte aus den jetzt veröffentlichten Antragsunterlagen und der Präsentation von PRD im August 2013
Ausschnitte aus den jetzt veröffentlichten Antragsunterlagen und der Präsentation von PRD im August 2013: Offensichtlich hat die Bergbehörde weniger Information herausgegeben als geboten.
Jahrelange seismische Untersuchungen und zwei, eventuell drei Erkundungsbohrungen plant das Unternehmen Pacific Rodera energy GmbH (PRD) bis März 2018 im Aufsuchungsgebiet Schwarzenbek (südliches Schleswig-Holstein). Sofern sie zugelassen wird, könnte die erste Bohrung schon nächstes Jahr stattfinden. Diese Information gaben Mark Hornett, Präsident der kanadischen Muttergesellschaft, und Dr. Jan Messer, das Unternehmen vertretender Rechtsanwalt bei der Hamburger Kanzlei CMS Hasche Sigle, am 7. August 2013 im Kieler Wirtschaftsausschuss, wo sie anlässlich einer Anhörung die Arbeitsprogramme präsentierten [PDF], die sie für die fünf Erlaubnisse Schwarzenbek, Bramstedt, Elmshorn, Gettorf und Ostrohe beantragt hatten.

Aus der Akte Schwarzenbek, die vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde und die auch Teile des Erlaubnisantrags enthält, geht hervor, dass eine Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und/oder Erdgas mit Hilfe von Fracking nicht ausgeschlossen ist. Das Amt Hohe Elbgeest hat jetzt Widerspruch gegen den Erlaubnisbescheid eingelegt.

Von Anbeginn alarmierte das Ansinnen, im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg nach Öl und Gas zu suchen, ohne dass Fracking ausdrücklich ausgeschlossen wurde, die Bevölkerung, aber auch die örtlichen Verwaltungen. Erste Zusammenkünfte besorgter Bürger fanden bereits im Oktober/November 2012 in Gülzow und Kuddewörde statt, unmmittelbar nachdem die Nachricht durchgesickert war. Umgehend bildeten sich Bürgerinitiativen, die Fracking in jedem Fall verhindern wollen.

Klar ist: Weder die Bundesregierung noch die Landesregierung wollen oder können Fracking auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage wirklich verhindern. Solange das Bundesberggesetz kein Fracking-Verbot enthält und auch die Landesgesetze der gefährlichen Bergbautechnik auf Dauer keinen Riegel vorschieben, ist Fracking möglich und wird auch gemacht. Der neueste Fall spielt sich in diesen Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ab, wo aktuell am Saaler Bodden gefrackt wird oder in wenigen Tagen gefrackt werden soll.

Unzulässig späte und zu knappe Antworten auf Informationsbegehren der Öffentlichkeit
Am 17. April 2013 wurde die Erlaubnis Schwarzenbek erteilt. Mehrere Bürger stellten Anträge auf Akteneinsicht beim LBEG. Der älteste Antrag stammt aus dem Mai 2013 und war zum Jahresende immer noch anhängig. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von maximal zwei Monaten schien die Behörde nicht daran zu hindern, sich mit der Antwort sehr viel Zeit zu lassen. Ein weiterer Informationsantrag führte schließlich zur Herausgabe der Akte Schwarzenbek Mitte März 2014. Den hatte Dr. Reinhard Knof von der Bürgerinitative „Kein CO2-Endlager SH“ im Oktober 2013 gestellt. Es bedurfte nach Ablauf der Maximalfrist mehrerer Mahnungen – bis hin zu mehrfachen öffentlichen Aufforderungen an Minister Habeck, das ihm untergeordneten LBEG anzuweisen, die Akten herauszugeben – bis die Behörde tätig wurde.

Dabei ist es nicht neu, dass das LBEG oft nur widerwillig die Informationsanfragen beantwortet und dabei nicht selten die Fristen verstreichen lässt. In einem Fall führte das zu einer öffentlichen Beschwerde in der Presse, in einem anderen Fall reichte es gerade noch, mit einer Untätigkeitsklage zu drohen, um die Information nach nur sieben Wochen Verspätung zu erhalten. In einem weiteren Fall sah sich das Niedersächsische Umweltministerium genötigt, dem Wirtschaftsministerium als Dienstaufsicht des LBEG folgende Sätze zu schreiben:

Soweit ein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen besteht, sieht § 3 NUIG i.V.m. § 3 UIG vor, dass die Umweltinfomrationen dem Antragsteller grundsätzlich binnen eines Monats zugänglich zu machen sind. … Diese Frist kann um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn die Informationen derart umfangreich und komplex sind, dass die Monatsfrist nicht eingehalten werden kann. … Auch die Anhörung etwaiger Betroffener, z.B. in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind binnen dieser Fristen einzuholen. Das (N)UIG sieht insoweit keine Verlängerungsoption vor. Der Antragstellerin steht unbenommen der Frist des § 75 VwGO nunmehr die Möglichkeit einer Untätigkeitslage gegen die informationspflichtige Stelle zu.

Auch die Qualität der Akten ist fragwürdig. Wie oben schon aufgezeigt, wurden in der Akte Schwarzenbek Informationen gelöscht, die längst publik waren. Doch auch an vielen anderen Stellen muss gefragt werden, ob die Geheimhaltung der gelöschten Information tatsächlich rechtmäßig ist, ob sie also das öffentliche Informationsinteresse überwiegt. Dass sich das LBEG mit der Transparenz schwertut, hat es früher schon im Fall der Erlaubnisakte Vierlande bewiesen. Daraufhin musste es sich vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sagen lassen:

Die begehrten Informationen über die Aufsuchung von Bodenschätzen im Gebiet der Freien- und Hansestadt Hamburg berühren öffentliche Belange von besonders hohem Gewicht. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, weil es sich um ein Aufsuchungsvorhaben handelt, dessen Ergebnisse darüber Aufschluss bieten können, ob die Gewinnung von Bodenschätzen mittels Hydraulic Fracturing (sog. Fracking) im Genehmigungsgebiet in Frage kommt. Durch derartige Fördermaßnahmen können Belange des Natur-, Grundwasser- und Siedlungsschutzes betroffen werden. Dies erkennt auch der Senat in seiner Antwort auf eine schriftliche kleine Anfrage an (Bürgerschafts-Drs. 20/7714). Inwieweit Hydraulic Fracturing diese Belange tatsächlich beeinträchtigen kann, ist eine in der Öffentlichkeit umstrittene Frage, zu der momentan ein politischer Meinungs- und Willensbildungsprozess stattfindet. Insoweit betrifft der Zugang zu diesbezüglichen Information auch über privatwirtschaftliche Tätigkeit auch einen – in der Demokratie – für die politische Willensbildung gewichtigen Bereich. Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren ist deshalb ein Vorgang, der sich grundsätzlich unter den Augen der Öffentlichkeit zu vollziehen hat. Dies muss gerade angesichts des derzeit stattfindenden öffentlichen Meinungsbildungsprozesses auch Vorerkundungen und Aufsuchungen umfassen.

Auch Knof ist es nicht besser ergangen: »Die Herausgabe der Akten fand erst statt, nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet hatte. Zudem kamen die Akten mit rechtswidriger Verzögerung und sind offenkundig übermäßig geschwärzt. Die im Vorwege angekündigte Bearbeitungsgebühr hat das LBEG nach dem Einlegen eines Widerspruchs und der Hinzuziehung eines Anwalts mehr als halbiert, was ich als Beweis werte, dass die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig und das Vorgehen des LBEG rechtswidrig war. Dennoch hat mir das LBEG die Anwaltskosten bis heute nicht ersetzt.“, so Knof.

Die bisher von allen Anfragen in SH erhaltenen Erlaubnis- und Bewilligungsakten hier abrufbar:
Bramstedt, Elmshorn, Ostrohe, Plön-Ost, Prasdorf, Preetz, Rosenkranz-Nord, Schwarzenbek und Schwedeneck-See [veralteter Link!]
NEU:
Schwedeneck-See

Rechtswidrige Erteilung der Erlaubnis Schwarzenbek?
Bereits Ende 2012 hatten das Amt Hohe Elbgeest, die Gemeinde Aumühle und der Kreis Herzogtum Lauenburg in Stellungnahmen gefordert [PDF], die Erlaubnis nicht zu erteilen, wenn Fracking damit erlaubt würde, und dies mit öffentlichen Interessen begründet. Das Umweltministerium (MELUR), als einzige Behörde direkt vom LBEG in das bergrechtlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einbezogen, hatte im Januar keine schwerwiegenden Einwände gegen die Erlaubniserteilung geäußert, obwohl es von den negativen Stellungnahmen Kenntnis hatte und obwohl es in seiner eigenen Stellungnahme zahlreiche natur- und wasserschutzrechtliche Belange aufzählt, die einem Fracking-Vorhaben entgegenstehen. Das LBEG stützte seine Entscheidung, die Erlaubnis zu erteilen, ausschließlich auf die Stellungnahme des MELUR und erklärte sich für nicht zuständig, was die Bedenken von Kreis, Amt und Gemeinde angeht:

Aus der Stellungnahme des MELUR ist zu entnehmen, dass keine gegenüber den volkswirtschaftlich-bergbaulichen Interessen vorgehenden öffentlichen Interessen vorliegen, die einen Bezug zu dem in Betracht kommenden Feld selbst haben, sich auf das gesamte zuzuteilende Feld erstrecken und somit die Aufsuchung im gesamten Erlaubnisfeld auszuschließen. Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Zeitraum von fünf Jahren ist somit stattzugeben.
Für vorgelegte Resolutionen/Aufforderungen der Kreise/Gemeinden zu Förderverfahren, Gesetzesänderungen, Verfahrensverzögerungen etc. ist das LBEG nicht zuständig bzw. sind in diesem Verfahren nicht zu behandeln.

Gemäß der Norm (§ 15 Bundesberggesetz) sind die Gemeinden als Behörden an bergrechtlichen Verfahren zu beteiligen. Umweltminister Robert Habeck hat nach langer Diskussion am 21. Januar 2014 Weisung an das LBEG erteilt, dass Gemeinden in Schleswig-Holstein über die Ämter bzw. direkt gemäß der o. a. Norm zu beteiligen sind. Die Rechtmäßigkeit der davor ohne Gemeindebeteiligung erteilten Bergbauberechtigungen – etwa 10 allein im Jahr 2013 – bleibt bis heute offen.

Ausschnitte aus der Erlaubnisakte Schwarzenbek
Ausschnitte aus der Erlaubnisakte Schwarzenbek
Auf der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 7. August 2013 erläuterte PRDs Anwalt Messer den anwesenden Abgeordneten und Vertretern von Verbänden und Initiativen, dass bei der Neuerschließung alter Ölfelder Fracking nicht nötig sei, weil mit neuer Bohrtechnik nun auch horizontal gebohrt werden könne. Man würde umweltfreundliche Arbeitsmethoden und ausschließlich „geprüfte und sichere Technologien“ einsetzen. Bei den bekannten Lagerstätten würde man nicht auf Schiefergas oder unkonventionelle Lagerstätten fokussieren. Aussagen, die offensichtlich dem Widerstand gegen Fracking geschuldet waren.

Undeutlich blieb dabei die Tatsache, dass zu den im Antrag benannten Zielhorizonten beispielsweise der Posidonienschiefer gehört. Posidonienschiefer ist so hart und hält die in ihm sitzenden Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas) so fest, dass sie, wenn überhaupt, nur mit Fracking gewinnbar sind. Der Umstand, dass das Wort »Posidonienschiefer« nur im ersten, Anfang 2011 gestellten Antrag auftaucht und später, in einem überarbeiteten Antrag in der Formulierung »… aber auch alle anderen Formationen auf Erdöl- und Gasvorkommen untersuchen, einschließlich Zonen geringer Porosität und Permeabilität…« versteckt wird, ändert nichts daran, dass das Unternehmen nötigenfalls auch Fracking einsetzen will.

Die Tatsache, dass »Zonen geringer Porosität und Permeabilität« im Erlaubnisbescheid für die Erkundung und Gewinnung nicht ausgeschlossen wurden, ermöglicht es dem Unternehmen, eine Zulassung zum Erbohren und Testen dieser Gesteinsformation zu beantragen. Mit der Erlaubnis, so, wie sie erteilt wurde, besitzt das Unternehmen eine Rechtsposition, die es unter den Umständen des bestehenden Rechts schwierig macht, eine solche Zulassung zu versagen. Daran ändert auch die landesplanerische Veränderungssperre nichts, die Anfang des Jahres von der Landesregierung installiert wurde: Ihre Lebensdauer ist endlich, danach »stehen wir auf verdammt dünnem Eis«, wie der Umweltminister es unlängst ausdrückte.

Vielleicht vermag der Widerstand der Gemeinden im Aufsuchungsgebiet Schwarzenbek dem Spuk Einhalt gebieten. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Erlaubnis rechtswidrig erteilt wurde, dann könnten sie ihr Einvernehmen in einem Zulassungsverfahren für seismische Untersuchungen oder eine Tiefbohrung verweigern, mit dem einfachen Argument: Wo keine Erlaubnis, da keine Berechtigung für einen Betriebsplan-Zulassungsantrag.

Crossposting von vierlaender.de

Die Schätze von Saal

Ortsausgang Saal/VP, CEP-Betriebsplatz
Keine 300 Meter vom Saaler Ortsrand entfernt liegt der Frac-Platz "Barth 11h/2011"
„Hier in Saal ist der Hund begraben.“, sagt die Frau auf dem Friedhof. Sie mag es nicht, dass hier jetzt wieder nach Öl gebohrt werden soll, sagt sie. „Aber was soll man machen.“ Sie zuckt mit den Schultern und geht weiter, Gräber pflegen im Schatten der Kirche. Backsteingotik, erbaut im 13. Jahrhundert, mit massiven Stützmauern, damit sie nicht im weichen Boddenboden einsinkt. Im Krieg, den sie hier den Großen nennen (1914-18), mussten die Saaler Orgelpfeifen aus ihrer Kirche abgeben: Das Blei war damals ein besonders begehrter Rohstoff.
 
Seitdem hat der Backsteinbau wieder bessere Zeiten gesehen. Die Orgelpfeifen sind längst ersetzt worden. In die Kirche kommt trotzdem kaum noch jemand; es werden immer weniger hier im 1000-Seelen-Dorf Saal, Kreis Vorpommern-Rügen. Das Haus an der Hauptstraße, das einst den Konsum beherbergte, steht leer und zum Verkauf, wie so einige Häuser hier in diesem stillen Ort, die leise vor sich hin verfallen.
 
Betriebsplatz Barth11 mit Bohrlochskopf
Bohrlochkopf (blau) und diverses Equipment zum Bearbeiten der Bohrung (Panorama aus 2 Fotos montiert)
Am Ortsrand, hinter einem blühenden Rapsfeld, liegt die Bohrstelle von CEP. Hier wurde zu DDR-Zeiten schon einmal Öl gefördert, bis sich das nicht mehr gelohnt hat. 2011 kamen die Kanadier und bohrten ein Loch bis in 2700 Meter Tiefe und fanden ein wenig Öl. Danach war erstmal nichts. Jetzt sind sie wieder hier und füllen den Platz mit Hightech. Seit letzten Montag kommt täglich mehr schweres Gerät dazu, allmählich sieht es hier aus wie auf einem Spielplatz für große Jungs: Die roten Halliburton-Fahrzeuge mit der wireline-Rolle coiled tubing-Rolle (danke für den Hinweis, Herr Adler) und einem Kompressor, LKWs mit flüssigem Stickstoff und anderen Zutaten, Tanks, Behälter, Rohre in allerlei Farben und Formen verschiedener Subunternehmen, Container mit Chemikalien, eine mobile Gasfackel und der Schwerlastkran zur Einrichtung des Bohrplatzes und später zur Unterstützung des Frackings. Mittendrin der blaue wellhead auf der Bohrung. Ein Stück daneben ein weiterer, in Halliburton-Rot, der noch auf seine Montage wartet. Wenn er montiert ist und die Druckschläuche angeschlossen sind, sieht er ungefähr so aus.
 
Testförderung - Unverfängliche Beschreibung eines Frac-Vorhabens (Info-Tafel am Betriebsplatz Barth 11)
Testförderung – Unverfängliche Beschreibung eines Frac-Vorhabens (Info-Tafel am Betriebsplatz Barth 11)
Zwei, vielleicht auch drei Handvoll Männer arbeiten auf dem Platz oder stehen da und schauen. Unter anderem der Wachschutz, der darauf achtet, dass keine Neugierigen aufs umzäunte Betriebsgelände gelangen. Natürlich nur zur Sicherheit. Zwei, drei der PKWs, die hinter dem Wachhäuschen an der Einfahrt parken, haben lokale Kennzeichen, der Rest kommt aus Celle und Soltau-Fallingbostel, einer ist in Düren angemeldet.
 
Weite Wege haben teilweise auch die Chemikalien hinter sich, die am hinteren Ende des rund 40 mal 60 Meter großen Platzes am Zaun stehen. „Völkersen“ steht auf dem grünen Anhänger an dem Metallkorb, in dem sich ein Container mit rosa Flüssigkeit befindet. „50 % Antifreeze“ lautet der Zusatz auf dem grünen Anhänger. Ob es sich dabei um Ethylenglykol handelt, eine Substanz, die beim hydraulischen Frakturieren häufig zum Einsatz kommt und giftig ist, ist ebenso wenig ersichtlich, wie der Inhalt anderer 1000-Liter-Container, die auf dem Platz herumstehen.
 
6 Flaschen mit künstlicher Luft zu Atemschutzzwecken am Notausgang des Betriebsplatzes
6 Flaschen mit künstlicher Luft zu Atemschutzzwecken am Notausgang des Betriebsplatzes
Klar erkennbar als Behälter für künstliche Luft für Atemschutzzwecke sind dagegen die 6 Gasflaschen mit der schwarzweißen Schulter, die direkt neben dem rückwärtigen Notausgang stehen. Falls bei der hochtechnischen Operation an der Bohrung giftige Gase austreten, kann das Personal hier Zuflucht nehmen. Wenn der Wind nicht aus ungünstigen Richtungen kommt, etwa von Westen oder Norden, dann haben die Bewohner in den nahegelegenen Häusern wahrscheinlich nichts zu befürchten.
 
CEPetro hat nach eigener Information am 10. März 2014 die Zulassung erhalten, die Bohrung „an das umliegende Gestein anzuschließen“. Dazu sollen insgesamt 10 „hydraulische Stimulationen“ auf einer Horizontalstrecke von rund 1000 Metern vorgenommen werden, eine jede von ihnen mit bis zu 150 Kubikmetern (150 Tausend Liter) Wasser, Sand und chemischen Zusatzstoffen. Die Risse, die damit erzeugt werden, sind Modellrechnungen zufolge 70 Meter lang, horizontal wie vertikal, so CEP-Pressesprecher Jens D. Müller.
 
Obwohl es alles andere als plausibel ist, das Bohrloch mit 70-Meter-Rissen ans Gestein „anzuschließen“ — immerhin hat CEP-Deutschland-Chef Dr. Thomas Schröter selbst angegeben, das Gestein habe nur im Umkreis von maximal 2 Metern um die Bohrung durch Verschlammung und Zerrüttung beim Bohren an Durchlässigkeit eingebüßt — bemüht sich CEP verzweifelt, das Projekt nicht als Fracking darzustellen. „Das ist kein Schiefergasfracking“, so tönt es seit Monaten aus dem Unternehmen. Natürlich gibt es in Saal kein Schiefergasfracking, weil es kein Schiefer ist, den CEP in der Bohrung Barth 11 fracken will, sondern ein anderes, wenig durchlässiges Gestein (Zechsteinkarbonat lt. Landesregierung), das das Öl ohne Fracking nicht freigibt.

Kirchturm in Saal/VP
Kirchturm in Saal/VP
Unter dem Turm Dorfkirche von Saal ist der Sage nach ein Templer-Schatz vergraben[/caption]Weil CEP auch klar wurde, dass sie die Kritik mit einem solch dämlichen Argument nicht aus der Welt bekommen, verlegt sich das Unternehmen jetzt auf eine neue Linie und versucht damit gar, die Deutungshoheit über die Fracking-Debatte an sich zu ziehen: „Die umstrittene Fracking-Debatte betreffe die Förderung von Schiefergas, sagte Müller.“, zitiert Greenpeace eine dpa-Meldung. Es dürfte nicht lange dauern, bis auch dieser Trick nicht mehr zieht: Der Widerstand gegen Fracking richtet sich nicht nur gegen Schiefergasfracking, sondern gegen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Korbacher Resolution mittlerweile Hunderte von Institutionen, Gemeinden, Verbänden, Parteigruppen etc. als Unterstützer gefunden hat. Ihr erste Forderung lautet völlig unabhängig von der Gesteinsart:
„Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.“
 
Denen, die in Saal auf dem Friedhof ihre letzte Ruhe gefunden haben, ist dieser Streit egal. Der Frau, die dort die Gräber pflegt, ist es nicht egal, aber sie sagt, sie sei alt und müde. Im Krieg das Blei, vor einigen Jahren jemand auf der Suche nach dem Heiligen Gral, jetzt die Ölbohrer — Saal hat Schätze oder auch nicht. Sie würde die Probleme, die mit dem Fracking kämen, wohl nicht mehr erleben. Die Jungen, die müssen sich wehren, sagt sie und meint damit die, die es der Politik überlassen, ihr Geschick zu lenken.

CEP redet um den heißen Brei: Fracking Big Barth

Bohrturm der Erkundungsbohrung Barth 11 (Foto: CEP 2011)
Bohrturm der Erkundungsbohrung Barth 11 (Foto: CEP 2011)
CEP sagt: „Die horizontale Strecke der Barth 11 Bohrung soll durch 10 Stimulationen an das Speichergestein angeschlossen und dann getestet werden“
CEP sagt: „Das ist kein Schiefergasfracking“

 

Mit wohlgeformten Worten, schönen Bildern und verheißungsvollen Zahlen hat das Ölförderunternehmen CEP unlängst das geplante Projekt „Barth 11“ der Öffentlichkeit präsentiert. Auf Einladung der Grünen informierte CEPs deutscher Geschäftsführer Dr. Thomas Schröter Ende Januar in Ribnitz-Damgarten rund 100 Interessierte über die geplante Ölförderung am Saaler Bodden.

2011 ist hier, nur wenige hundert Meter nördlich der Ortschaft Saal, eine Produktionsbohrung von 3863 Metern Länge niedergebracht worden — ca. 2700 Meter in die Tiefe und dort gut 1 Kilometer waagerecht (horizontal) abgelenkt. Mit dieser Bohrung soll bald ein Fördertest stattfinden, um die Ergiebigkeit der Lagerstätte zu testen.

Zunächst hatte es geheißen, die geplante Fördermethode habe nichts mit dem gefürchteten Fracking zu tun. Gemeint war damit das Fracking in Schiefergestein. Die Lagerstätte Barth besteht nicht aus Schiefer, sondern aus Staßfurtkarbonat im Zechstein. Aber auch dieses Gestein ist sehr hart und gibt das in ihm lagernde Öl nicht ohne Weiteres, sondern erst dann frei, wenn Risse im Gestein entstanden sind, also gefrackt wurde.

1500 Tonnen „Stimulationsflüssigkeit“ in einer einzigen Testförderbohrung
Wie Schröter in Ribnitz-Damgarten offenbarte, soll die Bohrung Barth 11 für diesen Test auf der horizontalen Strecke insgesamt 10 Mal „hydraulisch stimuliert“ werden, mit jeweils bis zu rund 150 Kubikmetern „Stimulationsflüssigkeit“. Die Risse, die damit im Gestein erzeugt werden sollen, sollen entsprechend der Modellberechnungen 70 Meter weit von der Bohrung ins Gestein reichen, sowohl horizontal als auch vertikal.

Hierin wird deutlich, dass „hydraulische Stimulierung“ nichts weiter als ein anderes Wort für „Fracking“ ist. Doch das verschweigt das Unternehmen tunlichst. Lieber versteckt man das Verfahren hinter dem sperrigen Begriff „Anschließen der Bohrung an die Lagerstätte“.

Fracking (syn. hydraulisches Frakturieren; syn. hydraulische Stimulation) definiert sich über das Einpressen eines hydraulischen Mediums in eine Bohrung zur Erzeugung von Rissen im Gestein. Dieses ist vom Betreiber CEP für die Lagerstätte Barth ausdrücklich beabsichtigt. Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Lage des Vorkommens, den vorgesehenen Einpressvolumina und den modellierten Risslängen sind dabei in etwa mit der Förderung von Tightgas-Vorkommen in Niedersachsen vergleichbar, wo seit 2011 ein faktischer Zulassungsstopp der Frac-Behandlungen besteht.

Barth11_Frac_Additiv_CleanStimÜber 7 Tonnen Chemikalien für eine einzige Produktionsbohrung
Dass viele Bürger besorgt sind und das Vorhaben nicht kritiklos hinnehmen, zeigte sich in Ribnitz-Damgarten. In der Diskussion nach seinem Vortrag bemühte sich Schröter laut einem Bericht von Gudrun Kaspareit, klar zu machen: „Nein, Fracking würde nicht stattfinden, dies hier wäre konventionelle Ölförderung und die Flüssigkeiten, die zur „Stimulation“ benutzt würden, könne man sogar trinken.“

Die Rezeptur, die in Barth 11 zum Einsatz kommen soll, heißt CleanStim®. Sie soll ausschließlich aus Stoffe komponiert sein, die u. a. in der Nahrungsmittelindustrie verwendet werden. Zwar gibt das herstellende Unternehmen Halliburton an, dass CleanStim-Frac-Fluid nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sei, dennoch ließen sich Halliburton-Top-Manager dabei beobachten, wie sie dieses Frac-Fluid tranken. Das Produkt enthält Gelbildner, Quervernetzer, ein Tensid und mit dem Brecher Hemicellulase z. B. einen Stoff, der allergisches Asthma auslösen kann.

Mengenangaben („Konzentrationen“) CEP Testbohrung Barth 11; vorgesehen 10 Fracs à 150.000 l Frac-Fluid
Rezeptur CleanStim(R)

Bezeichnung des Stoffes

% Anteil am Gesamt

pro Frac (kg)*

10 Fracs (kg)*

Natrium-Carboxymethyl-Cellulose (E466)
wird als Waschmittelzusatz, Bindemittel, Verdicker, Papierleimungsmittel, Schutzkolloid, Bohrhilfsmittel bei Erdölbohrungen eingesetzt. In der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 466 zugelassen und verbessert die Konsistenz bei vielen Lebensmitteln, etwa bei Speiseeis (Reduktion der Eiskristallbildung), Mayonnaisen, Saucen, Fruchtmassen, Gelee.

0,35

525

5250

Schwefelsäure (E513)
Kommt in den Lebensmitteln in so geringen Mengen vor, dass sie als unbedenklich eingestuft wird. In höheren Konzentrationen wirkt die starke Säure ätzend.

0,02

30

300

Aluminiumsulfat (E520)
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.

0,05

75

750

Zitrusextrakt

0,01

15

150

Isopropanol
Narkotisch, toxisch, haut- und schleimhautreizend

0,01

15

150

Hemicellulase (Enzyme)
steht im Verdacht, allergisches Asthma auszulösen

0,001

1,5

15

Zitronensäuretriethylesther (E330)

0,05

75

759

Gesamt

0,491

736,5

7365

* Abweichungen können sich ergeben, da Anteile am Gesamt in „Konzentration in %“ angegeben wurden

Über die Sondermüllentsorgung lieber nicht sprechen
Bei der Öl- und Gasförderung fällt regelmäßig flüssiger Sondermüll in Form von Lagerstättenwasser an. Das Wasser aus dem tiefen Untergrund enthält in variierenden Mengen u. a. Kohlenwasserstoffe (BTEX), Schwermetalle und radioaktive Stoffe. Der erste Fördertest im Jahr 2011 habe ergeben, dass die Lagerstätte in Barth wasserfrei sei, sagte CEP-Pressesprecher Müller auf Nachfrage.

Allerdings hat das Objekt der Begierde, die Erdöl-Lagerstätte im Staßfurtkarbonat, lt. LBEG [PDF] eine Mächtigkeit von nur ca. 20 Metern. Bei den avisierten Risslängen werden die darüber und darunter liegenden Schichten des Zechstein und des Rotliegend mitgefrackt und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die ebenfalls „wasserfrei“ sind.

Außerdem fließt nach aufgenommener Förderung erfahrungsgemäß ein Teil des eingepressten Frac-Fluids zurück an die Oberfläche (Flowback) und dürfte, trotz seiner angeblich harmlosen Additive, kaum geeignet sein, bedenkenlos in den nächsten Gulli abgeleitet zu werden. Das Flowback solle gesammelt und über genehmigte, lizensierte Entsorgungswege/Deponien entsorgt werden, sagte der Pressesprecher. Angaben über eine mögliche Behandlung von Lagerstättenwasser machte er nicht.

Sweet spot Big Barth: Bei Fündigkeit systematische Ausbeutung

Existiert noch nur als Plan: Mögliche Erschließung der angenommenen Erdöl-Lagerstätte "Big Barth" (ungefähre Darstellung)
Existiert noch nur als Plan: Mögliche Erschließung der angenommenen Erdöl-Lagerstätte „Big Barth“ (ungefähre Darstellung)
Wenn die Testförderung wie beantragt von der Bergbehörde in Stralsund zugelassen wird, dann wird nicht nur zum ersten Mal in Mecklenburg-Vorpommerns in einer neuen Dimension gefrackt. Dann soll auch, eine sprudelnde Öl-Quelle vorausgesetzt, der Flecken zwischen Saal und Barth systematisch und flächendeckend unterirdisch aufgebrochen werden.

Sechs weitere Betriebsplätze sollen dann die idyllische Landschaft bereichern und ca. 17 horizontal abgelenkte Bohrungen den Untergrund durchlöchern. Die entsprechende Karte, die Schröter in Ribnitz-Damgarten öffentlich zeigte, sprach sogar von 28 Horizontalbohrungen und ist nebenstehend nachempfunden. Zu der lieblichen Landluft könnte sich schon bald der Duft der großen, weiten Ölproduktion, ins Rauschen der Wälder schon bald das Wummern der Pumpen mischen.

Die Ölbarone in Kanada und ihre deutschen Helfer werden sich die Hände reiben, während das Land vielleicht entdeckt, dass die erhofften Förderzinsen zwar fließen, aber nicht ins Staatssäckel, sondern zurück in die Taschen der Unternehmen — als Feldesbehandlungskosten.

Politische Bildungsstunde

Am 27. Februar 2014, ab 9 Uhr, werden die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern 10 Anhörungspersonen, Fachleute zum Thema Fracking in einer öffentlichen Expertenanhörung befragen, sich Wissen über diese neuartige Technik aneignen und sich eine Meinung bilden. Spätestens dann muss ihnen klar werden, dass es originäres und massives Fracking ist, was CEP am Ostseerand plant. Und sie werden, so hoffen die vielen Fracking-Gegner im Land, alles daran setzen, dem groben Unfug Fracking einen Riegel vorzuschieben.

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Schriftliches Interview mit Jens D. Müller, Pressesprecher CEP GmbH, 11.02.2014

1. Ist es richtig, dass die Bohrung Barth 11 in rund 2600 m Teufe auf rund 1000 m horizontal abgelenkt ist und auf dieser Horizontalstrecke 10 Stimulationsmaßnahmen mit jeweils 100 m³ Stimulationsflüssigkeit an den Zielhorizont angeschlossen werden soll? Wenn nein, wie ist die Bohrung dann beschaffen und wie soll die Bohrung angeschlossen werden (bitte mit vergleichbarem Detailgrad beantworten)?

JDM: Teufe ca. 2700 m, jeweils bis zu 150 m³ wie in benachbarten Feldern in der Vergangenheit eingesetzt

2. Ist es richtig, dass die angestrebten Risslängen ca. 160 m horizontal und ca. 90 m vertikal betragen? Wenn nein, welche Risslängen sind stattdessen intendiert (bitte mit vergleichbarem Detailgrad beantworten)?

JDM: Aktuelle Simulierungen gehen von einem Rissradius von 70 m horizontal und 70 m vertikal aus.

3. Bin ich richtig informiert, dass die Stimulationsflüssigkeit aus 99,5 % Wasser und Sand und zu 0,5 % aus Additiven bestehen soll, die ausschließlich aus der Lebensmittelindustrie stammen sollen? Wenn ja, welche Stoffe sind dies im Einzelnen, in welchen Quantitäten (pro Stimulation) und in welchen Konzentrationen sollen sie eingesetzt werden? Wenn nein, mit welchen Zusätzen, in welchen Konzentrationen und Quantitäten, soll stimuliert werden?

JDM: Nicht wassergefährdende Stimulierungsflüssigkeit

4. Wann soll planmäßig die Testförderung in Barth 11 beginnen und wann soll sie enden?

JDM: Testarbeitsprogramm einschließlich Vorbereitungen ungefähr 3 Monate im Frühjahr, Stimulierung selbst ca. 1 Tag, Dauer der Förder- und Einschlussphasen abhängig von Testergebnissen

5. Stimmt es, dass CEP bei einer festgestellten, wirtschaftlichen Förderbarkeit aus dieser Lagerstätte bis zu 7 weitere Betriebsplätze mit bis zu 35 Bohrungen plant, die jeweils bis zu 3000 m horizontal abgelenkt werden und eine Fläche von rund 25 km² erschließen sollen? Wenn nicht, wie und in welchem Ausmaß soll die Lagerstätte erschlossen werden?

JDM: Das mehrfach vorgestellte, beispielhafte Entwicklungskonzept geht derzeit von 7 Bohrplätzen mit rund 17 Bohrungen aus. Weitere Planungen sind abhängig von der Bewertung der Struktur.

6. Für den Fall, dass die Förderung von Erdöl und Begleitgas in und um Barth erfolgreich durchgeführt werden kann:
a) Welche infrastrukturellen Maßnahmen planen Sie für Aufbereitung und Transport der gewonnenen Bodenschätze?
b) Welche Planung gibt es für Aufbereitung bzw. Entsorgung von anfallendem Flowback und von anfallendem Lagerstättenwasser?

JDM: Flowback: Sammeln und Entsorgen über genehmigte, lizensierte Entsorgungswege/Deponien
– Bisherige Ergebnisse zeigen wasserfreie Lagerstätte, weitere Erkenntnisse durch Test

7. Laut Bloomberg (Juni 2013; unter Berufung auf CEP-Berechnungen) wären bis zu 1/2 Milliarde Euro Fördereinnahmen (best case scenario) für das Land Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Feld zu erwarten. Stimmt diese Darstellung und trifft sie heute noch zu oder haben sich Änderungen ergeben? Wenn ja, welche und warum?

JDM: – Bloomberg-Zahlen beruhen auf deren eigenen Kalkulationen
– Konservativer Ausbringungsfaktor von 15 % führt bei 10 % Förderabgabe und damals getroffenen Ölpreisannahmen zu derzeit geschätzten 340 Mio. Förderabgabe über 25 Jahre für die Saal/Barth-Struktur
– Weitere Vertiefung durch weitere Aufsuchungsarbeiten

8. Abschließend eine Frage zur Akzeptanz durch die Bevölkerung vor Ort: Sehen Sie die Akzeptanz für Ihr Vorhaben in Barth als überwiegend gut, als überwiegend schlecht oder als derzeit nicht einschätzbar an? Und rechnen Sie in den kommenden zwei Jahren mit einer Entwicklung in eine eher positive oder eher negative Richtung? Welche Faktoren sehen Sie als Motor für eine Entwicklung in die eine oder andere Richtung an? Ggf.: Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Akzeptanz in der
Bevölkerung zu verbessern?

JDM: Akzeptanz basiert auf Wissen und Dialog (u.a. bis Ende Januar 2014 in Mecklenburg-Vorpommern rund 100 Informationsveranstaltungen mit ca. 1500 Gästen sowie 238 Führungen bei Seismikarbeiten und Bohrungen mit 2175 Besuchern)

Ihrer raschen Antwort sehe ich entgegen und bedanke mich im Voraus
dafür. Wenn Sie mir freies Bildmaterial, das ich ggf. in einem Artikel
über die neue Förderung von Erdöl und Begleitgas in Vorpommern verwenden
möchte, zur Verfügung stellen können, sage ich auch dafür schon einmal
Danke.

JDM: Auf der Website finden Sie Bildmaterial von Seismik und Bohrungen

Mit freundlichen Grüßen

Carin Schomann
Freie Journalistin, Hamburg

Von Fracking sollte nicht die Rede sein

Aufsuchungsantrag Ostrohe
Der Aufsuchungsantrag Ostrohe spricht eindeutig von Fracking
Erste von 11 angefragten Lizenzakten in S-H öffentlich geworden Aufsuchungsantrag spricht von Fracking, ohne das Wort auszusprechen

 

Außer den Profiteuren und ihren Handlangern will es niemand, das Fracking. Jedenfalls die nicht, die noch ganz bei Trost sind und die Lebensgrundlagen Wasser, Luft und Boden vor intolerablen Gefahren schützen wollen. Auch Robert Habeck, studierter Philosoph, Buchautor, Grüner und Energiewendeminister in Kiel, sagt, er will es nicht, das Fracking. Trotzdem sind unter seinen Augen, in der Verantwortung seiner Behörde, in den vergangenen Monaten so viele Öl- und Gas-Such- und -Bohrlizenzen erteilt worden wie schon lange nicht mehr; siehe hier und da, aber auch dort.
Von Fracking sollte nicht die Rede sein weiterlesen

Geheime Fördermethode in Barth geplant (MV)

Das ist der Betriebsplatz der CEP östlich von Neuendorf auf Usedom, direkt am Deich
Das ist der Betriebsplatz der CEP östlich von Neuendorf auf Usedom, direkt am Deich
Wie die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vorgestern (5.12.2013) mitteilte, hat das kanadische Unternehmen Central European Petroleum (CEP) einen Sonderbetriebsplan für eine Erkundungsbohrung bei Barth eingereicht

Damit will CEP die Erkundung der vermuteten Lagerstätte bei Saal/Barth voranbringen und weitere Untersuchungen an der Bohrung Barth 11/2011 vornehmen. Das Ziel ist die „Prüfung der Gewinnbarkeit von Erdöl“. Konkret beantragt hat das Unternehmen „in einer Tiefe von etwa 2700 Metern eine Maßnahme zur Erhöhung der Durchlässigkeit des 20 Meter mächtigen Zielhorizonts (Zechsteinkarbonat) mit einer sich anschließenden Testförderung.“

Das Umweltbundesamt ordnet Zechsteinkarbonat den Speichergesteinen zu, die „tight“ sind. Das bedeutet, sie geben die in ihnen vorhandenen Kohlenwasserstoffe nur frei, wenn sie durchlässig gemacht werden, im Klartext: gefrackt werden. Die BGR bezeichnet Lagerstätten im Zechsteinkarbonat deshalb als „unkonventionelle Lagerstätten“.

Noch Ende September war CEP-Geschäftsführer Thomas Schröter laut Nordkurier Befürchtungen entgegengetreten, wonach eventuell Fracking zum Einsatz kommen könnte.
Welche geheime Methode, wenn nicht Fracking, zum Einsatz kommen soll, um die Permeabilität dieser Lagerstätte zu erhöhen, war bisher nicht zu ergründen.

Karte Bergbauberechtigungen in Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 2010)
Bergbauberechtigungen in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: Bergamt Stralsund; Stand: 2010)

CEP hält nach eigenen Angaben gegenwärtig insgesamt 14.800 Quadratkilometer Erlaubnisfelder entlang bekannter Erdöl- und Erdgasvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

CEP ist seit November 2011 Kooperationspartner der Ernst-Moritz-Universität Greifswald. Gemeinsam soll die geologische Entwicklung im Raum Vorpommern und im des deutschen Ostseebereichs erforscht werden.

Die örtliche Initiative „Lebensraum Vorpommern“ ruft zu einer Mahnwache am 15.12.2013 von 14 bis 16 Uhr an der Konzertmuschel Zinnowitz auf.