Fracking in Hamburg vom Tisch?

Karte: Erlaubnisgebiet Vierlande im Süden der Freien und Hansestadt Hamburg
Erlaubnisgebiet Vierlande im Süden der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Suche nach unkonventionellen Öl- und Gas-Lagerstätten im Süden Hamburgs – Fracking nicht ausgeschlossen – scheint zu enden. ExxonMobil, das heute vor drei Jahren dafür die Erlaubnis erhielt, hat bisher keine Verlängerung der Lizenz beantragt. Ob der Giftbecher des Frackings damit an Hamburg vorübergeht, ist dennoch ungewiss. Entwarnung kann es erst geben, wenn Fracking gesetzlich verboten ist.

Als die ExxonMobil-Tochter BEB am 14.12.2012 die bergrechtliche Erlaubnis erhielt, den Untergrund unter dem südlichen Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach Öl und Gas zu durchforschen, war der Aufschrei in Bergedorf laut. Dass das auf Fracking hinauslaufen kann, war schnell klar. Auch die Tatsache, dass das Behördenverfahren bis zur Erteilung der Erlaubnis vor der Öffentlichkeit geheim gehalten worden war und dass auch danach noch lange versucht wurde, wesentliche Informationen zu verbergen, hatte für Empörung bei der lokalen Politik und in der Bevölkerung gesorgt.

Die Unruhe wurde nur noch größer, als Exxon-Sprecher Olaf Martins fünf Monate später bei einer öffentliche Informationsveranstaltung zugab: »Wenn wir fündig werden und der Bodenschatz nur mit Fracking gewonnen werden kann, dann wollen wir auch fracken.«

Die Umweltbehörde, die am Erlaubnisverfahren mit einer Stellungnahme beteiligt gewesen war, hatte das kommen sehen und empfohlen, die Erlaubnis unter anderem wegen des drohenden Frackings zu versagen. Diese Stellungnahme hatte die oberste Bergbehörde in Hamburg, die Wirtschaftsbehörde, allerdings solange zurückgehalten, bis die verfahrensführende Behörde, das LBEG, den Erlaubnisbescheid zustellbereit ausformuliert hatte.

Die Erlaubnis wurde für drei Jahre erteilt. Sie endet am 31.12.2015. Exxon müsste die Verlängerung beantragen, wenn die Erkundung fortgesetzt werden sollte. Nach Auskunft des LBEG hatte Exxon per 8.12.2015 keine Verlängerung beantragt.

Bereits im Spätsommer dieses Jahres hatte LBEG-Mitarbeiter Jens von den Eichen mit einem spekulativen Unterton im Umweltausschuss von Bergedorf gemeint, dass Exxon die Erlaubnis Vierlande wohl nicht verlängern wolle. Exxon-Sprecher Klaus Torp hatte daraufhin auf Nachfrage angegeben, man habe diesbezüglich noch keine Pläne.

Inzwischen hat Exxon anscheinend das Interesse an Vierlanden verloren und das LBEG hat auch schon das Erlaubnisgebiet Vierlande aus der Darstellung des NIBIS-Kartenservers gelöscht, obwohl die Erlaubnis formal bis Jahresende existiert.

Aus Auszügen der obligatorischen Jahresberichten für die ersten zwei der drei Untersuchungsjahre [PDF] geht hervor, was bei diversen Akteneinsichten als »Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse« deklariert und geheim gehalten wurde: Exxon hat die regionale Schiefergas- bzw. Schieferöl- (tight oil) -Lagerstätte untersucht und deren wahrscheinliche Ergiebigkeit bewertet. Die Ausarbeitung eines möglichen Bohrprogramms, die für 2014 vorgesehen war, scheint dann aber doch nicht stattgefunden zu haben. Die tiefe Erkundungsbohrung, die im ersten, auf fünf Jahre angelegten und dann zurückgezogenen Erlaubnisantrag enthalten war, scheint für Exxon nicht mehr attraktiv gewesen zu sein.

Was dazu geführt haben mag, dass Exxon sich anscheinend aus Vierlanden zurückzieht, bleibt offen. Ob die Untersuchungsergebnisse enttäuscht haben oder ob Exxon kein Bestreben hat, sich mit der breiten öffentlichen und politischen Ablehnung des Frackings auch in Hamburg auseinanderzusetzen, oder ob der Ölkonzern, der an der schlimmen Klimaentwicklung auf der Erde mitverantwortlich ist, plötzlich ein Einsehen hat, dass fossile Brennstoffe im Untergrund bleiben müssen – das alles ist unbekannt.

Fakt ist aber, dass das Erlaubnisgebiet Vierlande ab 1. Januar 2016 wieder »auf dem Markt« ist und jederzeit ein neuer Antrag auf Exploration oder Förderung des hier vorhandenen Schiefergases und/oder Schieferöles gestellt werden kann – Fracking inklusive, denn ohne geht’s nicht.

Die spannende Frage bleibt, ob zukünftige Antragsteller wieder so leicht durchkommen würden wie Exxon vor drei Jahren. Zwar haben vier von sieben Bezirken in Hamburg inzwischen die Korbacher Resolution mitgezeichnet und lehnen Gas- und Öl-Fracking damit ausnahmslos ab. Auch hat sich die mitregierende Partei der Grünen im Dezember 2014 ebenfalls zur Korbacher Resolution bekannt. Ob politischer Druck allerdings die Genehmigungsbehörden beeinflussen würde, ist fraglich – die handeln schließlich stets nach Recht und Gesetz und Fracking ist ja nicht verboten.

Auch wenn Hamburg künftig »ungeschoren« davonkommen sollte, so ist es nicht nicht betroffen von möglichem Fracking. Unmittelbar südlich anschließend befindet sich das Erlaubnisgebiet Oldendorf der Kimmeridge GmbH. Dieses ragt in seiner westlichen Ausdehnung bis an das Trinkwassergewinnungsgebiet bei Buchholz in der Nordheide heran, aus dem Hamburg ein Gutteil seines Trinkwassers bezieht. Kimmeridge hat im Rahmen seiner Aufsuchung nun die Zulassung von seismischen Untersuchungen beantragt seismische Untersuchungen angekündigt. Mittels Erschütterungen an der Erdoberfläche, unter Umständen auch Sprengungen, soll der tiefe Untergrund erforscht werden. Allerdings stößt Kimmeridge auf erbitterten kommunalen Widerstand. Nach dem Landkreis verbieten nun auch immer mehr Gemeinden und Grundeigentümer dem Unternehmen, ihre Straßen zu befahren und ihre Grundstücke zu betreten. Mit derartigem öffentlichen Widerstand wurden anderswo, zum Beispiel in Brandenburg, bereits Öl- und Gassucher in die Flucht geschlagen.

Subject: AW: Presseanfrage: Erlaubnisantrag BEB/Exxon Mobil „Vierlande“
Date: Tue, 8 Dec 2015 13:17:34 +0000
From: Geozentrum Hannover, Öffentlichkeitsarbeit
To: Carin Schomann

Sehr geehrte Frau Schomann,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Anbei finden Sie unsere Antworten:

1. Hat die Erlaubnisinhaberin bzw. ihre Bevollmächtigte einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit dieser Bergbauberechtigung beim LBEG gestellt?

Antwort des LBEG: Die Erlaubnisinhaberin bzw. ihre Bevollmächtigte haben keinen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit dieser Bergbauberechtigung beim LBEG gestellt.

2. Wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt und bis wann soll das Verlängerungsverfahren abgeschlossen sein?

Antwort des LBEG: siehe Antwort auf Frage 1.

3. Wenn nein, liegt dem LBEG ein oder auch mehrere andere Anträge für eine Bergbauberechtigung zur Aufsuchung bzw. Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in dem Gebiet „Vierlande“ vor?

Antwort des LBEG: Dem LBEG liegt kein Antrag für eine Bergbauberechtigung zur Aufsuchung bzw. Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet des derzeitigen Erlaubnisfeldes „Vierlande“ vor.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.
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Z.8 -Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
im GEOZENTRUM Hannover
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel. 0511/643-⬛⬛⬛⬛

2 Gedanken zu „Fracking in Hamburg vom Tisch?“

  1. „Die Genehmigungsbehörden handeln schließlich stets nach Recht und Gesetz.“ Der war gut!

    Aber Scherz beiseite: So etwas würde ja voraussetzen, dass 1. die für die Erteilung der Bergbauberechtigung zuständige Behörde die gesetzlichen Vorschriften tatsächlich kennt und 2. auch willens und fähig ist, „Recht und Gesetz“ wie auch die internen Richtlinien anzuwenden.
    Wer sich die Akte „Vierlande“ (http://www.vierlaender.de/archives/459-Die-Akte-Vierlande.html) anschaut, darf genau dies bezweifeln. Ob die Bergbehörde inzwischen dazugelernt hat, ließe sich erst klären, wenn ein neuer Antrag auf den Tisch käme.

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