„Frackinggesetze“ sollen nun 2015 kommen, Öffnungsklausel für Erdöl

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die angekündigten Regelungen zum Fracking noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen und in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber verabschiedet werden.

Das ist die Antwort auf die erste von insgesamt 31 Fragen zur geplanten Regulierung von Fracking, die die Grüne Bundestagsfraktion am 8. Oktober per Kleiner Anfrage gestellt hatten. Die Bundesregierung erwartet offenbar mit großem Optimismus, dass Bundestag und Bundesrat den von Wirtschaftsminister Gabriel vorangetriebenen Gesetzesänderungen zustimmen werden und damit über drei Jahren Hickhack ums Fracking ein Ende setzen.

Dass dies aber mehr als fraglich sein könnte, darauf deuten sowohl die jüngere Geschichte als auch der aktuelle Streit in der Regierungskoalition hin. Dieser Streit reflektiert sicher auch das Tauziehen zwischen den globalen Ölkonzernen, deren Lobbyisten die Regierenden belagern, und der Bevölkerung des restdemokratischen Deutschland, die diese gefährliche Bergbautechnik überwiegend ablehnt. Weil die Risiken des Fracking nicht ausreichend beherrschbar sind, weil Fracking eigentlich nicht mit bestehenden Gesetzen vereinbar ist und auch, weil gefracktes Erdgas nur den winzigen Beitrag von etwa 0,6 Prozent zur Deckung des Energiebedarfs beisteuern könnte. Frack-Gas würde Deutschland weder von Importen unabhängig machen noch würde es den Gaspreis senken noch würde es nennenswert Arbeitsplätze schaffen. Selbst das jüngst veröffentlichte Umfrage-Ergebnis des forsa-Instituts im Auftrag der Ölkonzerne weist lediglich eine Minderheit von 30 Prozent vor, die dem Fracking ohne Weiteres zustimmen würde.

Eingebaute Öffnungsklausel

Kern der geplanten „Fracking-Gesetze“ sind ein allgemeines Verbot von Fracking in Schiefergestein und Kohleflözen oberhalb von 3000 Metern zu wirtschaftlichen Zwecken (zu Forschungszwecken soll es auch darüber gestattet werden) sowie, im Umkehrschluss, das Erlauben des in der Praxis nicht minder gefährlichen Fracking in Sandstein auch oberhalb von 3000 Metern. Übrige „verschärfte Bedingungen“ bestehen hauptsächlich in Klarstellungen dessen, was die Umweltgesetze (Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.) ohnehin heute schon vorschreiben, bzw. im Aufweichen von umweltrechtlichen Vorschriften.

Aus dem Frage-Antworten-Katalog geht nun deutlich hervor, dass „das Verbot des Fracking in Schiefergestein und Kohleflözgestein nur für die Erdgasförderung gelten“ soll:

Frage Nr. 24: Welche Vorschriften, die für den Einsatz von Fracking zur Erdgasförderung gelten sollen, werden für den Einsatz bei der Erdölförderung nicht gelten (…), und warum?

Antwort der Bundesregierung
: Nach den Eckpunkten soll das Verbot des Fracking in Schiefergestein und Kohleflözgestein nur für die Erdgasförderung gelten. Die übrigen verschärften Anforderungen sollen auch für die Erdölförderung gelten.

Erdölförderung lässt meist auch Erdgas erwarten, hier am Beispiel der Barth-Struktur, Vorpommern
Erdölförderung lässt meist auch Erdgas erwarten, hier am Beispiel der Barth-Struktur, Vorpommern
Entstehungsgeschichtlich bedingt kommt Erdgas meist dort vor, wo auch Erdöl vorkommt. Für die Unternehmen wird es mit solchen Gesetzen ein Leichtes sein, auf dem Umweg über die Erdölförderung an die meisten Lagerstätten des begehrten Erdgases heranzukommen.

Laut dem Jahresbericht 2013 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie sind 112.400 km², also fast ein Drittel der Fläche der Bundesrepublik Deutschland inzwischen mit bergrechtlichen Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdöl/Erdgas überzogen. Dazu meint Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen:

Die geplanten Regelungen sind besonders bedenklich, wenn man sich die Vielzahl der Lizenzen zur Erkundung von Gas- und Ölfeldern anschaut, die in Deutschland bereits vergeben wurden. Es droht ein breiter Rückschlag für den Klima- und Umweltschutz, wenn Fracking zur Erschließung von bisher unzugänglichen Erdgasvorkommen in weiten Teilen Deutschland erlaubt würde. Mit der Erlaubnis für Fracking würde die Bundesregierung ihr Bekenntnis zum Klimaschutz weiter durchlöchern und die ausgerufene Energiewende konterkarieren.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Fraktion Die Linke., hat indes angekündigt, dass seine Fraktion noch in diesem Jahr einen Antrag auf ein bundesgesetzlich verankertes Fracking-Verbot für Erdöl/Erdgas stellen wird. Zdebel fordert darüber hinaus, die bekannt gewordenen Gefahren und Schadensfälle auch der konventionellen Förderung ohne Fracking zu analysieren und zu bewerten.