Geheimkommando Bohrlochbergbau: Breyer rügt Habeck

Schriftzug Erlaubnisakte mit LupeDie „Transparenzinitiative“, die Umweltminister Habeck bei den Verfahren zum Bohrlochbergbau – der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Schleswig-Holstein ausgerufen hat, ist ein Lippenbekenntnis. Der Streit um die Geheimhaltung der Pläne von Erdöl- und Erdölkonzernen in Schleswig-Holstein durch Umweltministerium und Bergamt verschärfe sich, schreibt der Fraktionsführer der Piratenpartei im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Patrick Breyer.

Breyer rügt den zuständigen Umweltminister, Dr. Robert Habeck, erneut für dessen intransparentes Handeln.

Breyer in seiner Pressemitteilung:
1. Wie Umweltminister Habeck auf meine Anfrage mitteilt, wird den Gemeinden, auf deren Gebiet Erdöl oder Erdgas gesucht oder gefördert werden soll, lediglich ein zweiseitiges Anschreiben mit einer „Kurzdarstellung des Arbeitsprogramms“ sowie einer Karte zur Verfügung gestellt – und auch das nur für künftige Lizenzen (ab 2014).

Vor den bisher erteilten 9 Aufsuchungserlaubnissen und 6 Förderbewilligungen in Schleswig-Holstein sind die betroffenen Gemeinden überhaupt nicht informiert worden.

Die vollständigen Arbeitsprogramme mit den einzelnen geplanten Schritten und Bohrungen werden den betroffenen Gemeinden selbst nach Erteilung der Lizenz nicht zur Verfügung gestellt. Deswegen planen 150 Gemeinden in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, formal Widerspruch einzulegen und Akteneinsicht zu erstreiten.

2. Der Öffentlichkeit stellt Umweltminister Habeck bei eingehenden Anträgen nicht einmal die Kurzfassung des Arbeitsprogramms und auch keine Karte des betroffenen Gebiets zur Verfügung.

Selbst nach Erteilung der Lizenz wird die Akte nur mit massiven Schwärzungen an Bürger herausgegeben, insbesondere bezüglich des Arbeitsprogramms. Ein Widerspruch der „Bürgerinitiative gegen das CO2-Endlager“ gegen die Schwärzungen ist vom Kieler Umweltministerium seit fast einem Jahr nicht beschieden worden.

„Dass Umweltminister Habeck zu verschleiern versucht, welche Schleswig-Holsteiner von welchen Konzernplänen betroffen sein werden, ist bürgerfern und intransparent“, sagt Breyer dazu, und weiter: „Für mich ist unfassbar, dass die Geheimhaltungsinteressen von Mineralölkonzernen für einen grünen Umweltminister schwerer wiegen als das Transparenzinteresse der betroffenen Bürger. Wir Piraten konnten bisher weder durch eine Sammelpetition tausender Bürger noch durch eine Gesetzesinitiative die Habecksche Informationsblockade durchbrechen. Es ist deshalb gut, dass Bürgerinitiativen und Gemeinden nun zu rechtlichen Schritten greifen. Da die Zeit drängt, hoffe ich auf ein klares Wort des Informationsfreiheitsbeauftragten Dr. Thilo Weichert.“

Die bisher „befreiten“ bergrechtlichen Erlaubnis- und Bewilligungsakten können von der Informationsseite der PIRATEN zu Fracking in Schleswig-Holstein abgerufen werden.

Was die gebotene Transparenz bei bergrechtlichen Verfahren angeht, insbesondere, wenn das umstrittene Fracking im Spiel ist, dafür hatte bereits im Sommer 2013 der Hamburgische Informationsbeauftragte klare Worte zur Behördentransparenz im analogen Erlaubnisverfahren Vierlande, Freie und Hansestadt Hamburg:

»Das grundrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der vorliegend betroffenen BEB muss deshalb nur dann gegenüber dem Informationsinteresse zurückstehen, wenn gewichtige öffentliche Belange eine Offenbarung rechtfertigen könnten, denen durch die zusätzliche Informationserteilung gedient werden würde.

Dies ist vorliegend der Fall. Die begehrten Informationen über die Aufsuchung von Bodenschätzen im Gebiet der Freien- und Hansestadt Hamburg berühren öffentliche Belange von besonders hohem Gewicht. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, weil es sich um ein Aufsuchungsvorhaben handelt, dessen Ergebnisse darüber Aufschluss bieten können, ob die Gewinnung von Bodenschätzen mittels Hydraulic Fracturing (sog. Fracking) im Genehmigungsgebiet in Frage kommt. Durch derartige Fördermaßnahmen können Belange des Natur-, Grundwasser- und Siedlungsschutzes betroffen werden. Dies erkennt auch der Senat in seiner Antwort auf eine schriftliche kleine Anfrage an (Bürgerschafts-Drs. 20/7714). Inwieweit Hydraulic Fracturing diese Belange tatsächlich beeinträchtigen kann, ist eine in der Öffentlichkeit umstrittene Frage, zu der momentan ein politischer Meinungs- und Willensbildungsprozess stattfindet. Insoweit betrifft der Zugang zu diesbezüglichen Information auch über privatwirtschaftliche Tätigkeit auch einen – in der Demokratie – für die politische Willensbildung gewichtigen Bereich. Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren ist deshalb ein Vorgang, der sich grundsätzlich unter den Augen der Öffentlichkeit zu vollziehen hat. Dies muss gerade angesichts des derzeit stattfindenden öffentlichen Meinungsbildungsprozesses auch Vorerkundungen und Aufsuchungen umfassen.«
(meine Hervorhebung)