Habeck: „Fracking ist (k)eine sterbende Technologie“

Dr. Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei, begründete die Gesetzesänderung im Kieler Landtagsplenum
Dr. Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei, begründete die Gesetzesänderung im Kieler Landtagsplenum
„Fracking ist eine sterbende Technologie“, so leitete Energiewendeminister Dr. Robert Habeck heute Vormittag seine kurze Rede im Kieler Landtag ein. Zur Debatte stand der Änderungsentwurf der Piratenpartei für das Landeswassergesetz, mit dem Fracking in Schleswig-Holstein faktisch ein Riegel vorgeschoben werden soll.

In der Debatte beteuerten Redner aller Fraktionen mehr oder weniger deutlich, dass sie Fracking ablehnen. Man müsse aber aufpassen, dass mit einer geänderten Gesetzgebung die Ölförderung in der Mittelplate nicht torpediert werde, gab Heiner Rickers, CDU, zu bedenken. Olaf Schulze, SPD, mochte nicht bestätigen, dass Fracking auch ohne toxische Substanzen pauschal abzulehnen ist. Minister Habeck hielt die derzeitig geltenden allgemeinen Versagungsgründe im geltenden Landeswassergesetz für ausreichend und meinte, die seien umfassender als das, was die Piraten vorschlagen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in den Ausschuss überwiesen. Die Landesregierung nahm die Debatte auch zum Anlass, über progressive Aktionen ihrerseits zu informieren. So hat Minister Habeck am 19. Februar an seine Landeskollegen, alle Landeswirtschaftsminister (mit Ausnahme derer in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Thüringen), die Bundesumweltministerin und den Bundeswirtschaftminister geschrieben und um Unterstützung bei einer Novelle des Bundesberggesetzes geworben.

In dem 14-Punkte-Papier sucht man ein klares Verbot von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen allerdings vergeblich. Dort schreibt Habeck nämlich klar und deutlich, dass Fracking ohne „umwelttoxische“ Chemikalien und nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich erlaubt sein soll:

7. Einführung eines Fracking-Verbotes zur Förderung von
Kohlenwasserstoffen in unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz
toxischer Frackfluide

und

14. Einführung einer obligatorischen UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
Novellierung der UVP-V-Bergbau, Einführung einer obligatorischen
UVP-Pflicht um sicherzustellen, dass sämtliche Belange des
Umweltschutzes Berücksichtigung finden.

Ob damit vielleicht das eingeschlafene Gesetzgebungsverfahren wieder erweckt werden soll, das die Herren Rösler und Altmaier vor genau einem Jahr aufgelegt hatten? Es sieht ganz so aus.

Heute morgen hat Ministerpräsident Torsten Albig in einem Schreiben an Patrick Breyer bestätigt, dass ein generelles Fracking-Verbot nicht vorgesehen ist. Albig wörtlich: „Im Hinblick auf die Fracking-Technologie wird der künftige Landesentwicklungsplan Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas nur insoweit zulassen, wie sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere das Grundwasser verursachen.“

In Schleswig-Holstein sind 2013 insgesamt 12 Erlaubnisse bzw. Bewilligungen zur Aufsuchung bzw. Gewinnung von Öl und Gas erteilt worden. Es muss davon ausgegangen werden, dass hier auch sog. unkonventionelle Lagerstätten aufgesucht bzw. neu erschlossen werden. Für zwei Erlaubnisfelder ist dies bereits belegt: Ostrohe und Elmshorn. Dort sollen unter anderem auch Gesteine untersucht werden, die den Bodenschatz nur freigeben, wenn sie zuvor aufgeknackt wurden — z.B. mit Fracking.
Wie die Abgeordnete Angelika Beer, Piratenpartei, heute in der Kieler Plenardebatte verriet, sind zwei weitere Erlaubnis- und ein weiterer Bewilligungsantrag für Schleswig-Holsteinisches Gebiet derzeit im Zulassungsverfahren.
Nachtrag: Wie inzwischen zu erfahren war, betreffen diese drei Anträge
– ein Gebiet im Kreis Rendsburg/Eckernförde (Aufsuchungsantrag)
– ein Gebiet im Kreis Segeberg (Aufsuchungsantrag)
– ein Gebiet im Kreis Rendsburg/Eckernförde (Bewilligungsantrag)
Details, z. B. die Grenzen und Größen der beantragten Felder, hält der zuständige Umweltminister aber weiterhin vor der Öffentlichkeit geheim. Die betroffenen Gemeinden sollen über die Ämter beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Zu wünschen bleibt, dass die verfahrensführende Behörde — das seit 29.11.2013 zuständige LBEG — diese Stellungnahmen auch angemessen berücksichtigt, bevor den Antragstellern die Bescheide ausgestellt werden.

Protokoll der Plenarsitzung (PDF)