Schlagwort-Archive: GdF Suez

Umbau des Ölfelds »Reitbrook« ohne UVP und ohne wasserrechtliche Erlaubnisse?

Eine Ölpumpe im NSG »Kirchwerder Wiesen« (Erdölfeld Reitbrook)
Eine Ölpumpe im NSG »Kirchwerder Wiesen« (Erdölfeld Reitbrook)

Neptune (zuvor bekannt als Engie, davor als GdF Suez) entwickelt die Erdölförderung in den Feldesbereichen Reitbrook Alt, Reitbrook-West/Allermöhe und Sinstorf weiter, was auch über Tage zu sichtbaren Aktivitäten führt, wie z. B. im letzten Herbst in Fünfhausen. Nach zwei diesbezüglichen Auskunftsersuchen der GRÜNEN Fraktion in der Bergedorfer Bezirksversammlung (Drs. 20-1344.01 [Ölbohrungen in Vierlanden /Kirchwerder] und 20-1470.01 [Ölbohrungen in Vierlanden /Kirchwerder II] ergaben sich weitere Fragen. Daher hatte ich am 02.02.2018 ich das LBEG wie folgt um Umweltinformationen zum »Erdölbetrieb Reitbrook« gebeten:
1. Bitte übermitteln Sie mir den o. a. HBP auf elektronischem Wege.
2. Bitte übermitteln Sie mir außerdem alle zum Zulassungsverfahren des o. a. HBP gehörigen Unterlagen (z. B. eventuelle Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke), insbesondere
a) die Begründung der Feststellung, dass für das Vorhaben insgesamt bzw. Teile davon keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe,
b) die Begründung, warum eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einrichtung und den Betrieb der Injektionsbohrung Reitbrook West 7 nebst zugehöriger Anlagen nicht erforderlich sei,
auf elektronischem Wege.

Am 26.03.2018 reagierte das LBEG ohne weitere Antworten mit der Übersendung dieser teilweise geschwärzten Unterlagen, die ich hier allen Interessierten zur Verfügung stelle.

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Brand am Bohrloch mit Todesfolge: Staatsanwalt ermittelt

 200 m entfernt vom nächsten Gehöft, 500 m entfernt vom Dorf Bramhar explodierte eine Ölbohrung und brannte stundenlang

200 m entfernt vom nächsten Gehöft, 500 m entfernt vom Dorf Bramhar explodierte eine Ölbohrung und brannte stundenlang
Anderthalb Jahre nach dem Brand an einer Ölbohrung im Emsland kommen jetzt erste Details zur Ursache des Vorfalls zu Tage. Bei dem Brand waren vier Menschen verletzt, einer von ihnen verstarb später an den Folgen seiner Verletzungen.

Der NDR berichtet, staatsanwaltliche Ermittlungen hätten ergeben, dass menschliches Versagen bei der Wartung der Bohrung zu der Explosion und dem anschließenden Brand geführt haben. So sei der Gasstrom aus der Tiefe nicht durch eine Sicherheitsvorrichtung (Packer) abgesperrt worden, es sei kein zweites, vorgeschriebenes Sicherheitsventil eingebaut worden und es sei auch nicht genügend Flüssigkeit zum Totpumpen der Bohrung verwendet worden, sodass während der Arbeiten Gas ausgeströmt sei und sich entzündet habe. Was den verantwortlichen Schichtleiter, der selbst zu den Verletzten zählt, dazu veranlasst haben könnte, die Arbeitssicherheit derart zu missachten – ob Bequemlichkeit, wie der Staatsanwalt zitiert, oder Eile, wie sie in der so genannten freien Wirtschaft weit verbreitet ist und manchmal auch Tote nach sich zieht – ist noch offen. Brand am Bohrloch mit Todesfolge: Staatsanwalt ermittelt weiterlesen

»Fracking würde hier nichts bringen«

Auswahl von Bohrkernen aus dem Reitbrooker Ölfeld
Auswahl von Bohrkernen aus dem Reitbrooker Ölfeld
»Fracking würde hier nichts bringen«, sagte Betriebsleiter Ralf Meyer und hielt einen weißen Bohrkern hoch, den ein langer, millimeterbreiter Riss durchzog. Das weiße Gestein sei Schreibkreide und stamme aus einer der zahlreichen Bohrungen, die im Hutgestein des Reitbrooker Salzdoms niedergebracht wurden, erfuhren Anwohner und Mitglieder der Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg, die am gestrigen Sonnabend zu der Informationsveranstaltung von GdF Suez ins ehemalige Taubenzüchterheim am Allermöher Deich gekommen waren.

Gdf Suez bzw. Engie, wie das Unternehmen sich neuerdings nennt, arbeitet daran, die Ölproduktion im Feld des aufgelassenen Erdgas-Porenspeichers Reitbrook zu erhöhen. Die Frage, ob dabei Fracking zum Einsatz kommen solle, verneinte Meyer mit Verweis auf die schon vorhandenen Risse und Klüfte im Kreidegestein. Die würden verhindern, dass der nötige Frack-Druck entstehen könne, um das Gestein noch weiter aufzusprengen.
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Kommen und Gehen der Öl- und Gasbohrer im südlichen Brandenburg

Celtique geht, CEP will kommen, Engie ist schon da

Bohrturm am Waldrand am Abend
GdF Suez Betriebsplatz T44 im Feld Märkisch Buchholz
Wie die brandenburgische Bergbehörde am 10.7.15 anzeigte, hat Celtique Energy die Aufsuchungserlaubnis »Pillgram« zurückgegeben.

Die Märkische Oderzeitung zitiert Unternehmensangehörige, dass der andauernde Widerstand aus Politik, Verwaltung und Bevölkerung die Aufsuchung unwirtschaftlich gemacht hätten. Gerichtsverfahren und die Weigerung mehrerer Gemeinden, ihre öffentlichen Wege für die Aufsuchung zur Verfügung zu stellen, hätten das Fortkommen der Aufsuchung zu sehr behindert. Offenbar hatte Celtique nicht mit soviel Widerstand gerechnet, obwohl genau hier schon eine ausgewachsene Widerstandskultur existierte: Die hatte die damals auf Hochtouren laufende CO2-Endlagersuche durch den schwedischen Konzern Vattenfall provoziert. Der »Wurm am Arsch von Vattenfall« hatte eine Vorlage für die Vertreibung von Celtique geliefert.

In dem Gebiet in der brandenburgischen Lausitz/Spreewald war Celtique 2012 auf Erdöl gestoßen, berichtete seinerzeit Niederlausitz aktuell. Doch auch nach dem Rückzug von Celtique ist die Gefahr nicht gebannt: Nichts kann andere Unternehmen daran hindern, ihrerseits dort einen »Claim« zu beantragen und/oder die CO2-Endlagersuche weiter zu betreiben. CEP oder auch Engie (vormals: GdF Suez), die ganz in der Nähe, in Märkisch Heide bwz. in Märkisch Buchholz Kohlenwasserstoffe aufsuchen wollen bzw. schon dabei sind, könnten das ehemalige Feld Pillgram eine feine Ergänzung ihres Portfolios halten.

Quarnebeker Resolution zieht Erlaubnis Kunrau in Zweifel

Naturpark Drömling im Januar 1986
Ein Anblick, der bald Geschichte ist, wenn die fossile Förderung so weitergeht: Naturpark Drömling im Januar 1986 (Foto: Axel Hindemith/wikimedia)
Wegen der beabsichtigten Ausweitung der Erdgasförderung in der südlichen Altmark hatte die Bürgerinitiative »Kein CO2-Endlager Altmark« am 14. April zum dritten Mal zu einer Veranstaltung eingeladen. Wie schon bei den beiden Veranstaltungen zuvor waren ca. 50 interessierte Menschen gekommen, darunter der Bürgermeister der betroffenen Verbandsgemeinde Klötze Mann von Klötze (CDU), die Landtagsabgeordneten Dorothea Frederking (Grüne) und Jürgen Barth (SPD) und die Kreistagsmitglieder Ute Feisel, Horst Wienecke und Volkmar Erl. Gegen Ende der lebendigen Veranstaltung, die Lothar Lehmann mit zwei Videos zu Fracking und Erdgasförderung eingeleitet hatte, verabschiedete die Versammlung einstimmig eine Resolution, mit der sie die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis Kunrau in Frage stellt und darüber hinaus den Erneuerbaren Energien und dem naturfreundlichen Tourismus in der Region ihren Vorzug gibt und die Natur als Lebensgrundlage hervorhebt.
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Etzel, Söhlingen, Sinstorf: Sicherheit? Welche Sicherheit?

Betriebsplatz Sinstorf der GDF Suez
Sperrangelweit offen: Der Betriebsplatz Sinstorf der GDF Suez
Ein weiteres Mal wurde ein nicht abgeschlossener Betriebsplatz der Öl- und Gasindustrie angetroffen. Am letzten Dienstag fanden Mitglieder der anti-Fracking-Bürgerinitiativen in Buchholz und Hamburg bei einem Spaziergang offene Tore des Betriebsplatzes Sinstorf am Postweg im niedersächsischen Seevetal vor. Beide Tore dieses im Eingangsbereich doppelt umzäunten Geländes standen sperrangelweit offen.

Hinter dem ersten Tor die Tankstelle, an der die TKWs das hier aufgereinigte Erdöl aufnehmen und zur Raffinerie bringen. Frei zugänglich und auch für kleine Menschen leicht zu erreichen sind Schalttafeln und Hebel an dieser Tankstelle. Hinter dem zweiten Tor die Nassölaufbereitungsanlage sowie die Produktionsbohrung Sottorf 3a mit allem, was dazu gehört, einschließlich Behältern mit Methanol, Säuren und Laugen und jeder Menge Knöpfe und Hebel zum Regeln der Abläufe. Einen Hinweis auf ein Zutrittsverbot für Betriebsfremde gab es nicht, auch keine Warnschilder, wie sie sonst an derartigen Betriebsplätzen üblich sind, und auch keinen Pförtner. Nirgendwo auf dem weitläufigen Platz war Personal zu entdecken – der Platz war offenkundig verwaist.

Eine große Tafel an der Einfahrt nennt die Besitzerin dieses Betriebsplatzes: Gaz des France Suez. Die Hamburger Telefonnummer auf der Tafel führt zur Leitwarte in der Bergedorfer Randersweide. Von dort werde der Platz per Kameras überwacht, heißt es. Die offenen Tore habe man auf dem Schirm, hieß es, der Kollege vor Ort sei wohl mal eben zu einer der umliegenden Stationen unterwegs. Natürlich sei das nicht in Ordnung, wenn der Platz unbeaufsichtigt offen stünde

Zu der Frage, wie es zu diesem Sicherheitsmangel kommen konnte, hält man sich in der GdF Suez-Zentrale in Lingen noch bedeckt. „Wir prüfen derzeit den von Ihnen dargestellten Sachverhalt“, sagte der Leiter der Unternehmenskommunikation, Dr. Stefan Brieske, am Mittwoch. In der zuständigen Bergaufsicht, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover, war am Mittwoch niemand zu erreichen, der kompetent Auskunft geben konnte, weshalb Unternehmen sich trotz der erst vor wenigen Wochen erfolgten behördlichen Ermahnung nicht an die gesetzliche Vorschrift halten, ihre Betriebsplätze abzusichern.

Die Tiefbohrverordnungen der Bundesländer (Bsp. Niedersachsen) schreiben klipp und klar vor, dass die Unternehmen den unbefugten Zutritt von Betriebsfremden zu verhindern haben und dazu Verbotsschilder an allen Zugängen angebracht und die Plätze durch Zäune, Mauern o. dgl. umschlossen werden müssen.

Erst im April 2014 hatte das LBEG alle Erdöl- und Erdgasbetriebe sowie die Untergrundspeicherbetreiber in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben aufgefordert, ihre Betriebsplätze im Hinblick auf die gültigen Sicherheitsvorschriften zu überprüfen und festgestellte Sicherheitsmängel zu beseitigen. Das Rundschreiben enthielt den expliziten Hinweis, die gesetzlichen Regelungen zum Öffnen und Schließen der Türen und Tore zu beachten. Besonders bei fernüberwachten Einrichtungen und Anlagen sei sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen das Gelände betreten können. Bei der Sicherung von Betriebsplätzen und technischen Anlagen müssen die Vorgaben der Allgemeinen Bundesbergverordnung und der Tiefbohrverordnung eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, drohe den Unternehmen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Stolze Angabe auf dem Sinstorfer Betriebsplatz
Stolze Angabe auf dem Sinstorfer Betriebsplatz
Konkreter Anlass des Rundschreibens waren Vorfälle gewesen, bei denen Sicherheitsmängel offenkundig wurden. So war auf dem Verteilerplatz 10 des Geländes der IVG Caverns GmbH in Etzel eine Tür nicht abgeschlossen sowie auf dem Erdgasförderplatz Söhlingen Z5 der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) ein Tor nicht verschlossen. Auch Fluchttüren ließen sich von außen öffnen, so dass ein Zutritt durch Unbefugte möglich gewesen wäre. Das LBEG hatte deswegen Bußgeldverfahren eingeleitet.

„Was bleibt, ist eine erneute Erfahrung mit dem Schlendrian der Öl- und Gasindustrie. Man müsste denen viel Vertrauen entgegen bringen bei all den Risiken ihrer Tätigkeit. Sie verspielen es aber schon im Alltag mit derartigen Kleinigkeiten.“, so der lakonische Kommentar von Ingo Engelmann am Abend nach dem Spaziergang im Seevetal.