Schlagwort-Archive: Gesetzgebung

GroKo verschiebt Abstimmung des »Fracking-Gesetzes« auf später

Laut einem Bericht der Passauer Neuen Presse soll die Abstimmung des Bundestages über die Gesetzentwürfe zum Fracking auf nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben werden.

Insbesondere die verfassungsrechtlich umstrittene Expertenkommission, die die Autoren der Gesetzesänderungen in das Wasserhaushaltsgesetz hineingebastelt haben, hat anscheinend eine Einigung der GroKo-Fracktionen bis zuletzt verhindert. Dies geht aus dem Bericht der PNP hervor, die sich dabei auf Koalitionskreise beruft.
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Bundesländer fordern mehrheitlich Fracking-Verbot

Nicht nur die bundesdeutsche Bevölkerung, auch die Bundesländer wollen mehrheitlich ein Verbot von Fracking in jeglichen Öl- und Gas-Lagerstätten. Letzteres zeigte sich in der nicht-öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrats am 22. April 2015, wie u. a. die sh:z berichtete. Die Bundesländer schlossen sich mehrheitlich einem entsprechenden Antrag an, der von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht worden war.

Die Risiken des Fracking, vor allem für das Trinkwasser, seien viel zu wenig bekannt bzw. beherrschbar, als dass man diese »Technologie« erlauben dürfe.

Die Länder kritisieren darüber hinaus den irreführenden Titel des Gesetzentwurfs, der »auf der vorgeschlagenen Grundlage diese Hochrisikotechnologie nicht untersagt, sondern im Gegenteil ermöglicht«.

So fordert die Mehrheit der Bundesländer die Ergänzung des Bundesberggesetzes um einen Paragraphen 49 a mit folgendem Wortlaut:

§ 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck

Verboten ist das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.

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Fracking, Strohfeuer mit verheerenden Folgen

No-Fracking-Plakat vor Bohrturm
Ohne Protest hingenommene Frack-Bohrungen sind weltweit ausgestorben.
»Es ist eine Illusion, zu hoffen, dass man die [in den USA] erzielten Fördererfolge auch in Europa erreichen könne«, konstatierte Dr. Werner Zittel in der gestern in Berlin vorgestellten Untersuchung »Fracking – Ein Zwischenstand«.
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»Fracking-Gesetzpaket« weiter im Kreuzfeuer

Eigentlich überall soll Fracking erlaubt sein (Grafik: NoMoorFracking)
Die Fracking-Rechtsänderungen sollen Fracking fast überall erlauben (Grafik: NoMoorFracking)
Fracking bleibt weiter umstritten. In der zur Stunde in Berlin stattfindenden Anhörung zum Fracking-Rechtsänderungspaket treffen Befürworter und Kritiker aufeinander. Erste Pressemeldungen vom heutigen Tag zeigen erneut die Unmöglichkeit, einen Kompromiss zu finden. De facto sind die Rechtsänderungsentwürfe der zuständigen Bundesministerien von einer sicheren Regulierung des Fracking ungefähr so weit entfernt wie die Atomkraft von ökologischer Stromerzeugung. Die regulierte Industrie findet dennoch Gründe zur Beschwerde.
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Überwiegend Kritik am deutschen Regelungsentwurf für Fracking

„Diese Rechtsänderungsentwürfe würden dem Fracking Tür und Tor öffnen!“ Überwiegend kritisch haben Verbände und Initiativen zu dem am 19. Dezember 2014 vorgelegten –> Rechtsänderungsentwürfen zum Fracking Stellung genommen. In ihm zeigen die federführenden Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft, wie ihrer Meinung nach zukünftig mit dem gesellschaftlich verpönten Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas umgegangen werden soll. Von der publikumswirksamen Beteuerung der Bundesumweltministerin Hendricks, es werde ein Fracking-Verbot angestrebt, ist tatsächlich nichts übrig geblieben.
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Linke im Bundestag beantragen Verbot von Fracking in Deutschland

Fracking-verbieten.web_01Während Bundesländer und Verbände am heutigen Freitag die letzte Chance haben, ihre Stellungnahmen zu dem de-facto-Fracking-Erlaubnisgesetz-Konvolut einzureichen, macht die Bundestagsfraktion von Die Linke. Nägel mit Köpfen und fordert ein bundesgesetzliches Fracking-Verbot. Linke im Bundestag beantragen Verbot von Fracking in Deutschland weiterlesen

„Frackinggesetze“ sollen nun 2015 kommen, Öffnungsklausel für Erdöl

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die angekündigten Regelungen zum Fracking noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen und in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber verabschiedet werden.

Das ist die Antwort auf die erste von insgesamt 31 Fragen zur geplanten Regulierung von Fracking, die die Grüne Bundestagsfraktion am 8. Oktober per Kleiner Anfrage gestellt hatten. Die Bundesregierung erwartet offenbar mit großem Optimismus, dass Bundestag und Bundesrat den von Wirtschaftsminister Gabriel vorangetriebenen Gesetzesänderungen zustimmen werden und damit über drei Jahren Hickhack ums Fracking ein Ende setzen.
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Die GroKo redet der Wirtschaft das Wort und will fracken

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Koalitionsvertrag vorgelegt, der die Grundlage der Regierungsarbeit in der kommenden Legislaturperiode darstellen soll. Natürlich vorausgesetzt, die SPD-Basis, die die große Hochzeit abnicken muss, erklärt sich einverstanden mit dem Plan.

Dem Fracking ist ein kleines Kapitel gewidmet worden, immerhin 25 von 8427 Zeilen — dass es überhaupt thematisiert wird, ist sicherlich das Verdienst der kritischen Bürgerinnen und Bürger, die seit gut 2 Jahren aktiv gegen die Einführung des hochgefährlichen Schiefergas-Fracking in der BRD kämpfen. Allerdings ist das, was die GroKo in spe da schreibt, mehr als bitter nach dem langen, harten Kampf. Das geforderte Fracking-Verbot ist nicht einmal in Konturen erkennbar. Ganz im Gegenteil soll Forschung betrieben werden, um Fracking „sicher“ zu machen. Zwar wird vollmundig behauptet: „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Allerdings wird nicht die Konsequenz aus diesem zu begrüßenden Satz gezogen: Fracking muss verboten werden — nur allzuoft hat sich schon gezeigt, dass Fracking die Umwelt zerstören, das Trinkwasser verpesten und die Menschen sehr krank machen kann.

Kein Moratorium, kein Verbot — dafür Fracking ein bisschen ohne Chemie
„Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab.“ schreiben die Koalitionäre und wiederholen das, was der Bundesrat schon am 1. Februar 2013 und das Land Schleswig-Holstein am 26. April 2013 als Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht haben.

Abgesehen davon, dass „umwelttoxisch“ zwar wie informiertes Politikerdeutsch klingt, es den Begriff in der Fachsprache aber nicht gibt, wird hier darüber hinweggetäuscht, dass mit dem Verzicht auf chemische Zusätze im Frac-Fluid die Gefahr von Umweltschäden durch chemische Substanzen noch lange nicht gebannt ist. Dass bei der Öl- und Gasförderung Lagerstättenwasser mitgefördert wird und dadurch ein hohes Kontaminationsrisiko an der Oberfläche besteht, ist geflissentlich ignoriert worden. Es besteht der Verdacht, dass die Damen und Herren am Verhandlungstisch nicht aufgepasst haben, was ihnen die Initiativen gegen Fracking mit auf den Weg gegeben haben, sondern dass sie wie so oft nur wieder die Industrielobby ins Vorzimmer ihres Denkapparates eingelassen haben — vielleicht, weil die die Haare schöner haben als die Ökos. Mit Vorteilnahme oder gar Bestechung hat dieses industriefreundliche Kapitel bestimmt nicht zu tun.

Der Besorgnisgrundsatz ist bekannt
„Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).“, steht im Manifest der kommenden Regierung. Es fragt sich der kundige Leser allerdings, was es damit auf sich haben mag, dass einer solchen Selbstverständlichkeit, die seit Jahr und Tag Gültigkeit hat und ohne Frage schon die ganze Zeit zu beachten war, an dieser Stelle soviel Raum gegeben wird. Möchte unsere zukünftige Regierung uns damit vielleicht signalisieren, dass dieser Grundsatz, der die Basis unserer Existenz — das Wasser — betrifft, in der Vergangenheit nicht ganz so ernst genommen worden ist und jetzt aber! wirklich durchgesetzt werden soll? Möchte sie damit vielleicht gar in Aussicht stellen, dass die rechtlich fragwürdige Praxis der unterirdischen Sondermüllverklappung (s. u.) nun endlich auf ihre Zulässigkeit überprüft wird?

Logik im Zickzack — das Volk für dumm verkaufen?
Einerseits fehlen angeblich noch Erkenntnisse, bevor Fracking durchgeführt werden kann. Dasselbe Prinzip gilt den Politikern für das unterirdische Verklappen der giftigen Frac-Flüssigkeiten nach deren Gebrauch: „Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.“

Für die Abermillionen Kubikmeter hochgiftigen Lagerstättenwassers, das bei der Öl- und Gasförderung ebenfalls anfällt, ist die unterirdische Sondermüllentsorgung demnach weiterhin zu gestatten? Was ist nun also mit dem Besorgnisgrundsatz (s. o.)? Auch hier, genau wie beim Flowback, „fehlen Erkenntnisse“, denn die Methode ist bei beiden Flüssigkeiten die Selbe: Man nehme ein altes Bohrloch und presse den Müll hinein. Es gibt technische Probleme und daher Kosten = Profitschmälerung bei der Flowback-Verpressung, aber die Risiken sind immer dieselben: Vergiftetes Grundwasser, vergiftete Böden, vergiftete Atemluft.

Vorhandenes Wissen wird negiert
In dem Koalitionspapier wird behauptet, es lägen noch nicht genügend Erkenntnisse vor, um eine Gefährdung des Wassers und der Umwelt sowie der Gesundheit von Mensch und Tier sicher ausschließen zu können. Damit werden die Erfahrungen von Millionen von Frac-Bohrungen weltweit, von Tausenden erkrankter Menschen und Tiere und von Hunderten, wenn nicht Tausenden teils verheerender Unfälle wegen des Fracking blank ignoriert.

Öffentlichkeitsbeteiligung? Fehlanzeige!
Die Regierung will, so sie denn zustandekommt, mit den Industrieunternehmen Verfahren „erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen.“ Die Länder und die Wissenschaft sollen dabei mitreden dürfen, nicht aber die Öffentlichkeit.

Bei dieser Festlegung könnte es sich um eine Lektion handeln, die Industrie und Politik in den vergangenen Monaten in der Diskussion um eine Muster-Umweltverträglichkeitsstudie für Frac-Bohrungen gemacht hat, an der fachkundige Öffentlichkeit (= Vertreter von Initiativen und Verbänden) teilgenommen hatte. Die Experten der Industrie und ihre Handlanger in den Ministerien und Behörden mussten feststellen, dass opportunistische und teilweise falsche Auslegung von Fakten keinen Bestand haben, wenn die informierte Öffentlichkeit ihnen auf die Finger schaut.

Rösmaiers Gesetzentwurf endlich umsetzen
Die neue Regierung will sofort aktiv werden und loslegen. Da liegt ja aus der alten Legislaturperiode noch der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Peter Altmaier, mit dem das Wasserhaushaltsgesetz „verschärft“ werden soll. Fracking soll in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen werden. Dass damit das Fracking in ca. 86 % der Landesfläche faktisch erst erlaubt wird, wird schon wieder ignoriert. Außerdem soll die UVP-Richtlinie für den Bergbau endlich in die seit nunmehr drei Jahrzehnten erforderliche Form gebracht werden.

Alles in allem glänzt unsere neue Regierung schon jetzt, bevor sie überhaupt die Geschäfte aufgenommen hat, mit einer Industriefreundlichkeit und einer Volksferne, auf die die gerade abgewählte Schwarz-Gelbe Regierung stolz gewesen wäre.

Hier das Originalkapitel „Fracking“ aus dem Koalitionsvertrag (via tagesschau.de):

Fracking
Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.

Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.

Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.