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Fracking in Hamburg vom Tisch?

Karte: Erlaubnisgebiet Vierlande im Süden der Freien und Hansestadt Hamburg
Erlaubnisgebiet Vierlande im Süden der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Suche nach unkonventionellen Öl- und Gas-Lagerstätten im Süden Hamburgs – Fracking nicht ausgeschlossen – scheint zu enden. ExxonMobil, das heute vor drei Jahren dafür die Erlaubnis erhielt, hat bisher keine Verlängerung der Lizenz beantragt. Ob der Giftbecher des Frackings damit an Hamburg vorübergeht, ist dennoch ungewiss. Entwarnung kann es erst geben, wenn Fracking gesetzlich verboten ist. Fracking in Hamburg vom Tisch? weiterlesen

Ölindustrie versenkt fast 1 Million Kubikmeter Giftmüll unter Hamburger Wohngebiet

Oberflächlich unscheinbar: Flurstück 1619 am Sinstorfer Weg. Hier wird hochgiftiger Flüssigmüll in den Untergrund eingepresst.
Oberflächlich unscheinbar: Flurstück 1619 am Sinstorfer Weg. Hier wird hochgiftiger Flüssigmüll in den Untergrund eingepresst.
Ölindustrie versenkt fast 1 Million Kubikmeter Giftmüll unter Hamburger Wohngebiet

Schon seit 1995 wird in dem beschaulichen Hamburger Vorort Sinstorf gesundheitsgefährlicher Flüssigmüll, nämlich Lagerstättenwasser aus der niedersächsischen Erdölproduktion verklappt. Bis Ende August 2014 wurden hier, in der ehemaligen Erdölförderbohrung Groß-Hamburg-2 (GH2), 951187 Kubikmeter des Problemstoffes im Untergrund endgelagert, so der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage[PDF] des Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Jens Kerstan. Diese Maßnahme sei erforderlich, »um den Lagerstättendruck aufrecht zu erhalten«, gibt der Senat die Auskunft der Technokraten in den Bergbehörden weiter. Damit wird eine technische Notwendigkeit in den Vordergrund gestellt, die über einen möglichen Umweltskandal hinwegtäuscht. Nicht unumstritten ist die wasserrechtliche Zulassungsfähigkeit derartiger Bohrungen. Kritische Experten bezeichnen solche Einpressbohrungen wie in Sinstorf aus geochemischer Sicht als »tickende Zeitbomben«.
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Hamburg immer mehr von Fracking-Feldern umzingelt

Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg (rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung) Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg (rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung) Genauer Feldumriss Leezen ist noch nicht bekannt
Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg (rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung)
Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg
(rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung)
Genauer Feldumriss Leezen ist noch nicht bekannt

Aufsuchungserlaubnis Leezen beantragt
Zunehmende Bedrohung der Trinkwasserressourcen

Im Nordosten von Hamburg ist ein weiteres Feld »zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken« beantragt worden – das Feld Leezen. Dies berichteten die Lübecker Nachrichten am vergangenen Dienstag. Das norwegische Ein-Mann-Unternehmen Central Anglia SA möchte hier förderbares Erdöl bzw. Erdgas aufsuchen und natürlich auch gern finden. Das Erlaubnisfeld Leezen reicht laut der Zeitung von Malente und Plön im Norden bis nach Bad Oldesloe, Bargfeld-Stegen und Bargteheide in der südlichsten Ausdehnung, also bis an die nördliche Stadtgrenze von Hamburg heran.

Sollte die Erlaubnis Leezen erteilt werden, schließt sich der Kordon der Aufsuchungsgebiete um Hamburg weiter. Hamburg immer mehr von Fracking-Feldern umzingelt weiterlesen

Erdgaskonzern will Fracking in Vierlanden vorbereiten

Beim Landesbergamt (LBEG) ist ein Antrag auf ein »Erlaubnisfeld Vierlande« gestellt worden. Dies teilte die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf Nachfrage des VIERLAENDER mit. Demnach hat »die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover (EMPG) (…) beim niedersächsischen LBEG einen „Antrag auf Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken“ für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht«.

Das Erlaubnisfeld »Vierlande« erstrecke sich, so die BSU, weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes. Die BSU hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber der federführenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zum »Erlaubnisantrag Vierlande« zu nehmen gehabt. Die BWVI ihrerseits bestätigte heute auf Nachfrage, dass eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat aber bislang nicht bestätigt, ob es sich hierbei um besagtes »Erlaubnisfeld Vierlande« handelt.
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