Schlagwort-Archive: LBEG

Umbau des Ölfelds »Reitbrook« ohne UVP und ohne wasserrechtliche Erlaubnisse?

Eine Ölpumpe im NSG »Kirchwerder Wiesen« (Erdölfeld Reitbrook)
Eine Ölpumpe im NSG »Kirchwerder Wiesen« (Erdölfeld Reitbrook)

Neptune (zuvor bekannt als Engie, davor als GdF Suez) entwickelt die Erdölförderung in den Feldesbereichen Reitbrook Alt, Reitbrook-West/Allermöhe und Sinstorf weiter, was auch über Tage zu sichtbaren Aktivitäten führt, wie z. B. im letzten Herbst in Fünfhausen. Nach zwei diesbezüglichen Auskunftsersuchen der GRÜNEN Fraktion in der Bergedorfer Bezirksversammlung (Drs. 20-1344.01 [Ölbohrungen in Vierlanden /Kirchwerder] und 20-1470.01 [Ölbohrungen in Vierlanden /Kirchwerder II] ergaben sich weitere Fragen. Daher hatte ich am 02.02.2018 ich das LBEG wie folgt um Umweltinformationen zum »Erdölbetrieb Reitbrook« gebeten:
1. Bitte übermitteln Sie mir den o. a. HBP auf elektronischem Wege.
2. Bitte übermitteln Sie mir außerdem alle zum Zulassungsverfahren des o. a. HBP gehörigen Unterlagen (z. B. eventuelle Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke), insbesondere
a) die Begründung der Feststellung, dass für das Vorhaben insgesamt bzw. Teile davon keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe,
b) die Begründung, warum eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einrichtung und den Betrieb der Injektionsbohrung Reitbrook West 7 nebst zugehöriger Anlagen nicht erforderlich sei,
auf elektronischem Wege.

Am 26.03.2018 reagierte das LBEG ohne weitere Antworten mit der Übersendung dieser teilweise geschwärzten Unterlagen, die ich hier allen Interessierten zur Verfügung stelle.

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Bruchlandung für Exxon und Bergbehörde

Leute auf Stühlen von hinten in einer Turnhalle
Nicht immer während des dreitägigen Erörterungstermins ging es in der Mehrzweckhalle Hemsbünde so ruhig zu, wie dieses Foto suggeriert. (Foto: Bente Battenbrook)

ExxonMobil und die beteiligten Behörden erlitten bei der dreitägigen Anhörung zur geplanten Giftmüll-Anlage in Bellen eine komplette Bruchlandung

Die Einwender aus der Botheler Samtgemeinde, der BBU, der BUND Rotenburg, Genuk e.V., Bürgerinitiativen und viele betroffene Anwohner/Privatpersonen hatten sich in dieser Arbeitswoche vom 4. bis 6. April, also letztlich drei Tage Zeit nehmen müssen, um der Podiums-Riege von gut bezahlten ExxonMobil-Mitarbeitern und Beamten des LBEG entgegenzutreten. Die unvollständigen Unterlagen der Antragstellerin ExxonMobil, die Widersprüche und unplausiblen Berechnungen waren an allen drei Tagen ein großes Problem. Bruchlandung für Exxon und Bergbehörde weiterlesen

Uelzener Initiative fordert weniger Raum für Ölsucher

Blühende Heidelandschaft bei Tiefental/Uelzen
Blühende Heidelandschaft bei Uelzen im Visier der Ölsucher (Foto: Hajotthu/wikimedia)
Völlig unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit hatte der kanadische Öl-Sucher Vermilion unlängst die »Erlaubnis Weesen« erhalten. Doch anscheinend will das Unternehmen dort gar nicht aktiv werden. Die örtliche Bürgerinitiative fordert nun die Verkleinerung des Erlaubnisfeldes. Uelzener Initiative fordert weniger Raum für Ölsucher weiterlesen

Illegale Frac-Chemikalien: Genehmigungsbehörden versagen bei Kontrolle

Fragliche chemikalienrechtliche Zulässigkeit interessiert offenbar nicht

fracked paragraphsOb Chemikalien, die beim Fracking in Niedersachsen verwendet wurden, überhaupt dafür eingesetzt werden durften, hat die zuständige Genehmigungsbehörde LBEG nicht überprüft. Dieser schwere Verdacht bestand schon lange. Jetzt hat ihn das niedersächsische Wirtschaftsministerium – Fachaufsicht des LBEG – bestätigt.
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Rauch auf der Gastrocknungsanlage: Bürger müssen Behörde mehrfach aufwecken

Die Rauchentwicklung an dieser Glykol-Regenerationsanlage weist auf eine Fehlfunktion und austretende, giftige Gase hin.
Die Rauchentwicklung an dieser Glykol-Regenerationsanlage weist auf eine Fehlfunktion und austretende, giftige Gase hin. (Foto: BI Umweltschutz Uelzen)
In der Ellerndorfer Heide, Landkreis Uelzen, stieg über mehrere Tage Rauch aus einem Anlagenteil von einem Erdgasförderplatz auf. Erst nach mehrfachem Melden dieser Fehlfunktion durch die BI Umweltschutz Uelzen sei die rauchende Erdgasförderanlage außer Betrieb genommen worden, wie die BI heute mitteilte. Bei diesem Anlass wiederholt die BI, was viele schon lange sagen: Die Bergaufsicht muss engmaschiger überwachen, schneller reagieren und offenbar auch selbst besser kontrolliert werden. Rauch auf der Gastrocknungsanlage: Bürger müssen Behörde mehrfach aufwecken weiterlesen

Etwas ist faul an der Sondermüll-Verklappstelle Wittorf Z1

Hier wird der Untergrund mit giftigen Abwässern aus der Gasförderung betankt: Bohrlochskopf Wittorf Z1
Hier wird der Untergrund mit giftigen Abwässern aus der Gasförderung betankt: Bohrlochskopf Wittorf Z1
Am Morgen des Freitags letzter Woche bebte die Erde bei Bothel leicht, schreibt die Rotenburger Kreiszeitung. Einige Tage zuvor war wenige Kilometer weiter, am Betriebsplatz Wittorf Z1, der Geruch von faulen Eiern und Schwefel wahrnehmbar, der typische Geruch von Schwefelwasserstoff. Das hatte ein Anwohner, Herr Euhus, derselben Zeitung berichtet. Das Betreiberunternehmen DEA weist laut der Zeitung eine mögliche Verantwortung weit von sich. Dabei war Schwefelwasserstoff bekanntlich schon beim Niederbringen der beiden Wittorfer Bohrungen im Jahr 1981 eine Gefahr, die den Bohrmeister damals zu Vorsichtsmaßnahmen veranlasste.
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Von Campen bis Berezovka: Gefährliches Sauergas

Gasfackel BP Staffhorst
Wo in Deutschland Sauergas gewonnen wird (hier: Staffhorst, Lk. Diepholz), sind Fackeln besonders hoch.
Für die Anwohner gab es keine Warnung, als letzte Woche Donnerstag in wenigen hundert Metern Entfernung an der Sudstraße bei Campen (Lk. Diepholz) hochgiftiges Sauergas aus der Erdgasbohrung Siedenburg Z6c austrat. Vielleicht, weil der Wind aus West wehte und Campen nördlich der »Störfallstelle« liegt, vielleicht aber auch, weil die zuständige Bergaufsicht davon ausging, dass das giftige Gas schadlos über eine Fackel verbrannt wurde, waren die Zuständigen der Auffassung, den Anwohnern nichts von dem Vorfall mitteilen zu müssen. Von Campen bis Berezovka: Gefährliches Sauergas weiterlesen

Schluderei beim Gasbohren, Verpressen, Abfackeln

LBEG untersucht Boden an 200 ausgewählten Förder- und Verpressbohrungen in Niedersachsen

Betriebsplatz Hemsbünde Z2 (Herbst 2014)
Die Bühne für die Auftaktveranstaltung: Betriebsplatz Hemsbünde Z2 (Herbst 2014)
Nach diversen Quecksilber- und Benzol-Funden aus der Erdgasproduktion und zunehmender öffentlicher Kritik legt die Bergaufsicht jetzt ein etwas umfangreicheres Messprogramm auf, mit dem Schadstoffe aus dem tiefen Untergrund gemessen werden sollen. Das Programm startet am kommenden Montag um 11 Uhr und soll an 192 aktiven Erdgas-Förderplätzen und 8 Bohrungen in Niedersachsen stattfinden, in denen flüssiger Sondermüll verklappt wird oder wurde.

Auf die Frage, welche Bohrungen das im Einzelnen sind, hat die zuständige Behörde noch nicht geantwortet. Und warum unter den Messparametern keine Schadstoffe sind, die beim Bohren und Fracken eingesetzt wurden, bleibt bislang auch das Geheimnis der Verantwortlichen. Und warum nur der Boden, nicht aber Sicker- und Grundwasser betrachtet werden sollen, ist eine weitere offene Frage. Ob Andreas Sikorski, der am Montag auf dem Betriebsplatz Hemsbünde Z2 bei Bothel die Kampagne der Öffentlichkeit vorstellen soll, diese und weitere Fragen beantworten wird?

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»Bei unkonventioneller Erdgasförderung sind erhebliche Umweltwirkungen nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich«

Cartoon: Aus wissenschaftlicher Sicht nicht vertretbar: Fracking
Aus umweltwissenschaftlicher Sicht nicht vertretbar: Fracking
»Fracking im dicht besiedelten Deutschland wäre fatal«, ist Professor Karsten Runge von der Leuphana-Universität, Lüneburg, überzeugt, denn »die Möglichkeiten der Prüfung und der Diskussion von Umweltfolgen hinken der technischen Entwicklung des Frackings zu weit hinterher, um es bedenkenlos einzuführen«.

Demgegenüber findet Professor Mohammed Amro, TU Bergakademie Freiberg: »Beim Fracking sollte Deutschland keine Zeit verlieren.« Bei Gas und Öl sei Deutschland zu fast 90 bzw. 98 Prozent von Importen abhängig und daher sollte »das vor Ort technisch förderbare Potenzial nicht vernachlässigt werden«.

Das PRO und CONTRA Fracking der Professores Amro und Runge in den Nachrichten aus der Chemie zeigt ein weiteres Mal: Apologeten des Fracking wandeln auf ganz dünnem Eis, wenn es um wahrscheinliche und daher einzukalkulierende Auswirkungen des Fracking auf die Umwelt geht. Den schweren, umweltwissenschaftlich begründeten Bedenken der Fracking-Kritiker können sie wenig bis nichts Greifbares entgegensetzen – weder technisch noch ökonomisch wie in diesem Beispiel.
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Die toxische »heimische« Erdgasförderung

Wie sicher ist Fracking in dichtem Sandstein tatsächlich?

Diverse Gebinde mit Chemikalien auf einem Betriebsplatz der Öl- und Gasindustrie in Deutschland: Eventuelle Gefahrstoff-Hinweise sind vor den Blicken der interessierten Öffentlichkeit verborgen.
Diverse Gebinde mit Chemikalien auf einem Betriebsplatz der Öl- und Gasindustrie in Deutschland: Eventuelle Gefahrstoff-Hinweise sind vor den Blicken der interessierten Öffentlichkeit verborgen.

Im Eiltempo will die Bundesregierung das »Fracking-Gesetz« vom Stapel lassen. Das Fracking im dichten Sandstein, das jahrzehntelang in Niedersachsen praktiziert wurde, soll nun rechtssicher erlaubt werden. Damit es schön harmlos klingt, wurde dafür die irreführende Bezeichnung »konventionelles Fracking« erfunden. Eine gar nicht harmlose Sprache sprechen allerdings die Frac-Chemikalien, die im dichten Sandstein bereits eingesetzt wurden.

Um die 550 Tonnen Stoffe, deren chemikalienrechtlich zulässige Verwendung zum Fracking überwiegend fraglich ist, wurden allein seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 20071 im niedersächsischen Gasfeld Söhlingen in den Untergrund gepresst. Darunter befanden sich wahrscheinlich mehr als 20 Tonnen Stoffe mit bioziden Wirkungen, die nicht die erforderlichen Zulassungen nach der Biozid-Verordnung1 hatten. Insgesamt waren es fast 2.248 Tonnen Chemikalien, die hier zwischen 1982 und 2010 mit insgesamt 52 Frac-Maßnahmen in die Umwelt gelangten. Diese Mengen lassen sich aus der Liste von Frac-Chemikalien2 ablesen, die der damalige Wirtschaftsminister Bode auf eine Anfrage des Abgeordneten Borngräber vor nunmehr 4 Jahren herausgab – eine veritable »Tabelle des Grauens«.

Die chemikalienrechtliche Analyse der darin aufgelisteten Frac-Chemikalien ergab zudem, dass die Gefährlichkeit bzw. Unbedenklichkeit von zahlreichen der genannten Stoffe (teilweise in Gemischen) nicht beurteilt werden kann, weil die Stoffe nicht eindeutig benannt sind3. Eine Nachfrage der Presse bei den zuständigen Bergbehörden nach genauen Stoffnamen und nach der Zulässigkeit von deren Einsatz beim Fracking ist seit über einem Jahr nicht beantwortet. Eine entsprechende Kleine Anfrage an die niedersächsische Landesregierung vom 12.3.154 war bis zum Redaktionsschluss dieser WATERKANT-Ausgabe noch nicht beantwortet. Allerdings gibt die Landesregierung im Zusammenhang mit Frac-Chemikalien zu, dass wegen »des teilweise lückenhaften Informationsgehaltes älterer Aktenbestände (…) belastbare Auskünfte (…) nicht möglich« seien5. Aufgrund welcher Aktenlage sind diese Frac-Maßnahmen dann zugelassen worden?

Aber auch schon die Betrachtung der 37 eindeutig erkennbaren Einzelstoffe fördert Erschreckendes zu Tage. Nur 2 von ihnen scheinen unbedenklich zu sein, der Rest weist ein oder mehrere Gefahrenmerkmale gemäß CLP-Verordnung1 auf: 25 Stoffe sind akut toxisch für die Gesundheit, 24 weisen spezifische Zielorgan-Toxizitäten auf, 7 sind krebserregend, 4 beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit, einer schädigt das Erbgut, 4 sind akut und 9 chronisch toxisch für Wasserorganismen. Dazu kommt, dass die meisten dieser 37 Stoffe anscheinend nicht für die Verwendung im Bergbau registriert sind.

Außerdem ist das Schicksal von Frac-Chemikalien im Untergrund weitestgehend unbekannt. Wie reagieren sie mit den Stoffen, die zuvor beim Niederbringen der Bohrungen eingebracht wurden, und wie mit den natürlich im Untergrund vorkommenden? Welche Stoffe oder Verbindungen werden mit dem Flowback zurückgefördert, welche gelangen über die Fackeln in die Umwelt? Welche Folgen für Grund- und Trinkwasser hat die massenhafte Entsorgung von Chemikalien in flüssigen Abfällen in alten Bohrlöchern?

Der Informationsgehalt der Aktenbestände ist lückenhaft, ein Umweltmonitoring um Frac-Bohrungen hat bisher regelmäßig nicht stattgefunden. Da beruhigt es keineswegs, wenn der oberste Bergmann in Niedersachsen, Olaf Lies, unlängst behauptete, dass noch »kein Fall bekannt geworden [ist], bei dem der Einsatz der Frack-Technologie zu Umweltschäden in Niedersachsen geführt hat.«6 Das konnte er wohl nur behaupten, weil schlicht nicht kontrolliert wurde, ob und inwieweit die Umwelt durch Fracking chemisch beschädigt wird. Der Krebscluster, der im September 2014 erst auf Initiative von AnwohnerInnen in der Samtgemeinde Bothel aufgedeckt wurde7 – auf deren Fläche befinden sich 3 der 21 gefrackten Söhlinger Bohrungen –, könnte sogar ein Indiz für die Gefährdung bzw. Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Fracking sein.

»Gravierende Wissens­lücken über beteiligte Chemikalien und deren sichere Entsorgung verhindern zurzeit belastbare Bewertungen«, kommentiert der Fachausschuss »Chemikalien in Hydrofracking zur Erdgasgewinnung« der Wasserchemischen Gesellschaft in seiner Stellungnahme zum Fracking-Rechtsänderungspaket der Bundesregierung8. Die Einrichtung eines verbindlichen Registers für alle Frac-Chemikalien wird darin begrüßt, aber auch auf die noch weitestgehende Unkenntnis der Umweltauswirkungen dieser Stoffe bei Anwendung und Entsorgung hingewiesen. Diese verlange noch viel Forschung, so der Fachausschuss.

Unabhängig davon, ob das Fracking-Gesetz kommt oder nicht: Viel Forschung hat Niedersachsen zu erledigen und den Nachweis zu führen, dass bei den Zulassungen der bisherigen Frac-Maßnahmen alles nach Recht und Gesetz zugegangen ist. Und zu erklären, wieso bis jetzt offenbar unbeanstandet Stoffe verwendet wurden, deren Verwendung im Bergbau chemikalienrechtlich anscheinend unzulässig war. Ob sich dann herausstellt, dass es zu Zuwiderhandlungen gegen chemikalien- bzw. umweltrechtliche Vorschriften kam, die strafrechtlich geahndet werden müssten, bleibt abzuwarten. Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass sich Amtsträger durch eine materiell fehlerhafte Genehmigung der Mittäterschaft an einer Umweltstraftat schuldig gemacht hätten9.

Die Gasindustrie behauptet, Fracking in Niedersachsens Tight-Gas-Lagerstätten im dichten Sandstein sei »mehr als 300-mal sicher und umweltverträglich zum Einsatz« gekommen. Dabei habe es »nicht einen dokumentierten Fall von Grundwasserverunreinigung« gegeben10. Den Beweis für ihre kühne Behauptung bleibt die Industrie jedoch schuldig, denn die Umweltverträglichkeit z. B. von 2.248 Tonnen Chemikalien allein im Söhlinger Untergrund ist noch gar nicht hinreichend untersucht worden. So ist es allein schon aus wissenschaftlicher Sicht unbegreiflich, warum die Bundesregierung das Fracking in Sandstein jetzt auch noch ausdrücklich erlauben will. Und damit Schäden am Grundwasser, der belebten Natur und der öffentlichen Gesundheit durch gefährliche Chemikalien riskieren will, die dabei in den Untergrund gebracht werden und unvermeidbar aus dem Untergrund zu Tage treten.

Tab.: Aggregierte Daten aus der „Tabelle des Grauens“ (2): Auflistung der identifizierbaren Einzelstoffe und ihrer Gefahrenmerkmale gem. CLP und jeweils eingesetzte Mengen sowie Gesamtmengen weiterer eingesetzter Chemikalien beim Fracking im Erdgasfeld Söhlingen zwischen 1982 und 2010.
Tab.: Aggregierte Daten aus der »Tabelle des Grauens«2: Auflistung der identifizierbaren Einzelstoffe und ihrer Gefahrenmerkmale gem. CLP und jeweils eingesetzte Mengen sowie Gesamtmengen weiterer eingesetzter Chemikalien beim Fracking im Erdgasfeld Söhlingen zwischen 1982 und 2010.

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  1. Die REACH -Verordnung (EG) 1907/2006 ist am 01.06.2007 in Kraft getreten.
    Die Zulassungspflicht für Biozide existiert seit 1998 (EU-Richtlinie Nr. 98/8/EG; abgelöst durch Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012).
    Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt seit 20.01.2009 die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen entspr. ihrer Gefahrenmerkmale.
  2. Niedersächs. Landtag, Drs. 16/3591 v. 19.04.2011
  3. z. B. Meiners et al. 2012; Schmitt-Jansen et al. 2012; eigene Recherche
  4. Niedersächs. Landtag, Drs. 17/3214 v. 12.3.2015
  5. Niedersächs. Landtag, Drs. 17/3569 v. 18.05.2015
  6. Niedersächs. Landtag, Minister Lies zu „Fracking in Niedersachsen“, 1.11.2013
  7. Epidemiologisches Krebsregister Niedersachsen, Bericht zur Samtgemeinde Bothel
  8. Fachausschuss „Chemikalien in Hydrofracking zur Erdgasgewinnung“ der Wasserchemischen Gesellschaft, Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Fracking. Vom Wasser 113 (2015) 1, 30-31
  9. BGH 2 StR 321/93 – Urteil v. 3.11.1993 (LG Darmstadt)
  10. Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V., 05.06.2015

Erstpublikation in WATERKANT 2|2015