Schlagwort-Archive: Oberlausitz

Nachweis: Weißwasser geeignet für »BioMOre«- Test

Betriebsplatz bei Deschka, 12.6.2015
Erkundungsbohrung bei Deschka, 12.6.2015
Weißwasser-Areal offenbar geeignet für Fracking-Leaching-Experiment

Fracking heißt jetzt »Channeling«

Das Weißwasser-Gebiet werde als Bereich angesehen, der eine repräsentative Menge von tiefem Kupfererz (Kupferschiefer) im tiefen Untergrund enthält, das nachgewiesenermaßen für die DISB-Gewinnungstechnik (deep in-situ bioleaching) geeignet ist.[1] Diese Sachlage stellt die DMT GmbH & Co. KG seit Mitte Februar 2016 federführend für das BioMOre-Konsortium auf dessen neuer Website biomore.info dar. Damit ist das Geheimnis zumindest im Groben gelüftet, das Anfang Februar noch bestand: In der Oberlausitz, so rechnen sich der Bergbau-Konzern KGHM und seine Partner in dem mit EU-Mitteln finanzierten »BioMOre-Projekt« offenbar aus, ist ein geeigneter Platz zum Ausprobieren einer neuen Methode, Kupfer aus dem tiefen Untergrund zu fördern. Nachweis: Weißwasser geeignet für »BioMOre«- Test weiterlesen

Bergamt gibt zum zweiten Mal grünes Licht für Kupfer-Erkundungsbohrung

Feldern zwische Deschka und Zentendorf
Auf diesen Feldern zwischen Deschka und Zentendorf darf KGHM jetzt den geplanten Bohrplatz einrichten
Die zwischenzeitlich angehaltenen Arbeiten an Deschkaer Erkundungsbohrung können weitergehen. Das Oberbergamt hat dem Antrag der KGHM auf sofortige Vollziehbarkeit der Betriebsplan-Zulassung stattgegeben. Die Widersprüche, die von Privatpersonen eingelegt worden waren, seien geprüft worden. Es bestünden »keine Anhaltspunkte für Rechtsmängel oder durch die Bohrung ausgelöste Umweltgefahren«, teilte das Oberbergamt heute mit.
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Bürgerinitiative erwirkt Stopp der Deschkaer Kupferbohrung

»Bio-Fracking Nein Danke«: Eins von zahllosen Protestplakaten zwischen Weißwasser und Görlitz
Eins von zahllosen Protestplakaten zwischen Weißwasser und Görlitz
Einen Teilerfolg hat die »Lausitzer Bürgerinitiative gegen Rohstoff-Piraterie« erzielt: Ihren Widerspruch gegen die Tiefbohrung zur Erkundung der Kupfer-Lagerstätte bei Deschka hat das zuständige Oberbergamt angenommen und einen Bau-Stopp angeordnet. In ihrem Bescheid an die Initiative informiert die Behörde: »Aufgrund der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO) wurde die KGHM Kupfer AG darüber informiert, dass die mit dem Hauptbetriebsplan zugelassenen Arbeiten vorerst nicht ausgeführt werden dürfen.«
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