Tagebau Nochten: Geheimniskrämerei um Vattenfalls Umweltzerstörung

Vom Tagebau Nochten längst zerstört: Hinweistafel im einstigen Urwald Weißwasser.
Vom Tagebau Nochten geschleift: Der Urwald Weißwasser, diese Hinweistafel und die öffentliche Beteiligung. (Foto: Seile1/wikimedia)
Unter Berufung auf das Urheberrecht hatte der Landkreis Görlitz Umweltschützern den Zugang zu Umweltdaten verweigert. Diese hatten sich nach Umweltinformation über ein vom Braunkohletagebau zerstörtes Naturschutzgebiet erkundigt. Verbietet das Urheberrecht die Veröffentlichung von Umweltinformationen? Die Entscheidung des Landkreises wird nun vom Verwaltungsgericht Dresden überprüft werden, teilte heute die Umweltgruppe Cottbus der Grünen Liga mit.

Pressemitteilung der Grünen Liga, 17. Februar 2016
»Wir wollen gerichtlich klären lassen, ob von Konzernen erhobene Umweltdaten mit dem Verweis auf das Urheberrecht geheimgehalten werden dürfen. Aus unserer Sicht würde das die Beteiligung von Bürgern und Verbänden aushebeln. In dieser Frage wird unsere Kritik an Vattenfalls Tagebau zu einem bundesweiten Präzendenzfall«, sagt Dr. Martin Kühne, Erster Sprecher der Umweltgruppe Cottbus.

Der Braunkohlentagebau Nochten hat in den vergangenen Jahren das Naturschutzgebiet »Urwald Weißwasser« zerstört.

Im Jahr 2012 hatte der Landkreis Görlitz eine Anfrage der Umweltgruppe Cottbus nach Kartierungsergebnissen in diesem Gebiet abgelehnt. Als Begründung wurde angegeben, eine Herausgabe würde gegen Urheberrecht verstoßen und der Vattenfall-Konzern habe der Herausgabe nicht zugestimmt.

Die GRÜNE LIGA-Umweltgruppe Cottbus hat diese Begründung nicht akzeptiert und das Verwaltungsgericht angerufen. Hintergrund ist, dass in dem Gebiet Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten vermutet wurden, die unter besonderem europäischen Schutz stehen. Nach fast vier Jahren hat die sächsische Justiz nun einen Verhandlungstermin angesetzt.

In der friedlichen Revolution 1989 in der DDR, in die auch die Gründung des Umweltverbandes GRÜNE LIGA fällt, war die Offenlegung von Umweltdaten eine zentrale Forderung der damaligen Oppositionsbewegung.

»Es ist absurd, 26 Jahre später erneut um dieses grundlegende Gut der Demokratie kämpfen zu müssen«, sagt Umweltgruppen-Gründungsmitglied Dr. Martin Kühne.

Die Verhandlung im Verfahren 3 K 1317/ 12 ist für den 21. April um 11:15 Uhr am Verwaltungsgericht Dresden, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden im Saal 01 angesetzt worden.

Spenden an die Umweltgruppe Cottbus sind steuerlich abzugsfähig und können an die folgende Kontoverbindung überwiesen werden:
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