Auskunft des Kreis Peine
Subject: AW: Presseanfrage zum bergrechtl. Erlaubnisverfahren „Borsum“
Date: Tue, 1 Sep 2015 08:56:23 +0200
From: Xxx Xxx
To: Carin Schomann
Sehr geehrte Frau Schomann,
der Landkreis Peine hat gestern seine Stellungnahme an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie gesandt.
Darüber hinaus kann ich Ihnen leider keine weiteren Auskünfte erteilen, da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Viele Grüße!
Xxx Xxx
Landkreis Peine
Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Burgstraße 1, 31224 Peine
Telefon 05171/401-
Telefax 05171/401-
http://www.landkreis-peine.de
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Carin Schomann
Gesendet: Montag, 31. August 2015 18:21
An: poststelle
Betreff: Presseanfrage zum bergrechtl. Erlaubnisverfahren „Borsum“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie jetzt aus der Braunschweiger Presse bekannt wurde,[1] hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Beteiligung im Erlaubnisverfahren „Borsum“ eingeleitet. Das beantragte Erlaubnisfeld liegt teilweise auch im Gebiet des Landkreises Peine.
Im Rahmen meiner Recherche zu diesem Vorhaben bitte ich die Peiner Verwaltung um folgende Auskünfte:
1. Hat der Landkreis Peine im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 15 Bundesberggesetz bereits eine Stellungnahme zu dem o. a. Antrag abgegeben bzw. wird dies noch tun?
2. Liegen dem Landkreis bzw. seinen zuständigen Behörden und politischen Gremien die relevanten Antragsunterlagen vor oder gab es lediglich eine vom LBEG selbstverfasste Kurz-Zusammenfassung, evtl. nebst der zugehörigen Feldeskarte?
3. Sind die Gemeinden im Landkreis Peine ebenso wie der Kreis informiert worden und haben sie ihrerseits Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 15 BBergG?
Wenn nein, wer hat entschieden, dass die Gemeinden nicht zu beteiligen seien?
Ich danke ihnen für Ihre rasche Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Carin Schomann
———————
[1] http://regionalbraunschweig.de/umstrittene-foerdermethode-fracking-in-braunschweig/
Auskunft der Stadt Salzgitter
Subject: AW: Presseanfrage zum bergrechtl. Erlaubnisverfahren „Borsum“
Date: Wed, 2 Sep 2015 12:25:27 +0000
From: Xxx Xxx
To: Carin Schomann
Sehr geehrte Frau Schomann,
…
Nachfolgend die Antworten zu Ihrer Information.
1. Hat die Stadt Salzgitter im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 15 Bundesberggesetz bereits eine Stellungnahme zu dem o. a. Antrag abgegeben bzw. wird dies noch tun?
Antwort: Ja.
2. Liegen der Stadt Salzgitter bzw. seinen zuständigen Behörden und politischen Gremien die relevanten Antragsunterlagen vor oder gab es lediglich eine vom LBEG selbstverfasste Kurz-Zusammenfassung, evtl. nebst der zugehörigen Feldeskarte?
Antwort: Es wurde eine vom LBEG verfasste Kurz-Zusammenfassung mit Feldeskarten übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Xxx Xxx
Stadt Salzgitter
Telefon:
0 53 41 / 839-xxxx
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle / Internetredaktion
Fax:
E-Mail:
0 53 41 / 839-xxx
xxx.xxx/at/stadt.salzgitter.de
Xxx Xxx
E-Mail:
redaktion/at/stadt.salzgitter.de
Joachim-Campe-Straße 6-8
Internet:
www.salzgitter.de
38226 Salzgitter
Nachfrage an die Stadt Salzgitter
Von: Carin Schomann
Gesendet: Mittwoch, 2. September 2015 17:32
An: xxx
Betreff: Re: AW: Presseanfrage zum bergrechtl. Erlaubnisverfahren „Borsum“
Sehr geehrte Xxx,
…
Leider habe ich mit meiner Frage Nr. 1 nicht die Information erzielt, die ich wollte.
Ich frage daher anders:
1. Hat die Stadt Salzgitter im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 15 Bundesberggesetz bereits eine Stellungnahme zu dem o. a. Antrag abgegeben?
Wenn nein, wird sie dies noch tun?
Besten Dank im Voraus für die Information und mit freundlichen Grüßen
Carin Schomann
On 03.09.2015 09:38, Xxx Xxx wrote:
Guten Morgen Frau Schomann,
Die Stellungnahme ist abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Xxx Xxx
Auskunft des LBEG:
——– Forwarded Message ——–
Subject: AW: Erlaubnisverfahren Borsum: Beteiligungsverfahren gem. § 15 BBergG?
Date: Thu, 3 Sep 2015 10:14:16 +0000
From: Geozentrum Hannover, Öffentlichkeitsarbeit
To: Carin Schomann
Sehr geehrte Frau Schomann,
das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bedankt sich für Ihre Anfrage. Bei dem in Ihrer Betreffzeile genannten Vorgang handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Während eines laufenden Verfahrens dürfen wir als Behörde aus Gründen der gesetzlichen Verpflichtung ( § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)) zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen die angefragten Informationen nicht an die Öffentlichkeit geben. Direktlink auf das Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__30.html.
Ihre Fragen beantwortet das LBEG daher wie folgt:
*1. Welche Stadt-/Landkreise werden bzw. wurden vom LBEG an dem Verfahren beteiligt?*
Das LBEG hat alle im beantragten Erlaubnisfeld gelegenen Landkreise und Gemeinden angeschrieben.
*2. Werden bzw. wurden die im beantragten Erlaubnisfeld liegenden Gemeinden an dem Verfahren beteiligt?*
*Wenn ja, werden bzw. wurden sie direkt vom LBEG beteiligt oder über den Landkreis?*
*Wenn nein, warum nicht?*
Es wurden alle im beantragten Erlaubnisfeld gelegenen Gemeinden direkt informiert.
*3. Welche Unterlagen hat das LBEG den Behörden zur Verfügung gestellt, aufgrund derer die Beteiligten zu ihrer Stellungnahme kommen konnten oder können (z. B. zusammenfassender Text, verfasst vom LBEG; Feldeskarte; Kopie der Antragsunterlagen)?*
Das LBEG hat den Gemeinden und Landkreisen einen Text, der den Inhalt des Antrages zusammenfasst, sowie eine Feldeskarte zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Xxx Xxx
Z.8 -Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
im GEOZENTRUM Hannover
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel. 0511/643-xxx
xxx.xxx@lbeg.niedersachsen.de
www.geozentrum-hannover.de
Nachfrage ans LBEG:
Subject: Re: AW: Erlaubnisverfahren Borsum: Beteiligungsverfahren gem. § 15 BBergG?
Date: Thu, 03 Sep 2015 12:23:56 +0200
From: Carin Schomann
To: Geozentrum Hannover, Öffentlichkeitsarbeit
Glückauf, Herr Xxx,
und vielen Dank für Ihre raschen Antworten.
Zu Ihrer Antwort auf meine zweiteilige Frage Nr. 2 muss ich nachhaken:
Sind die vom beantragten Erlaubnisfeld betroffenen Gemeinden nicht nur vom LBEG angeschrieben und informiert worden, sondern haben/hatten sie auch die Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 15 BBergG?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Carin Schomann
antwort steht noch aus.