K+S droht mit neuer Salzhalde

Kali-Halde in Giesen
Alte Kali-Halde in Giesen. Jetzt soll eine zweite, noch viel größere hinzukommen. (Foto: Christoph73/wikimedia
In Niedersachsen soll eine alte Kaligrube reaktiviert werden: Wie verhält sich Rot-Grün dazu?

Im Landkreis Hildesheim ist eine weitere riesige Halde mit Rückständen aus dem Kalibergbau geplant. Der K+S-Konzern will der Allgemeinheit neue Ewigkeitslasten aufbürden, sagen die Kritiker.

Das Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Kali-Bergwerks Siegfried-Giesen im niedersächsischen Landkreis Hildesheim durch das Bergbauunternehmen Kali + Salz (K+S) läuft. Teil des Plans ist die Errichtung einer weiteren Salzhalde. Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) scheint sie für notwendig zu halten, sein Kollege im Umweltministerium, Stefan Wenzel von den Grünen, will sie wegen zu erwartender Beeinträchtigungen der Umwelt verhindern.

46 Hektar soll die Fläche betragen, auf der K+S rund 17,2 Millionen Kubikmeter mit Chemikalien versetzte Aufbereitungsrückstände abkippen will. Viele Millionen Tonnen Salz würden früher oder später, vom Regen ausgewaschen, im Grundwasser landen – egal, ob die Halde abgedeckt ist oder nicht. Schätzungen zufolge könnten dadurch rund 80 Milliarden Kubikmeter Süßwasser verunreinigt werden. Sie wären den nachfolgenden Generationen entzogen – eine Ewigkeitslast ungeheuren Ausmaßes. »Neue Ewigkeitslasten«, so erklärte Wenzel auf Nachfrage, »sollten grundsätzlich vermieden werden, weil der gute ökologische und chemische Zustand der Gewässer nach den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie Ziel ist«. Nach seiner Auffassung sei hier die beste verfügbare Technik (BVT) einzusetzen.

Doch laut einem Merkblatt ist die oberirdische Aufhaldung zwar gängige Praxis, sie fußt aber auf fragwürdigen Annahmen, was die Unbedenklichkeit einer derartigen Entsorgung angeht. Nach Auffassung von Experten ist das erstmals 1908 im Kali-Bergbau erfolgreich eingesetzte Spülversatzverfahren beste verfügbare Technik, mit der umweltschädliche Salzhalden weitgehend vermieden werden können. Dabei werden die Aufbereitungsrückstände wieder in beim Abbau entstandene Hohlräume verbracht.

K+S, an dem Schattenbanken wie Morgan Stanley und BlackRock neuerdings erkleckliche Anteile halten, behauptet dagegen, ein vollständiger Versatz unter Tage sei in Siegfried-Giesen »wirtschaftlich nicht darstellbar« und technisch auch gar nicht möglich – die neue Halde mithin alternativlos.

Dem widerspricht der Geologe Dr. Ralf Krupp. Die geplante Aufhaldung verstößt nach seiner Auffassung gegen das bergrechtliche Gebot der nachhaltigen Lagerstättennutzung. Statt die im Haldenmaterial enthaltenen Wertstoffe zu extrahieren und gewinnbringend als Produkt zu verkaufen, vergrößere K+S die Halde unnötig. Außerdem verstoße die Halde gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie, da sie unweigerlich die Salzfracht in Boden und Gewässern erhöhe. Es werde deutlich, so Krupp, »dass die Antragstellerin sehenden Auges auf einen Konflikt mit geltendem Recht zusteuert«. Für Wirtschaftsminister Lies hingegen zählen Arbeitsplätze. 900 verspricht K+S, wenn es das Bergwerk Siegfried-Giesen wie geplant mit der neuen Halde betreiben kann. Mehr als 500 dieser Stellen sollen für die Übernahme der Belegschaft des Bergwerks Sigmundshall vorgesehen sein, das 2021 geschlossen wird. Die angeblich drohende Arbeitslosigkeit will Lies verhindern.

Forderungen, Siegfried-Giesen nur ohne neue Halde zuzulassen, sieht Lies skeptisch: »Natürlich wird auch diese Variante ernsthaft mit überprüft werden. Meine Einschätzung ist jedoch: Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist der wirtschaftliche Betrieb eines Kalibergwerkes ohne Halde derzeit kaum möglich.« So beschreibt der Wirtschaftsminister – gleichzeitig Dienstherr der Genehmigungsbehörde – schon mal sein Wunschergebnis der noch ausstehenden »ernsthaften Prüfung«.

Wenzel dagegen lässt wissen: »Der Antragsteller muss im Antragsverfahren nachweisen, wie er die rechtlichen Anforderungen gewährleisten kann.« Kritiker der geplanten Halde sehen in einer etwaigen Verringerung der ohnehin satten Gewinne von K+S jedenfalls keinen Grund, rechtliche Anforderungen außer Kraft zu setzen und der Allgemeinheit noch eine Ewigkeitslast aufzubürden.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Tageszeitung neues deutschland.