LBEG: »EMPG wird die Erlaubnis Vierlande wahrscheinlich zurückgeben«

Feldeskarte Erlaubnis Vierlande (EMPG, 2012)
Feldeskarte Erlaubnis Vierlande (EMPG, 2012)
Die Aufsuchungserlaubnis Vierlande werde wahrscheinlich zurückgeben. Diese Vermutung äußerte gestern Jens von den Eichen, LBEG, in der Sitzung des Umweltausschusses Bergedorf gleich zweimal. Bei der Erlaubnisinhaberin, der BEB bzw. EMPG, gebe es »keine neuen Pläne«, erklärte deren Sprecher Klaus Torp hingegen auf Nachfrage.

Von den Eichen, Bergdirektor in der Abteilung Bergbau des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), nahm an der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf teil. Dort stand die Öl- und Gasförderung bzw. -speicherung im Süden Hamburgs auf der Tagesordnung, mit Fokus auf die Erhöhung der Ölproduktion durch Engie/GdF Suez und die Aufgabe des Erdgasspeichers Reitbrook. Zu Beginn seines Kurzvortrages über bergrechtliche Aspekte der Gdf Suez-Vorhaben informierte von den Eichen die Ausschussmitglieder und die zahlreich anwesenden Bürger sowie die Presse, dass EMPG die Erlaubnis Vierlande »vermutlich« zurückgeben werde. Diese Vermutung begründete er nicht, zeigte sich aber überzeugt, dass die Hamburger, insbesondere im Hinblick auf mögliches Fracking, sich jetzt wieder anderen Beschäftigungen zuwenden können.

Ausschussmitglied Ernst Heilmann, Die Linke., zweifelte das an, da jederzeit ein anderes Unternehmen eine Aufsuchungserlaubnis beantragen könne. Er fragte von den Eichen, ob das LBEG das Erlaubnisverfahren wieder genau so durchführen würde wie beim ersten Mal, und erinnerte an die unterlassene Prüfung entgegenstehender Umweltbelange vor der Erteilung der Erlaubnis. Von den Eichen erklärte, dass das Verfahren selbstverständlich wieder genau so ablaufen würde. Nach seiner Auffassung seien Umweltbelange nicht im Erlaubnisverfahren, sondern erst im Betriebsplanverfahren zu prüfen, wenn konkrete Maßnahmen beantragt werden. Zudem müssten entgegenstehende öffentliche Interessen »im gesamten zuzuteilenden Feld« vorliegen, um eine Erlaubnis zu versagen.

Bei EMPG hielt man sich heute auf Nachfrage bedeckt. »Es gibt keine neuen Pläne«, teilte Unternehmenssprecher Klaus Torp nach einer kurzen Denkpause am Telefon mit. Weitere Angaben mochte er im Moment nicht machen.

Hintergrund:
Die EMPG (ExxonMobil Productions Germany GmbH) hatte namens und im Auftrag der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG einen Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gestellt und die Erlaubnis am 14.12.12 für drei Jahre erhalten. Unternehmensvertreter hatten in einer Sondersitzung des Regionalausschusses am 14.4.13 klar angesagt, dass Fracking zwar nicht geplant, aber auch nicht ausgeschlossen sei, sollte die Aufsuchung eine förderwürdige Lagerstätte auftun.

Die Rechtmäßigkeit der Erlaubniserteilung halten Kritiker bis heute für fragwürdig. Im Verfahren war die Stellungnahme der Hamburger Umweltbehörde (BSU) zunächst in einer Schublade bei der Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI) verschwunden und stand im Abwägungsverfahren nicht zur Verfügung. Erst drei Tage, bevor der Erlaubnisbescheid erging, wurde der Genehmigungsbehörde LBEG die BSU-Stellungnahme übermittelt. Da lag der Text für den Bescheid allerdings schon fertig vor.

Die BSU hatte empfohlen, die Erlaubnis Vierlande nicht zu erteilen – unter anderem aus Wasserschutzgründen. Die BWVI, wegen des Zurückhaltens der BSU-Stellungnahme kritisiert, hatte vorgebracht, dass die von der BSU vorgetragenen Versagensgründe jetzt noch nicht wichtig seien, da das Unternehmen ja zunächst nur Schreibtischarbeiten verrichten wolle. Erst später, wenn das Unternehmen Bohrungen und andere physikalische Maßnahmen beantrage, kämen die Bedenken der BSU zu Zuge.

Ein Gedanke zu „LBEG: »EMPG wird die Erlaubnis Vierlande wahrscheinlich zurückgeben«“

  1. Von den Eichen, Bergdirektor in der Abteilung Bergbau des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), hatte in seinem bisherigen Leben womöglich zu wenig Zeit, einen Blick in das Bundesberggesetz zu werfen. Vielleicht aber hat er die gesetzlichen Vorschriften über die Erteilung von Bergbauberechtigungen bis heute einfach nicht verstanden. In diesem Fall wäre es vielleicht angebracht, ihm andere Aufgaben zuzuweisen.
    Seine Ankündigung, „dass das Verfahren selbstverständlich wieder genau so ablaufen würde“, stellt nach meiner Aufassung einen Rechtsverstoß mit Ansage dar.

Kommentare sind geschlossen.