Beim Landesbergamt (LBEG) ist ein Antrag auf ein »Erlaubnisfeld Vierlande« gestellt worden. Dies teilte die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf Nachfrage des VIERLAENDER mit. Demnach hat »die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover (EMPG) (…) beim niedersächsischen LBEG einen „Antrag auf Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken“ für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht«.
Das Erlaubnisfeld »Vierlande« erstrecke sich, so die BSU, weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes. Die BSU hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber der federführenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zum »Erlaubnisantrag Vierlande« zu nehmen gehabt. Die BWVI ihrerseits bestätigte heute auf Nachfrage, dass eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat aber bislang nicht bestätigt, ob es sich hierbei um besagtes »Erlaubnisfeld Vierlande« handelt.
Der Sprecher des zuständigen LBEG in Clausthal-Zellerfeld, Andreas Beuge, verneinte vorgestern: »Im Zuständigkeitsgebiet des LBEG wurde bislang kein Erlaubnisfeld „Vierlande“ vergeben.«
Nach wie vor tun sich die Behörden schwer, auch nur minimalste Informationen an die Öffentlichkeit herauszugeben, wenn es um umstrittene Fördermethoden von Erdgas und -öl (unkonventionelle Fördermethode; Fracking) geht. Dass selbst hier, wo es nur erst um die mögliche Vorbereitung des Fracking geht, offenkundig versucht wird, die Tatsachen so lange wie möglich vor den Einheimischen zu verstecken, mutet im 21. Jahrhundert seltsam an. Auch wenn sich die Behörden nach Recht und Gesetz korrekt verhalten — maßgeblich ist das patriarchalische das industriefreundlich ausgelebte Bundesberggesetz (BBergG) –, ist es an der Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen und der Bevölkerung zu erklären, wer in Vierlanden was und mit welchen Mitteln plant.
Hintergrund zur unkonventionellen Erdgassuche auf Hamburger Staatsgebiet
Unter den Vier- und Marschlanden gibt es geologische Formationen, die ein Vorkommen von Gas/Öl im Tiefengestein vermuten lassen: Den Salzdom unter Reitbrook und den Ausläufer des Geesthachter/Hohenhorner Salzdoms im Untergrund von Altengamme. Am Rand solcher Salzformationen existieren häufig größere Ansammlungen von Kohlenwasserstoffen, sprich: Öl und Gas. Deswegen standen im letzten Jahrhundert auch überall verstreut, z.B. um Hohenhorn oder Gülzow, aber auch in den Vierlanden Ölförderpumpen; einige stehen heute noch.
Eine Gaslagerstätte unter Neuengamme wurde 1910 durch Zufall gefunden. Auf der Suche nach Wasser stieß man unerwartet auf Erdgas. Etwa eine Viertelmilliarde Kubikmeter Gas ist hier gefördert worden (De Latücht, Sept. 2010, S. 11). Heute dient das erschöpfte Gaslager als Speicher für die Gasvorräte von EON, GDF Suez, Storengy…
Jetzt, im dritten Jahrtausend, haben Firmen wie z.B. Halliburton die »Technologie« der Gasförderung soweit entwickelt, dass der Rohstoff selbst aus festem Gestein herausgeholt werden kann. Die Technik nennt sich »Fracking«, das Geschäft der sog. unkonventionellen Förderung lohnt sich und boomt jetzt auch in Deutschland. Aber Fracking ist mit problematischen Nebenwirkungen behaftet, auch wenn Betreiber wie z.B. die Exxon Mobil immer wieder behaupten, es sei sozusagen noch nie etwas ernsthaft Schlimmes passiert.
So ist Erdgasförderung nun auch in Hamburg wieder ins Gespräch gekommen. Im Sommer 2012 begehrte Kurt Duwe (FDP) vom Senat zu wissen, ob es aktuell etwas über „Fracking“ und Trinkwasserschutz in der Metropolregion Hamburg (DS 4609) [PDF] zu berichten gebe:
Frage von Kurt Duwe:
»An welchen Standorten in der Metropolregion Hamburg wird die Nutzung des Fracking-Verfahrens geprüft oder ist bereits vorgesehen?«Der Senat antwortete darauf mit einem interessanten Konjunktiv:
»An keinem. (…) Unabhängig davon wurde beim niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gemäß § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Absatz 3 BBergG) für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht, der sich auf hamburgisches Staatsgebiet beziehen könnte.«
… sich auf hamburgisches Staatsgebiet beziehen könnte — was das genau bedeutet, darüber schwieg sich der Senat aus. Zeit zum Nachfragen:
Im Dezember 2012 fragte der VIERLAENDER bei der BSU nach:
1. …um welchen „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG…, der sich auf Hamburgisches Staatsgebiet beziehen könnte“, handelt es sich dabei?Antwort der BSU, 10.12.2012:
Die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover (EMPG) hat beim niedersächsischen LBEG einen „Antrag auf Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken“ für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht.
Das Erlaubnisfeld „Vierlande“ erstreckt sich weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes.Hinweis zum Inhalt des Antrags:
Das beantragte Vorhaben umfasst die Erhebung und Auswertung vorhandener Daten sowie die Analysen von verfügbarem Bohrkern- und Spülprobenmaterial aus geeigneten Tiefbohrungen, um zu einer Neubewertung der Kohlenwasserstoffsysteme im norddeutschen Raum zu kommen. Nach der Identifikation von Arealen mit hohem Kohlenwasserstoff-Potenzial und möglicher Bohrlokationen auf Basis der durchgeführten Untersuchungen soll je nach Ergebnislage am Ende die Planung und Vorbereitung einer Explorationsbohrung stehen.Stand des Verfahrens:
Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG hat das LBEG um Stellungnahme gebeten, ob entsprechend § 11 Nr. 10 BBergG überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld Vierlande ausschließen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat ihre Stellungnahme dazu an die BWVI gesandt. Über den Stand des Verfahrens informieren Sie sich bitte bei der federführenden Behörde BWVI.2.: Beim niedersächsischen Bergamt wurde, wie bekannt, im Herbst 2012 ein „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG…“ für das sog. Erlaubnisgebiet Schwarzenbek gestellt. Hier liegen Trinkwassergewinnungsgebiete, aus denen Hamburg maßgebliche Teile seiner Trinkwasserversorgung bezieht.
Frage: Ist Hamburg als potentiell Mitbetroffene in irgendeiner Weise in das Genehmigungsverfahren einbezogen und wenn ja, in welcher?
Und hat Hamburg sich schon konkret zum Antrag „Schwarzenbek“ von PRD Energy äußern können, sei es ggü. der Schleswig-Holsteiner Landesregierung, sei es ggü. dem Bergamt, oder plant Hamburg hierzu keine Stellungnahme o.ä.?Antwort der BSU:
Der BSU ist ein Erlaubnisantrag „Schwarzenbek“ nicht bekannt. Sofern sich das Erlaubnisfeld „Schwarzenbek“ ausschließlich auf schleswig-holsteinischem Staatsgebiet befindet, werden seitens des LBEG die jeweils zuständigen behördlichen Dienststellen in Schleswig-Holstein angeschrieben. Die mit dem Antrag befassten Dienststellen in Schleswig-Holstein haben bisher hamburgische Dienststellen weder informiert noch in irgendeiner Form an einem Stellungnahme-Verfahren beteiligt.
Bedeckt im maximal erlaubten Rahmen (oder nach Bergrecht? maximal gebotenen Rahmen?) hält sich die Genehmigungsbehörde LBEG. Das zeigt die diesbezügliche Korrespondenz mit dem LBEG. Dort konnte oder wollte man am 12.12.2012 über ein »Erlaubnisfeld Vierlande« noch nicht sprechen:
Am 10.12.2012 10:33, fragte Carin Schomann:
> Sehr geehrter Herr Beuge,
>
> mir ist zu Ohren gekommen, dass die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover
> (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover
> (EMPG) beim LBEG in Clausthal einen „Antrag auf Erteilung der
> bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von
> Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung
> anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken“ für einen
> Zeitraum von drei Jahren eingereicht hat.
>
> Ich möchte gern von Ihnen wissen:Am 12.12.2012 17:39, antwortete Beuge, Andreas:
Sehr geehrter Frau Schomann,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen:
Das LBEG weist daraufhin, dass die von den jeweiligen Antragstellern eingereichten Anträge auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis Betriebsgeheimnisse enthalten, deren Bekanntwerden z.B. gegenüber konkurrierenden Wirtschaftsunternehmen zu hohen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Aus diesem Grund dürfen derartige Daten während des laufenden Antragsverfahrens weder vom LBEG noch von anderen beteiligten Behörden – auch nicht nach dem Umweltinformationsgesetz – herausgegeben werden. Das LBEG bittet um Verständnis, dass keine Fragen beantwortet werden können, mit denen Betriebsgeheimnisse offenbart werden (Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz, § 3b HmbVwVfG, Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: 1. Die Behörde darf Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbaren; 2. Sie unterliegt, soweit sie personenbezogene Daten verarbeitet, den Vorschriften des Hamburgischen Datenschutzgesetzes). Das LBEG kann Ihnen daher nur Fragen beantworten, die sich auf die Praxis der Erlaubniserteilung im Allgemeinen und nicht auf vorliegende Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis beziehen
Zu Ihren konkreten Fragen:
> 1. Wann wurde dieser Antrag gestellt?
Keine Antwort.
> 2. Wurde inzwischen über diesen Antrag entschieden und wenn ja, was wurde
> konkret genehmigt?Keine Antwort.
> 3. Wo verlaufen die Grenzen des beantragten Erkundungsgebietes „Vierlanden“?
Keine Antwort.
> 4. Falls eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im
> Erkundungsgebiet „Vierlande“ erteilt wurde: Sind mittlerweile konkrete
> Betriebspläne für dieses Gebiet vorgelegt worden. Wenn ja, auf welche/n
> Ort/e beziehen sie sich?Antwort: Im Zuständigkeitsgebiet des LBEG wurde bislang kein Erlaubnisfeld „Vierlande“ vergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Beuge
PressesprecherLandesamt für Bergbau, Energie und Geologie
GEOZENTRUM HANNOVER
Zwar ist erst gestern wieder ein Anlauf gescheitert, das vollkommen antiquierte Bergrecht zu überholen; das Bergrecht aus Kaisers Zeiten, das es den Behörden immer noch ermöglicht, Hochrisikoprojekte wie das Fracking an der Bevölkerung vorbei durchzuwinken. Wieder konnte keine grundsätzliche Verpflichtung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für derartige Projekte mit ihren Bohrungen, Sprengungen, Anwendung von höchst giftigen Chemikalien, ungeklärtem Erdbebenrisiko und ungeklärtem Entweichen des Klimakillers Methan erreicht werden. Auch nicht erreicht werden konnte, die Bevölkerung grundsätzlich an solchen weitreichenden Entscheidungen zu beteiligen — obwohl schon die Erkundung von unterirdischen Lagerstätten mit massiven Störungen einhergeht und die unkonventionelle Förderung darüber hinaus auch noch ein Umweltgefahr allerersten Ranges darstellt. Doch ausgerechnet in der Kulturlandschaft Vierlanden, dem Garten Hamburgs, der sowieso allenthalben von schädlichen Umwelteinflüssen bedroht ist, an Fracking auch nur zu denken, hat schon etwas Vermessenes, wenn nicht Weltfremdes an sich, wenn man bedenkt, wie aufmerksam die Menschen vor Ort um den Erhalt ihrer Kulturlandschaft und Umwelt besorgt sind.
[UPDATE 20.12.2012]
Inzwischen haben (vielen Dank, Kollege Jens Meyer-Wellmann!) das Hamburger Abendblatt und die WELT den Vierländer Erlaubnisantrag als lokale Aufmacher der Printausgaben groß rausgebracht. Am Abend hat sich auch die Bergedorfer Zeitung dann mit einem Beitrag von Jule Monika Witt in ihrer online-Ausgabe des Themas angenommen.
Hamburger Abendblatt: Exxon sucht nach Erdgas in Hamburg
DIE WELT: Erster Antrag auf umstrittene Bohrungen
Bergedorfer Zeitung: Gassuche alarmiert Bergedorf
Dieser Beitrag erschien zuerst auf VIERLAENDER.de.