Ausgehend von einer Meldung aus dem Hause Hannoversche Allgemeine Zeitung berichteten heute mehrere Medien davon, dass ExxonMobil einen Betriebsplanzulassungsantrag für Fracking in der Bohrung Bötersen Z11 beim Landesbergamt eingereicht habe.
NRD online berichtete heute um 12:15 Uhr (Text inzwischen geändert und nicht mehr im Original abrufbar):
Konzern hat gute Chancen auf Genehmigung
Sprecher Christian Budde zufolge liegt der Behörde schon seit Längerem ein Genehmigungsantrag vor. … Bislang ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums noch nicht über den Fracking-Antrag entschieden worden, weil Unterlagen fehlten. Sobald diese vollständig seien, gebe es aber so gut wie keine Möglichkeit, Exxon die Genehmigung zu verweigern, so Sprecher Budde. Die Behörde muss nach altem Bergrecht urteilen, da sich die schwarz-gelbe Bundesregierung zuletzt nicht auf eine Verschärfung des Genehmigungsverfahrens einigen konnte. Also wird es keine pflichtgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung geben.
Der Sprecher des Landesbergamtes, Andreas Beuge, informierte um 14:29 Uhr:
Derzeit liegt dem LBEG noch kein Antrag für Fracking-Maßnahmen an der Erdgasförderbohrung Bötersen Z 11 vor. Gegenüber dem LBEG hat das Unternehmen ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) einen solchen Antrag allerdings angekündigt.
Um 15:15 Uhr hatte der NDR seinen Bericht um neue Informationen ergänzt und meldete nun:
Konzern hat gute Chancen auf Genehmigung
Dass das Zusammenstellen der letzten Antragsunterlagen und der Regierungswechsel in Berlin zeitlich zusammenfallen, ist laut Exxon reiner Zufall. Demnach geht es nicht darum, die Pläne noch schnell durchzusetzen, bevor die Politik dem Unternehmen einen Strich durch die Rechnung macht. Denn laut bestehendem Bergrecht sind weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Bürgerbeteiligung nötig.
Um 15:33 Uhr veröffentlicht ExxonMobil 10 Fragen und Antworten zum Projekt Bötersen Z11 — man ist auf Zack bei Exxons.
Christian Budde, Sprecher im niedersächsischen Wirtschaftsministerium, sagte am späteren Nachmittag auf Nachfrage, dass der Entwurf von ExxonMobils Frac-Betriebsplan noch unvollständig sei und vom LBEG daher noch nicht als förmlich vorliegend gewertet würde. Erst wenn der Antrag vollständig sei, werde das Bergamt schauen, ob das Zulassungsverfahren eingeleitet werden könne, sagte Budde.
Hingewiesen auf die auch für Deutschland verbindliche EU UVP-Richtlinie sagte Budde: „Wir wollen die UVP und das werden wir Exxon auch so signalisieren. Mit „wir“ meine ich uns alle, ich spreche hier für die Landesregierung.“
Gemäß der EU UVP-Richtlinie, die seit 1985 verbindlich für die Mitgliedsstaaten gilt, sind grundsätzlich Projekte, von denen erhebliche Umweltgefährdungen ausgehen könnten, der UVP-Pflicht unterworfen. Experten wie der Rechtsprofessor Dr. Walter Frenz vertreten die Auffassung, dass die Zulassung von Frac-Projekten in jedem Fall einer UVP bedarf, weil:
Gerade beim Fracking können mehrere und komplexe Auswirkungen auftreten, deren Ausmaß, Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit indes noch nicht näher absehbar sind. Diese Aspekte sollen jedoch in der UVP auch erst näher bewertet werden. Damit können nicht durch pauschale Schwellenwerte Vorgänge mit potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen ausgeklammert werden. Dann sind die Schwellenwerte anders zu setzen …
Frenz, UPR 4/2012, S. 126
Wenn auch der Wille der Landesregierung eher als zahnloser Tiger zu bezeichnen ist — das geltende UVP-Recht lässt wohl gar keine andere Wahl als für das eventuelle Fracking von Bötersen Z11 eine UVP mit der gebotenen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf gegen-gasbohren.de