Gegen Braunkohle vor Gericht

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Quelle: Lausitzer Braunkohle
Gleich zwei Verfahren vor hohen Gerichten sind in Sachen Braunkohle-Tagebaue angelaufen. Zum einen reichten heute die Grüne Liga, der BUND Brandenburg und Greenpeace zusammen mit einem Betroffenen eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Ihrer Auffassung nach ist der sog. Braunkohlenplan für den geplanten Vattenfall-Tagebau Welzow-Süd II rechtswidrig beschieden worden, was sie in einer 50-seitigen Klageschrift begründen.

Vors Bundesverwaltungsgericht sind jetzt der BUND Sachsen und ein Privatkläger gezogen, unterstützt von einem Klagebündnis mit Greenpeace, der Bürgerinitiative „Strukturwandel jetzt – kein Nochten 2“ und der Grünen Liga Cottbus. Sie legten Revision gegen das Urteil des OVG Bautzen ein, da sie den Braunkohlenplan Nochten 2 für unvereinbar mit der Raumordnung, dem Europa- und dem Völkerrecht halten.


Das Klagebündnis informierte heute: Im April hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen die Klage gegen den Braunkohlenplan in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger wurden in der Ende Juli zugestellten Urteilsbegründung auf ihr Klagerecht gegen die noch ausstehende bergrechtliche Genehmigung (Rahmenbetriebsplan) verwiesen. Ein Klagerecht gegen den formaljuristisch vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan dagegen wurde vom OVG verneint. Das Klagebündnis hat sich nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung zur Revision entschieden, da sehr wohl ein Klagerecht besteht und auch inhaltlich schwere Bedenken gegen die Braunkohlenplanung in der Lausitz bestehen.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Umweltrechtler und Landesvorsitzender des BUND Sachsen, erklärt: „Braunkohle ist für das Klima ein Desaster, volkswirtschaftlich der teuerste Energieträger und für die Versorgungssicherheit mittelfristig entbehrlich. Mit dem Verfahren geht es nunmehr auch darum, deutlich zu machen, dass Deutschland Umweltklagen europa- und völkerrechtswidrig beschneidet.“

Karsten Smid, Energie-Experte für Greenpeace, ergänzt: „Beim Braunkohlenplan muss geprüft werden, ob der Tagebau überhaupt gebraucht wird. Das Klagerecht muss bei der Erstentscheidung ansetzen, da künftige Verfahren sich nur noch mit dem ‚Wie‘ beschäftigen. Wir können nachweisen, dass eine energiepolitische Notwendigkeit nicht vorhanden ist und die Planungen den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung widersprechen.“
„Den Menschen vor Ort wurde über Jahre vermittelt, der Braunkohlenplan sei die Entscheidung über die Abbaggerung ihres Dorfes. Niemand kann verstehen, weshalb man sich erst nach einem weiteren jahrelangen Verfahren vor Gericht wehren können soll“, erläutert Ursula Eichendorff vom Lausitzer Bündnis „Strukturwandel jetzt“. „Wir sind optimistisch, dass das Bundesverwaltungsgericht dieses Verwirrspiel zugunsten der betroffenen Bürger beendet.“

„Mit Nochten 2 droht nicht nur die Umsiedlung von 1.600 Menschen im von der sächsischen Landesverfassung geschützten sorbischen Siedlungsgebiet. Auch Brandenburg und Berlin blicken besorgt auf die Folgen dieses Tagebaues für den Wasserhaushalt, die viele Jahrzehnte nach der Kohleförderung andauern würden“, so René Schuster von der Grünen Liga Cottbus, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.
Die praktischen Vorbereitungen der Umsiedlungen hat der Vattenfall-Konzern unterbrochen, solange er einen Käufer für seine Braunkohlesparte sucht. Ein neuer Betreiber könnte jedoch den Tagebau Nochten 2 umsetzen, wenn das Projekt nicht politisch oder gerichtlich endgültig gestoppt wird.