Nordrhein-Westfalen soll Fracking konsequenter verbieten

LEP-NRW Titelblatt ergaenztDas Land Nordrhein-Westfalen wird als erstes von 16 Bundesländern konkret, um Fracking über den Landesentwicklungsplan (LEP) verbieten. Als wichtigste inhaltliche Änderung des bestehenden LEP beschreibt die Staatskanzlei Düsseldorf die Aufnahme eines neuen Ziels: Den Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten. Die konkrete Formulierung dieses Ziels ist Kritikern allerdings nicht streng genug, schließt sie doch nicht alle Formen des Fracking ein, die in dem Bundesland in Frage kämen. Die betroffene Öffentlichkeit ist aufgerufen, Stellung zu nehmen und der Politik mit einer besseren Formulierung auszuhelfen.

Die Düsseldorfer Staatskanzlei erklärt, um welches Fracking es geht: »Der Entwurf des Landesentwicklungsplans sieht vor, landesweit die Gewinnung von Erdgas auszuschließen, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt nicht auszuschließen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist.«

Das Ziel, Fracking zu unterbinden, ist damit allerdings nicht ausreichend klar umrissen. Das kritisiert auch der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Umweltausschuss, der den Entwurf charmant als »Mogelpackung« klassifiziert: »Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.«

Diese Aussage bestätigt eine Tabelle der Bezirksregierung Arnsberg von Ende November 2015, die im Bereich Herford, Minden, Ibbenbüren sowie weiteren Arealen im Norden und westlichen Münsterland mögliche kohlenwasserstoffhaltige Lagerstätten in Sandstein ausweist.

Weiter weist Zdebel darauf hin, dass der LEP-Entwurf das Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt: »Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d. h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird hingegen die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.«

Das erklärte Ziel, Fracking zu unterbinden, muss daher adäquater und sachgerechter formuliert werden. »Die Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge ergeben sich vor allem aus der Notwendigkeit, die Definition von ‚unkonventionellen Lagerstätten‘ richtig zu stellen«, betont Andy Gheorghiu, Umweltschutzexperte und Kenner der negativen Auswirkungen und Risiken, die mit der Fracking-Technik einhergehen. Diese Problematik ergibt sich grundsätzlich bei der Aufsuchung und Gewinnung von fossilen Energieträgern – egal, ob die jeweilige Lagerstätte als ‚konventionell‘ oder ‚unkonventionell‘ definiert ist. Diese Risiken bestünden »unabhängig von der Lagerstätte (z.B. Schiefer-/Sand- und/oder Kohleflözgestein) sowie den zu fördernden Kohlenwasserstoffen (Öl und/oder Gas)«, sagt Gheorghiu und fügt hinzu: »Die Einschränkung auf den Ausschluss der Aufsuchung und Gewinnung von Schiefer- und Kohleflözgas greift – gerade auch klimaschutztechnisch und energiepolitisch – zu kurz.«

Entsprechende Stellungnahmen nimmt die nordrhein-westfälische Staatskanzlei per E-Mail an landesplanung /at/ stk.nrw.de und/oder sabine.klassmann-voss /at/ stk.nrw.de entgegen. Stellungnahmen, die bis spätestens am 15. Januar 2016 eingegangen sind, müssen berücksichtigt werden.

Auf die Inhalte der Stellungnahme von Andy Gheorghiu kann zurückgegriffen werden. Sie kann unverändert verwendet oder ergänzt oder gekürzt werden und wird hier (Stellungnahme | Anschreiben) zum Download zur Verfügung gestellt.
Eine englischsprachige Stellungnahme hat Food & Water Europe abgegeben, die ebenfalls hier zum Download bereit gestellt wird.

Explizit verweist die Landesregierung NRW darauf, dass auch Einzelpersonen/Gruppen/Organisationen aus den Niederlanden bzw. Belgien entsprechende Eingaben machen können.

Informatie in het Nederlands:

Informations en français:

Andy Gheorghiu, langjähriger Aktivist gegen den Einsatz von Fracking zur Öl- und Gasgewinnung, appelliert an die Öffentlichkeit: »Bitte macht von der Möglichkeit Gebrauch und reicht eine entsprechende Stellungnahme ein. Sollte es uns gelingen, dass NRW ein konsequentes und komplettes Fracking-Verbot beschließt, würde dies den Druck auf andere Bundesländer sowie die Bundesregierung erhöhen.«