Endlich kommt die unterirdische Sondermüllverklappung der Öl- und Gasbohrindustrie auf den Tisch! Der Arbeitskreis des Landkreises Rotenburg/Wümme hat am 11.12.2013 zum zweiten Mal getagt und laut einem Bericht in der Rotenburger Rundschau am nächsten Tag kam Ungeheuerliches ans Licht:
»Aus unserer Sicht ist die aktuelle Variante sicher und wäre nach wie vor die beste Lösung, weil man nicht so tief bohren muss und keine weiten Anfahrtswege hat.«, habe Dr. Nicolai Delling von RWE Dea in der Sitzung gesagt. Übersetzt heißt das, die Industrie hat bisher die billigste Variante der Entsorgung praktiziert, ohne sich einen Deut darum zu kümmern, welche Folgen akut und langfristig auftreten könnten und welchen Gefahren sie die Wasserversorgung der Bevölkerung aussetzen.
Die zuständige Bergbehörde (LBEG) hatte dies alles zugelassen. Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne zu prüfen, ob wasser- und abfallrechtliche Erlaubnisse für eine derartige Sondermüllentsorgung erforderlich sind. Seit August 2011 sei das LBEG verpflichtet, zu prüfen, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine neue Verpressbohrung erforderlich sei, so antwortete 2012 der als Fachaufsicht zuständige Minister Bode auf die Frage des jetzigen Umweltministers Wenzel. Damit erweckte Bode den Anschein, es habe vorher keine wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften gegeben, die bereits damals zu beachten waren.
Die damaligen Versäumnisse begründen Zweifel, ob die vor 2011 eingerichteten Versenkbohrungen und die Verklappung des Flowback aus Frac-Bohrungen und des giftigen Lagerstättenwassers überhaupt legal sind.
Das LBEG hatte zuletzt, auf Grund vermehrter kritischer Nachfrage und des wachsenden Drucks bis hin zu Strafanzeigen gegen die Verpresserei und wegen eingetretener Schäden eingeräumt, dass die Rückverpressung des mitgeförderten Lagerstättenwassers genau dorthin, wo es herkommt, eine bessere Variante wäre. Inzwischen, seit mindestens einem halben Jahr, heißt es auch von Seiten der Industrie, dass man diese Entsorgungsmethode vorbereite. Umgesetzt hat man sie aber noch nicht, die vermutlich illegale Verpresserei geht weiter wie gehabt.
Allein im Landkreis Rotenburg/Wümme sind davon bekanntermaßen noch 5 Altbohrungen betroffen. Sie heißen, von West nach Ost, Sottrum Z1, Wittorf Z1, Söhlingen H1, Grauen H02 und Gilkenheide Z1. In ihnen sind mittlerweile Milliarden Liter flüssigen Sondermülls verklappt worden, nicht rückholbar, unkontrollierbar und sich unterirdisch ausbreitend, auch in Trinkwassergewinnungsgebiete wie die Rotenburger Rinne (die inzwischen stillgelegte, aber weiterhin genehmigte Verpressstelle Panzenberg liegt mitten in einem Trinkwasserschutzgebiet!), aber mit kleinstmöglichem Kostenaufwand der Industrie, für größtmöglichen Gewinn bei der Ausbeutung von Öl und Gas.
Möglicherweise sind bereits gesundheitsschädliche Folgen dieser fragwürdigen Praxis zu beklagen. In Wittorf, das in nur einem knappen Kilometer entfernt von der Verpressstelle Wittorf Z1 liegt, häufen sich die Krankheitsfälle. Krebs, Lungenerkrankungen, neurologische Krankheiten… »Jeder zweite ist hier krank!«, sagte ein Dorfbewohner. Von verdorbenem Brunnenwasser ist die Rede und von sprudelndem Wasser in Bächen, von toten Fischen, sagten Wittorfer der Presse.
Die Verpressbohrung Wittorf Z1 ist seit 1995 als Sondermüll-Verklappstation in Betrieb. Die zugelassene Jahreshöchstmenge von 40 Tausend Kubikmetern Sondermüll ist mehrfach überschritten worden, nach Auskunft des LBEG 2011 um 2.681 m³ und im Jahr 2012 um 5.566 m³. Im Mai 2013 war es am Bohrlochskopf zu einem Vorfall gekommen, bei dem Giftmüll ins oberflächliche Erdreich gelangte.
Kritisch äußerte sich auch Dr. Matthias Bantz, Facharzt für Innere Krankheiten und Umweltmedizin in Rotenburg, in einem Leserbrief an die Rotenburger Rundschau zu den Ausführungen des o. g. Industrievertreters: »… man kann über diese bewusste Schönrednerei und Bagatellisierung der Risiken nur überrascht den Kopf schütteln. Es handelt sich um ein potenziell ernsthaftes gesundheitliches Problem für unsere Bevölkerung.«
Nicht nur flüssiger, sondern auch fester Giftmüll in der Altbohrung
Nachdem die kontinuierliche und, so muss vermutet werden, illegale Entsorgung von flüssigem Sondermüll aus der Öl- und Gasproduktion auf die billige Art nun endlich am Pranger steht, wird es auch Zeit, auf eine weitere fragwürdige Praxis hinzuweisen: Die Entsorgung von festem Sondermüll aus der Öl- und Gasproduktion beim Verfüllen von Altbohrungen.Der Sonderbetriebsplan zur Teilverfüllung der ehemaligen Förderbohrung Wittorf Z1 [PDF] und Umwidmung zu einer Verpressbohrung gibt eine erste Ahnung: Hier sind 1994 insgesamt etwa 7,5 Kubikmeter quecksilberhaltiges Material auf 1,5 Kilometern Länge verscharrt worden. Lt. Betriebsplan:
»Im Teufenbereich ca. 3800 m bis 2900 m sollen ca. 6,8 m³ Hg-haltige Rückstände aus dem Gasbetrieb Söhlingen eingebracht werden. Diese Abfälle wurden im Betrieb Söhlingen in 95 Stück 4 1/2″ Steigrohren (ca. 870 m Länge) gesammelt. Im Teufenbereich 2400 m – 2300 m … sollte ca. 1,7 m³ Hg-haltige Rückstände aus dem Gasbetrieb Hemsbünde eingebracht werden. Diese Rückstände wurden in 7″ Casingen abgefüllt. Sowohl die 4 1/2″ Steigrohre als auch die 7″ Casinge wurden oben und unten mit Stahlplatten verschweißt.«
Dieses Ansinnen war vom Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld ohne Weiteres zugelassen worden und es ist davon auszugehen, dass der Plan auch so etwa umgesetzt wurde.
Kein Mensch weiß, in welchem Zustand sich die Behälter heute, nach 20 Jahren im warmen, feuchten Untergrund befinden. Auch weiß niemand, in welchem Zustand sich die Bohrung in jenem Bereich heute befindet und ob sich das Quecksilber inzwischen eigene Wege sucht. Hier ist noch viel zu bohren und Rechenschaft einzufordern.
NACHTRAG: Erst nach erneuter Nachfrage gab das LBEG eine weitere Unterlage heraus, die zum Zulassungsverfahren des Sonderbetriebsplans Wittorf Z1 gehört: Die Stellungnahme des NLfB (Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung) zum Änderungsantrag, mit dem RWE Dea die Erhöhung der jährlichen Verpressmenge von 20 auf 40.000 m³ jährlich sowie die zusätzliche Einleitung von „Reinigungswässern“ und „verunreinigtem Oberflächenwasser“ erreichen wollte.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.vierlaender.de.