PEG gibt Fracking-„Konzessionen“ am Bodensee auf

Die Erlaubnisfelder Konstanz und Biberach und ein unbeugsames allemanisches Dorf. Die Erlaubnisse werden demnächst gelöscht (Berechtsamskarte LRGB, eingesehen am 3.11.14
Die Erlaubnisfelder Konstanz und Biberach und ein unbeugsames allemanisches Dorf. Die Erlaubnisse werden demnächst gelöscht (Berechtsamskarte LRGB, eingesehen am 3.11.14
Parkyn Energy Germany gibt die Erlaubnisse „Konstanz“ und „Biberach“ zurück. Das geht aus einer heute veröffentlichten Antwort des baden-württembergischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor. Eine Begründung für die Rückgabe habe das Unternehmen nicht gegeben, teilt die zuständige Bergbehörde mit.

Siegfried Lehmann, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Autor der Kleinen Anfrage, freut sich: „Offensichtlich ist endlich angekommen, dass weder in der Bevölkerung noch politisch der Einsatz dieser Risikotechnologie gewünscht wird. Nun muss es darum gehen sicherzustellen, dass auch in Zukunft mögliche Anträge keine Aussicht auf Genehmigung haben werden.“

„Niemand will Fracking am Bodensee! Das haben nun auch die Verantwortlichen der Rose Petroleum und der Parkyn Energy einsehen müssen.“, kommentiert Antje Boll, Geschäftsführerin des BUND Konstanz die Rückgabe der Aufsuchungserlaubnisse für Kohlenwasserstoffe im Gebiet Konstanz und Biberach. Der hartnäckige Widerstand, die vielen Eingaben und Einsprüche beim Bergamt und beim Umweltministerium der BUND Ortsgruppen Konstanz und Biberach und des BUND Landesverbandes Baden-Württemberg haben die Frackingfirmen zermürbt. Mehrfach wurde die Rücknahme der Lizenzen wegen rechtlich nicht haltbarer Verfahrensabläufe gefordert. Zuletzt im Juli 2014 deckte der BUND Konstanz auf, dass die Parkyn Energy ihren Berichtspflichten nicht nachkam. „Ohne unseren Widerstand und unsere unermüdliche Recherche wäre dieser durchschlagende Erfolg nicht möglich gewesen“, so Boll.
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg, ergänzt: „Der Spuk ist fürs Erste vorbei. Die Rücknahme der Konzession ist ein Erfolg des massiven Widerstands der Bevölkerung, den der BUND maßgeblich mit unterstützt hat. Wir sind erleichtert, dass die Firma Parkyn Energy endlich eingesehen hat, dass es kein Fracking am Bodensee und in Oberschwaben geben kann.“

Beide Erlaubnisse waren zuletzt am 19. Dezember 2013 nach dreijähriger erfolgloser Aufsuchung verlängert worden, gegen den massiven Protest von Initiativen und Umweltverbänden. Kurz darauf wurde die Erlaubnisinhaberin Parkyn Energy Germany aus ihrem Mutterunternehmen 3Legs Resources herausgelöst und an Rose Petroleum verkauft. Der Mitverkauf der Aufsuchungserlaubnisse am Bodensee sei rechtskonform gewesen, wie aus der Antwort des Ministeriums ebenfalls hervorgeht.

Mit „Konstanz“ und „Biberach“ sind zwei weitere Flächen in Deutschland „frei“ geworden. Bereits im letzten Jahr ist die dritte bergrechtliche Erlaubnis am Bodensee, „Saulgau-Wangen“, erloschen. 2012/2013 hat das Unternehmen BNK mehrere Erlaubnisse in Thüringen und Niedersachsen zurückgegeben. Eine beantragte Erlaubnis für rund 1000 km² Nordhessen war der BNK versagt worden, die daraufhin angestrengte Klage hat das Unternehmen mittlerweile zurückgezogen. Am deutschen Gesamtbild ändert all das wenig: Annähernd ein Drittel der Fläche der Bundesrepublik war lt. LBEG per Ende 2013 mit solchen Aufsuchungserlaubnissen überzogen, ganz überwiegend im Norden.

Die „freigewordenen“ oder frei gebliebenen Flächen haben nach heutigem Kenntnisstand das Potential, dort Kohlenwasserstoffe gewinnen zu können. Nichts kann andere Unternehmen daran hindern, schon morgen neue Erlaubnisanträge für diese Felder zu stellen.

Allerdings werden es die zuständigen Bergbehörden in kommenden Erlaubnisverfahren ungleich leichter haben als noch vor wenigen Jahren, entgegenstehende öffentliche Interessen angemessen in ihre Abwägung einfließen zu lassen. Denn diese Interessen wurden ihnen bereits in den früheren Verfahren umfänglich (Hessen) bzw. ansatzweise (Baden-Württemberg) zur Kenntnis gebracht. Zudem ist ihnen inzwischen nachdrücklich klar gemacht worden, dass diese Interessen schon im Erlaubnisverfahren umfassend erhoben und berücksichtigt werden müssen – eine gesetzliche Vorschrift, die anzuerkennen sich Bergbehörden zuweilen schwer getan haben.

Aktualisiert 4. Nov. 2014
Dieser Beitrag erschien zuerst auf gegen-gasbohren.de.