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PEG gibt Fracking-„Konzessionen“ am Bodensee auf

Die Erlaubnisfelder Konstanz und Biberach und ein unbeugsames allemanisches Dorf. Die Erlaubnisse werden demnächst gelöscht (Berechtsamskarte LRGB, eingesehen am 3.11.14
Die Erlaubnisfelder Konstanz und Biberach und ein unbeugsames allemanisches Dorf. Die Erlaubnisse werden demnächst gelöscht (Berechtsamskarte LRGB, eingesehen am 3.11.14
Parkyn Energy Germany gibt die Erlaubnisse „Konstanz“ und „Biberach“ zurück. Das geht aus einer heute veröffentlichten Antwort des baden-württembergischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor. Eine Begründung für die Rückgabe habe das Unternehmen nicht gegeben, teilt die zuständige Bergbehörde mit.
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Skandalöse Verstöße gegen Bundesberggesetz: BUND Baden-Württemberg fordert Widerruf der Lizenzen Konstanz und Biberach

BW-Aufkleber, erweitertSchwere Vorwürfe erhebt der Umweltverband BUND Baden-Württemberg gegen die Landesbergbehörde LGRB. Sowohl beim Verkauf der Inhaberin der Fracking-Aufsuchungserlaubnisse am Bodensee und in Oberschwaben, die Parkyn Energy Germany Ltd. (PEG), inklusive der Aufsuchungserlaubnisse Konstanz und Biberach als auch durch mangelnde Kontrolle der Bergbauunternehmen habe die Behörde Verstöße gegen das Bundesberggesetz toleriert, die den Widerruf dieser Lizenzen erforderlich mache. Der BUND-Ortsverband Konstanz hat daher zwei Einspruchsverfahren bei der Bergbehörde in Freiburg eröffnet, wie dessen Vorsitzende Dr. Antje Boll gestern in Stuttgart mitteilte.


Video: Rolf Heinemann, fluegel.tv

Zocken mit Fracking-Lizenzen unter den Augen von Bergbehörde und Landesregierung?

Boll erinnerte daran, dass das LGRB bereits im Oktober 2013 zu zurückhaltend in Sachen Fracking vorgegangen war. Damals hatte der BUND der Behörde mitgeteilt, dass die Lizenzinhaberin PEG von ihrem Mutterkonzern 3Legs an die Firma Rose Petroleum veräußert werden sollte. „Dies wäre laut Bergrecht genehmigungspflichtig gewesen, aber das LGRB reagierte nicht, sondern verlängerte die Lizenzen. Als wir nach dem vollzogenen Verkauf der PEG im Februar 2014 noch einmal anfragten, hieß es aus dem LGRB, dass ihm der Verkauf nicht bekannt sei, es aber den Sachverhalt prüfen würde. Diese Prüfung dauert bis heute an.“

Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg hatte damals zusätzlich per Rechtsgutachten nachgewiesen, dass eine Versagung der Erlaubnisverlängerungen rechtssicher möglich wäre. Dennoch erteilte das Freiburger Bergamt am 19. Dezember 2013 die Erlaubnisverlängerungen für die Felder Konstanz und Biberach. Und zwar mit ausdrücklicher Billigung des Grünen Umweltministers Franz Untersteller, der zuvor und auch seitdem stets betont hat, total ernsthaft gegen Fracking einzutreten.

Vom erst geplanten und dann vollzogenen Verkauf der PEG hatte der BUND durch Pressemitteilungen der beteiligten Unternehmen erfahren, die für jedermann auf den Internetseiten von 3Legs und Rose Petroleum zugänglich sind. Diese Vorgänge sind auch dem obersten Dienstherrn des Landesbergamtes, Umweltminister Franz Untersteller bekannt, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Reuther vom 26. Mai 2014 hervorgeht.

Fracking-Lizenzen für unzuverlässige, unfähige Unternehmen?

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Am 7. Juli hatte Boll die Bergbehörde um Zusendung der Arbeitsberichte gebeten, die entsprechend der Zulassungsbedingungen zum 1. April hätten vorliegen müssen. Doch die Bergbehörde räumte am 11. Juli ein, dass diese dem LGRB noch nicht vorlägen. Außerdem hat BUND aufgedeckt, dass PEG die ebenfalls erforderlichen, konkretisierten Arbeitspläne für das kommende Jahr immer noch nicht vorgelegt hat. „Die Lizenzen sind unter der Bedingung verlängert worden, dass die Berichte und Pläne bis zum 1.4.2014 vorgelegt werden müssen. Das ist nach Auskunft des LGRB bis heute nicht geschehen. Das LGRB muss sich fragen lassen, warum es diesen Verstoß gegen das Bergrecht stillschweigend duldet“, so Boll.

Von einer „Unzuverlässigkeit“ wird gesprochen, wenn sich ein Unternehmen dahingehend verhält, dass nicht zu erwarten ist, dass es zukünftig sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Eine solche Unzuverlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Betreffende seinen Erklärungspflichten über einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen ist. Die BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch dazu: „Wir sind der Auffassung, dass Zweifel an der nach dem Bundesberggesetz erforderlichen Zuverlässigkeit von PEG bestehen, „daher sind die Fracking-Lizenzen der PEG zurückzunehmen.“

Fachaufsicht sieht die Dinge locker

Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller hat lt. Stuttgarter Zeitung bestätigt, dass das Unternehmen die Frist am 1. April verstreichen ließ, ohne ein konkretisiertes Arbeitsprogramm vorzulegen. „Eine Fristversäumnis dieser Art bietet allerdings keine Grundlage für den Konzessionsentzug“, habe der Chef der Obersten Bergbehörde der Zeitung gesagt. Dass das LBRG aber erst an die Fristversäumnis erinnert werden musste, entspreche nicht seinem Verständnis von Sensibilität. In die fachliche Kompetenz der Behörde habe er aber vollstes Vertrauen.

Skandalöse Ignoranz

Nachdem der BUND die eklatanten Versäumnisse der Bergbehörde aufgedeckt hatte, setzte dieses dem Unternehmen eine neue Frist bis Mitte August. Auf welcher Rechtsgrundlage es meint, die Versäumnisse einfach wegwischen zu können, statt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu handeln, bleibt dabei unklar. „Es handelt sich bei den Bedingungen in den Aufsuchungslizenzen nicht um Auflagen, die man erfüllt oder nicht, sondern um Bedingungen. Wenn diese nicht erfüllt werden, sind die Erlaubnisse erloschen.“ erklärt Antje Boll mit Verweis auf das Bundesberggesetz. In ihrem Schreiben an Axel Brasse, Leiter der Landesbergdirektion, vom 14. Juli 2014 macht sie unmissverständlich klar:

Die PEG hat eindeutig gegen die von Ihnen in der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis festgelegte Nebenbestimmung verstoßen. Somit ist der Versagungsgrund des § 11 Nr. 3 BBergG weiterhin gegeben.

Die Nichtbeachtung der Nebenbestimmung durch den Erlaubnisinhaber rechtfertigt außerdem die Annahme, dass die nach § 11 Nr. 6 BBergG geforderte Zuverlässigkeit nicht vorliegt.

Deshalb fordern wir Sie auf, die erteilten Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in den Feldern Konstanz und Biberach gemäß § 18 Abs. 1 BBergG unverzüglich zu widerrufen.

Eine Antwort von Herrn Brasse ist noch nicht eingetroffen.