In der Ellerndorfer Heide, Landkreis Uelzen, stieg über mehrere Tage Rauch aus einem Anlagenteil von einem Erdgasförderplatz auf. Erst nach mehrfachem Melden dieser Fehlfunktion durch die BI Umweltschutz Uelzen sei die rauchende Erdgasförderanlage außer Betrieb genommen worden, wie die BI heute mitteilte. Bei diesem Anlass wiederholt die BI, was viele schon lange sagen: Die Bergaufsicht muss engmaschiger überwachen, schneller reagieren und offenbar auch selbst besser kontrolliert werden.
Hier die Meldung der BI Umweltschutz Uelzen vom 16.9.15:
Vergangenen Freitag, 11. September stellte die BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen eine untypische Rauchentwicklung auf der Erdgasförderstation Schmarbeck Z4 (Betreiber ExxonMobil) fest. Diese liegt nur unweit der Ellerndorfer Heide im Landkreis Uelzen. Das Rohgas wird auf der Station gereinigt und getrocknet. Dazu ist u. a. eine Glykol-Regeneration im Einsatz. Aus dieser stiegen bläuliche Gase (siehe Foto) auf, welches einem nicht anlagegemäßen Betrieb entspricht, da giftige Gase entweichen.
Bereits drei Tage vorher hatten die BI Uelzen am Dienstag, 8. September den Betreiber ExxonMobil und zu die zuständige Bergaufsicht des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Missstand informiert. Ein Wartungsmonteur von ExxonMobil stellte wohl nichts fest. Die Rauchentwicklung hatte von Dienstag auf Freitag deutlich zugenommen, sodass wir davon ausgehen müssen, dass ExxonMobil die Betriebsstörung nicht behoben hat. Nach dem wiederholten Hinweis der BI Uelzen wurde die Erdgasförderstation auf Anweisung der Bergaufsicht des LBEG die Außerbetriebnahme verfügt.
„ExxonMobil hat unsere Hinweise nicht ernst genommen und scheint an einem sicheren und umweltgerechten Betrieb kein Interesse zu haben“, resümiert Bernd Ebeling, Sprecher der BI Umweltschutz Uelzen. Nach den wiederholten Ungereimtheiten auch auf anderen Erdgasförderstationen, z. B. im Heidekreis und Landkreis Rotenburg, fordern wir das LBEG auf, ExxonMobil häufiger zu kontrollieren und resoluter vorzugehen. Ggfls. müsste das zuständige niedersächsische Wirtschaftsministerium das LBEG anweisen, um einen umweltgerechten Betrieb der Erdgasförderanlagen zu gewährleisten.