Die Erlaubnis umfasst ein 328 km² großes Gebiet mit Namen Kunrau in der südlichen Altmark. Das Erlaubnisfeld überdeckt rund zwei Drittel des Naturparks Drömling. Dort sind Bergbautätigkeiten verboten. Auf Nachfrage der Bürgerinitiative hatte das LAGB die Erwartung geäußert, dass es eine Befreiung von Bergbauverboten erwirken könne. Demgegenüber hatte die Verwaltung des Naturparks Drömling dem LAGB mitgeteilt, dass sie keine Befreiung vom Bergbauverbot beabsichtige.
Darüber hinaus bemängelt das Bündnis, dass das Erlaubnisverfahren nicht gesetzeskonform abgelaufen sei, weil nicht alle in ihren Aufgabengebieten betroffenen Behörden am Verfahren beteiligt worden waren. So mache der Landrat des Altmarkkreises Salzwedel geltend, dass eine Abstimmung der Erlaubniserteilung mit dem Altmarkkreis bisher nicht stattgefunden habe.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 6/3848 v. 26.02.2015) der Grünen Abgeordneten Dorothea Frederking stärkte die sachsen-anhaltinische Landesregierung dem LAGB den Rücken und meinte, die bekannten dem Bergbau entgegenstehenden öffentlichen Interessen könnten ja später berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen beantrage. Dass so ein Vorgehen der Grundsystematik des Bundesberggesetzes zuwider läuft, nach der das vorgeschaltete Erlaubnisverfahren auch dazu dient, entgegenstehende öffentliche Interessen von Anfang an zu erkennen und eine Erlaubnis zu versagen, wenn im überwiegenden Teil des beantragten Feldes ohnehin keine Aussicht besteht, dass Bergbautätigkeiten ausgeführt werden können, ist dabei offenbar weder der Landesregierung noch dem LABG in den Sinn gekommen.
Die Versammlung in Quarnebek kündigte weitere, CO2-arme Aktionen an, nach dem Motto »Dies ist unser Land. Wir bestimmen, was dort geschieht und was nicht.«