Quarnebeker Resolution zieht Erlaubnis Kunrau in Zweifel

Naturpark Drömling im Januar 1986
Ein Anblick, der bald Geschichte ist, wenn die fossile Förderung so weitergeht: Naturpark Drömling im Januar 1986 (Foto: Axel Hindemith/wikimedia)
Wegen der beabsichtigten Ausweitung der Erdgasförderung in der südlichen Altmark hatte die Bürgerinitiative »Kein CO2-Endlager Altmark« am 14. April zum dritten Mal zu einer Veranstaltung eingeladen. Wie schon bei den beiden Veranstaltungen zuvor waren ca. 50 interessierte Menschen gekommen, darunter der Bürgermeister der betroffenen Verbandsgemeinde Klötze Mann von Klötze (CDU), die Landtagsabgeordneten Dorothea Frederking (Grüne) und Jürgen Barth (SPD) und die Kreistagsmitglieder Ute Feisel, Horst Wienecke und Volkmar Erl. Gegen Ende der lebendigen Veranstaltung, die Lothar Lehmann mit zwei Videos zu Fracking und Erdgasförderung eingeleitet hatte, verabschiedete die Versammlung einstimmig eine Resolution, mit der sie die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis Kunrau in Frage stellt und darüber hinaus den Erneuerbaren Energien und dem naturfreundlichen Tourismus in der Region ihren Vorzug gibt und die Natur als Lebensgrundlage hervorhebt.

Karte Raumsituation in der Altmark
Trotz Bergbauverbot wurde eine bergrechtliche Erlaubnis im Naturpark Drömling erteilt
Das Bündnis aus Bürgern und Politikern, das sich in Quarnebek versammelt hatte, zweifelt die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis »Kunrau« an. Die hatte die zuständige Bergbehörde, das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) in Sachsen-Anhalt, bereits am 20. August 2013 dem Unternehmen GdF Suez erteilt, was aber erst ein gutes Jahr später überhaupt öffentlich bekannt wurde

Die Erlaubnis umfasst ein 328 km² großes Gebiet mit Namen Kunrau in der südlichen Altmark. Das Erlaubnisfeld überdeckt rund zwei Drittel des Naturparks Drömling. Dort sind Bergbautätigkeiten verboten. Auf Nachfrage der Bürgerinitiative hatte das LAGB die Erwartung geäußert, dass es eine Befreiung von Bergbauverboten erwirken könne. Demgegenüber hatte die Verwaltung des Naturparks Drömling dem LAGB mitgeteilt, dass sie keine Befreiung vom Bergbauverbot beabsichtige.

Darüber hinaus bemängelt das Bündnis, dass das Erlaubnisverfahren nicht gesetzeskonform abgelaufen sei, weil nicht alle in ihren Aufgabengebieten betroffenen Behörden am Verfahren beteiligt worden waren. So mache der Landrat des Altmarkkreises Salzwedel geltend, dass eine Abstimmung der Erlaubniserteilung mit dem Altmarkkreis bisher nicht stattgefunden habe.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 6/3848 v. 26.02.2015) der Grünen Abgeordneten Dorothea Frederking stärkte die sachsen-anhaltinische Landesregierung dem LAGB den Rücken und meinte, die bekannten dem Bergbau entgegenstehenden öffentlichen Interessen könnten ja später berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen beantrage. Dass so ein Vorgehen der Grundsystematik des Bundesberggesetzes zuwider läuft, nach der das vorgeschaltete Erlaubnisverfahren auch dazu dient, entgegenstehende öffentliche Interessen von Anfang an zu erkennen und eine Erlaubnis zu versagen, wenn im überwiegenden Teil des beantragten Feldes ohnehin keine Aussicht besteht, dass Bergbautätigkeiten ausgeführt werden können, ist dabei offenbar weder der Landesregierung noch dem LABG in den Sinn gekommen.

Die Versammlung in Quarnebek kündigte weitere, CO2-arme Aktionen an, nach dem Motto »Dies ist unser Land. Wir bestimmen, was dort geschieht und was nicht.«