Überwiegend Kritik am deutschen Regelungsentwurf für Fracking

„Diese Rechtsänderungsentwürfe würden dem Fracking Tür und Tor öffnen!“ Überwiegend kritisch haben Verbände und Initiativen zu dem am 19. Dezember 2014 vorgelegten –> Rechtsänderungsentwürfen zum Fracking Stellung genommen. In ihm zeigen die federführenden Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft, wie ihrer Meinung nach zukünftig mit dem gesellschaftlich verpönten Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas umgegangen werden soll. Von der publikumswirksamen Beteuerung der Bundesumweltministerin Hendricks, es werde ein Fracking-Verbot angestrebt, ist tatsächlich nichts übrig geblieben.

Nicht nur der Zeitpunkt, an dem das Beteiligungsverfahren für die Bundesländer und die Verbände eröffnet wurde – kurz vor Weihnachten mit einer lieblos kurzen Frist bis zum 23. Januar 2015 -, erregte die Kritik. Auch der Inhalt der Entwürfe enttäuschte viele. Oliver Kalusch vom BBU fasste zusammen: „… die nun zur Stellungnahme übersandten Dokumente zeigen, dass nichts von ihren Beteuerungen, es würde sich um ein Fracking-Verbot handeln, wahr ist. Fracking soll in vielen Facetten und mit vielen Tricks erlaubt werden, bis hin zur kommerziellen Förderung.“

Einige Hauptkritikpunkte sind:

  • Fracking soll fast überall explizit erlaubt sein.
  • Lediglich das Fracking in Schiefer oberhalb einer willkürlich gesetzten 3000-Meter-Grenze soll nicht ohne Weiteres erlaubt werden.
  • Fracking in Schiefer oberhalb 3000 Metern soll zunächst in „wissenschaftlich begleiteten“ (also mit Steuermitteln finanzierten?) Pilotprojekten erforscht werden und später auch kommerziell stattfinden können.
  • Eine „unabhängig“ genannte, 6-köpfige Expertenkommission soll über die Erlaubnisfähigkeit von Pilotprojekten und kommerzieller Nutzung mit einfacher Mehrheit mitentscheiden können. Diese Kommission ist aber mehrheitlich mit Experten besetzt, die aus bekannt Fracking-freundlichen Instituten stammen.
  • Die Beweislast für Bergschäden soll weiterhin bei den Geschädigten liegen.
  • Raumordnerische Ausschlusskriterien werden nicht im gebotenen Maß berücksichtigt.

Einige Stellungnahmen im Einzelnen von…

Kommentar zum Entwurfspaket von der Kanzlei GGSC
Regelungspaket Fracking

Letzte Aktualisierung: 12.2.15