Schlagwort-Archive: Deutschland

Soziale Folgen des Fracking: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die vorgesehenen Rechtsänderungen in Bezug auf Fracking die Grundrechte auf Gesundheit (körperliche Unversehrtheit) und Zugang zu Trinkwasser (Daseinsvorsorge) nicht gefährden. In ihrer Antwort (BT-DS 18/3658) auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. im Bundestag verweist sie auf das deutsche Grundgesetz, die deutschen Fachgesetze sowie den UN-Sozialpakt und die Europäische Sozialcharta, die diese Rechte bereits ausreichend schützen würden. Die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA betrachtet die Regierung als unkritisch hinsichtlich möglicher Einschränkungen dieser Grundrechte.
Darüber hinaus seien der Bundesregierung keine Auswirkungen von Schiefergas-Bohrungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bekannt. Über solche Auswirkungen von Bohrungen in anderen Lagerstätten als Schiefer macht die Bundesregierung in dieser Antwort keine Aussage.

BMUB gibt Behörden-Leitfaden für die Öffentlichkeitsbeteiligung heraus

Cover BMUB Öffentlichkeitsbeteiligung
Deckblatt der Handreichung
»Neuartiger Öffentlichkeitsdialog in Verfahren mit Umweltprüfung am Beispiel bestimmter Vorhabentypen/Vorhabeneigenschaften« für Behörden und rechtliche Verankerung« lautet der Titel des Leitfadens, den das Bundesumweltministerium neu herausgebracht hat. Auch für Bürger dürfte der Leitfaden eine Fundgrube einschlägiger Rechtsgrundlagen und Rechtssprechung bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung umweltrelevanter (Groß-)projekte sein.
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Überwiegend Kritik am deutschen Regelungsentwurf für Fracking

„Diese Rechtsänderungsentwürfe würden dem Fracking Tür und Tor öffnen!“ Überwiegend kritisch haben Verbände und Initiativen zu dem am 19. Dezember 2014 vorgelegten –> Rechtsänderungsentwürfen zum Fracking Stellung genommen. In ihm zeigen die federführenden Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft, wie ihrer Meinung nach zukünftig mit dem gesellschaftlich verpönten Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas umgegangen werden soll. Von der publikumswirksamen Beteuerung der Bundesumweltministerin Hendricks, es werde ein Fracking-Verbot angestrebt, ist tatsächlich nichts übrig geblieben.
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Linke im Bundestag beantragen Verbot von Fracking in Deutschland

Fracking-verbieten.web_01Während Bundesländer und Verbände am heutigen Freitag die letzte Chance haben, ihre Stellungnahmen zu dem de-facto-Fracking-Erlaubnisgesetz-Konvolut einzureichen, macht die Bundestagsfraktion von Die Linke. Nägel mit Köpfen und fordert ein bundesgesetzliches Fracking-Verbot. Linke im Bundestag beantragen Verbot von Fracking in Deutschland weiterlesen

„Fracking-Gesetze“ hängen in den Ressorts fest

Widerstand gegen die "Fracking-Gesetze" gibt es inzwischen nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb der Regierung
Widerstand gegen die „Fracking-Gesetze“ gibt es inzwischen nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb der Regierung
Die Entwürfe für die Gesetzes- und Verordnungsänderungen zum Fracking befinden sich ungeplant lange und weiterhin in der Ressortabstimmung. Dies geht aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages vom letzten Freitag hervor.
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Energiewende-Demos: Von geldgeilen Konzernen, willfähriger Politik und gefrackten Poren

Rednertribüne bei der Energiewende retten-Demo in Hannover. Foto: Ebeling
Rednertribüne bei der Energiewende retten-Demo in Hannover. Foto: Ebeling
Über 32.500 Menschen demonstrierten gestern bundesweit in Düsseldorf, Kiel, Hannover, Potsdam, Kassel, Wiesbaden, Mainz, Stuttgart, Freiburg, München… für das Vorankommen der Energiewende, für Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, gegen Kohle, gegen Fracking von Öl und Gas, gegen den verschleppten Atomausstieg, gegen CCS, für ein weitaus beherzteres Eintreten der Politik gegen den drohenden, verheerenden Klimawandel.

Überall waren auch die markanten roten Hände der Fracking-Gegner zu sehen. Vertreter der anti-Fracking-Bewegung hielten gepfefferte Reden und bliesen Politik wie Industrie den Marsch. Bernd Ebeling von der BI Uelzen stand in Hannover auf dem Podium und ging mit Politik und Behörden hart ins Gericht. Den Konzernen rief er zu:
„Exxon Mobil, RWE und Co. Hört genau zu. Wir werden es nicht hinnehmen, dass Ihr geldgeilen Konzerne unsere Umwelt verschandelt.“

Bundesweit brachten Fracking-Gegner erneut die Forderungen der Korbacher Resolution vor. So auch Bernd Ebeling, der damit seine Rede abschloss:

Folgende Forderungen richten wir an Bund, Länder und die Europäische Union:

  • Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
  • Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
  • Ein generelles Verbot der Verpressung von Lagerstättenwasser.
  • Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
  • Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.

Grünen-Flugblatt - Vorderseite Hannover, 22.03.2014
Grünen-Flugblatt – Vorderseite Hannover, 22.03.2014
Grüne Propaganda für „konventionelles Fracking“
Wie viele großartige Aktionen hatte auch die Rettet-die-Energiewende-Demo in Hannover Trittbrettfahrer. Hier Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, die das Event nutzten und versuchten, die neueste Regierungslinie vom „konventionellen Fracking“ zu vermarkten. Sie verteilten die nebenstehend abgebildeten Flugblätter.

Als Erstes liest man dort, dass beim Fracking Risse in Poren erzeugt werden. Eine niedliche Erklärung dafür, dass beim Fracking großvolumig feste Gesteinsformationen zerbröselt werden. Sodann wird der verwunderte Leser darüber aufgeklärt, dass es „konventionelles Fracking“ geben soll. Das ist sonderbar, da bis vor Kurzem „Fracking“ niemals mit „konventionell“, sondern immer mit „unkonventionell“ gleichgesetzt wurde. Die Industrie tut das auch nach wie vor: ExxonMobil z. B. bringt bis heute die althergebrachte, geowissenschaftliche Definition.

Offenbar macht es einigen Niedersachsen Angst, dass die bisherige Förderung von tight gas in ihrem Land in Verruf geraten ist. Sie funktioniert ohne Fracking nämlich nicht. Darum hat der Thinktank der beiden hannöverschen Grünen- und SPD-geführten Ministerien und des LBEG den Angstbegriff „unkonventionell“ kurzerhand umdefiniert und will ihn fortan nur auf Lagerstätten in Schiefer und Tongesteinen verwendet wissen.

Grünen-Flugblatt - Vorderseite Hannover, 22.03.2014
Grünen-Flugblatt – Rückseite Hannover, 22.03.2014
Und jetzt gehen die Grünen-Vertreter mit dieser Botschaft auf die Öffentlichkeit los: „Im Bereich der konventionellen Erdgasförderung … wird Fracking ebenfalls eingesetzt… Die Fracks werden zur „hydraulischen Stimulation“ verwendet, um die zur Neige gehenden Vorräte besser erschließen zu können.“

„Stimulation“ klingt zwar geradezu erotisch, dennoch geht es um nichts anderes als high volume high pressure fracturing, vulgo: total unerotisches Fracking. Offenkundig eine sprachakrobatische Liebesgabe der niedersächsischen Minister Lies und Wenzel an die Gasindustrie, mit denen sie Fracking in Niedersachsen salonfähig machen wollen.

Auch die Ausführungen zur rechtlichen Lage, die den Grünen Adlaten mitgegeben wurden, erstaunen den geneigten Leser. Da heißt es:
„Anträge zur Erdgasförderung müssen nach dem Bundesberggesetz genehmigt werden. … Das Land kann Fracking nach der geltenden Rechtslage nicht verbieten … Das Umwelt- und das Wirtschaftministerium arbeiten jedoch an Maßnahmen, um trotz der schwierigen Rechtslage dem unkontrollierten Einsatz von Fracking Einhalt zu gebieten.“

Wäre es richtig, was dort behauptet wird, dann könnte das Landesbergamt als Genehmigungsbehörde sofort abgeschafft und jegliche Anträge zur Gasförderung könnten vom Pförtner des Wirtschaftsministeriums positiv beschieden werden.

Es stünde den niedersächsischen Grünen gut zu Gesicht, zunächst einmal zu verstehen, was sie da sagen. Keineswegs müssen Anträge zur Erdgasförderung ausnahmslos genehmigt werden. Das vielgescholtene Bundesberggesetz hat da so einige Regeln, die dem entgegenstehen. Diese Regeln kommen sogar gelegentlich zur Anwendung, wie das Beispiel in Nordhessen zeigt: Dort wurde eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen mittels Fracking versagt. Es gibt zu denken, dass diese Versagung nicht von einer Grünen Ministerin verfügt wurde.

Die GroKo redet der Wirtschaft das Wort und will fracken

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Koalitionsvertrag vorgelegt, der die Grundlage der Regierungsarbeit in der kommenden Legislaturperiode darstellen soll. Natürlich vorausgesetzt, die SPD-Basis, die die große Hochzeit abnicken muss, erklärt sich einverstanden mit dem Plan.

Dem Fracking ist ein kleines Kapitel gewidmet worden, immerhin 25 von 8427 Zeilen — dass es überhaupt thematisiert wird, ist sicherlich das Verdienst der kritischen Bürgerinnen und Bürger, die seit gut 2 Jahren aktiv gegen die Einführung des hochgefährlichen Schiefergas-Fracking in der BRD kämpfen. Allerdings ist das, was die GroKo in spe da schreibt, mehr als bitter nach dem langen, harten Kampf. Das geforderte Fracking-Verbot ist nicht einmal in Konturen erkennbar. Ganz im Gegenteil soll Forschung betrieben werden, um Fracking „sicher“ zu machen. Zwar wird vollmundig behauptet: „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Allerdings wird nicht die Konsequenz aus diesem zu begrüßenden Satz gezogen: Fracking muss verboten werden — nur allzuoft hat sich schon gezeigt, dass Fracking die Umwelt zerstören, das Trinkwasser verpesten und die Menschen sehr krank machen kann.

Kein Moratorium, kein Verbot — dafür Fracking ein bisschen ohne Chemie
„Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab.“ schreiben die Koalitionäre und wiederholen das, was der Bundesrat schon am 1. Februar 2013 und das Land Schleswig-Holstein am 26. April 2013 als Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht haben.

Abgesehen davon, dass „umwelttoxisch“ zwar wie informiertes Politikerdeutsch klingt, es den Begriff in der Fachsprache aber nicht gibt, wird hier darüber hinweggetäuscht, dass mit dem Verzicht auf chemische Zusätze im Frac-Fluid die Gefahr von Umweltschäden durch chemische Substanzen noch lange nicht gebannt ist. Dass bei der Öl- und Gasförderung Lagerstättenwasser mitgefördert wird und dadurch ein hohes Kontaminationsrisiko an der Oberfläche besteht, ist geflissentlich ignoriert worden. Es besteht der Verdacht, dass die Damen und Herren am Verhandlungstisch nicht aufgepasst haben, was ihnen die Initiativen gegen Fracking mit auf den Weg gegeben haben, sondern dass sie wie so oft nur wieder die Industrielobby ins Vorzimmer ihres Denkapparates eingelassen haben — vielleicht, weil die die Haare schöner haben als die Ökos. Mit Vorteilnahme oder gar Bestechung hat dieses industriefreundliche Kapitel bestimmt nicht zu tun.

Der Besorgnisgrundsatz ist bekannt
„Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).“, steht im Manifest der kommenden Regierung. Es fragt sich der kundige Leser allerdings, was es damit auf sich haben mag, dass einer solchen Selbstverständlichkeit, die seit Jahr und Tag Gültigkeit hat und ohne Frage schon die ganze Zeit zu beachten war, an dieser Stelle soviel Raum gegeben wird. Möchte unsere zukünftige Regierung uns damit vielleicht signalisieren, dass dieser Grundsatz, der die Basis unserer Existenz — das Wasser — betrifft, in der Vergangenheit nicht ganz so ernst genommen worden ist und jetzt aber! wirklich durchgesetzt werden soll? Möchte sie damit vielleicht gar in Aussicht stellen, dass die rechtlich fragwürdige Praxis der unterirdischen Sondermüllverklappung (s. u.) nun endlich auf ihre Zulässigkeit überprüft wird?

Logik im Zickzack — das Volk für dumm verkaufen?
Einerseits fehlen angeblich noch Erkenntnisse, bevor Fracking durchgeführt werden kann. Dasselbe Prinzip gilt den Politikern für das unterirdische Verklappen der giftigen Frac-Flüssigkeiten nach deren Gebrauch: „Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.“

Für die Abermillionen Kubikmeter hochgiftigen Lagerstättenwassers, das bei der Öl- und Gasförderung ebenfalls anfällt, ist die unterirdische Sondermüllentsorgung demnach weiterhin zu gestatten? Was ist nun also mit dem Besorgnisgrundsatz (s. o.)? Auch hier, genau wie beim Flowback, „fehlen Erkenntnisse“, denn die Methode ist bei beiden Flüssigkeiten die Selbe: Man nehme ein altes Bohrloch und presse den Müll hinein. Es gibt technische Probleme und daher Kosten = Profitschmälerung bei der Flowback-Verpressung, aber die Risiken sind immer dieselben: Vergiftetes Grundwasser, vergiftete Böden, vergiftete Atemluft.

Vorhandenes Wissen wird negiert
In dem Koalitionspapier wird behauptet, es lägen noch nicht genügend Erkenntnisse vor, um eine Gefährdung des Wassers und der Umwelt sowie der Gesundheit von Mensch und Tier sicher ausschließen zu können. Damit werden die Erfahrungen von Millionen von Frac-Bohrungen weltweit, von Tausenden erkrankter Menschen und Tiere und von Hunderten, wenn nicht Tausenden teils verheerender Unfälle wegen des Fracking blank ignoriert.

Öffentlichkeitsbeteiligung? Fehlanzeige!
Die Regierung will, so sie denn zustandekommt, mit den Industrieunternehmen Verfahren „erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen.“ Die Länder und die Wissenschaft sollen dabei mitreden dürfen, nicht aber die Öffentlichkeit.

Bei dieser Festlegung könnte es sich um eine Lektion handeln, die Industrie und Politik in den vergangenen Monaten in der Diskussion um eine Muster-Umweltverträglichkeitsstudie für Frac-Bohrungen gemacht hat, an der fachkundige Öffentlichkeit (= Vertreter von Initiativen und Verbänden) teilgenommen hatte. Die Experten der Industrie und ihre Handlanger in den Ministerien und Behörden mussten feststellen, dass opportunistische und teilweise falsche Auslegung von Fakten keinen Bestand haben, wenn die informierte Öffentlichkeit ihnen auf die Finger schaut.

Rösmaiers Gesetzentwurf endlich umsetzen
Die neue Regierung will sofort aktiv werden und loslegen. Da liegt ja aus der alten Legislaturperiode noch der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Peter Altmaier, mit dem das Wasserhaushaltsgesetz „verschärft“ werden soll. Fracking soll in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen werden. Dass damit das Fracking in ca. 86 % der Landesfläche faktisch erst erlaubt wird, wird schon wieder ignoriert. Außerdem soll die UVP-Richtlinie für den Bergbau endlich in die seit nunmehr drei Jahrzehnten erforderliche Form gebracht werden.

Alles in allem glänzt unsere neue Regierung schon jetzt, bevor sie überhaupt die Geschäfte aufgenommen hat, mit einer Industriefreundlichkeit und einer Volksferne, auf die die gerade abgewählte Schwarz-Gelbe Regierung stolz gewesen wäre.

Hier das Originalkapitel „Fracking“ aus dem Koalitionsvertrag (via tagesschau.de):

Fracking
Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.

Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.

Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.