Erdgasförderung: Unzureichende seismische Überwachung?

Bei einem seismischen Ereignis in einem Erdgasfeld zerbrochene Fensterbank
Bei einem seismischen Ereignis im Erdgasfeld Völkersen zerbrochene Fensterbank
Unzureichende Messdaten und eine untaugliche Norm für Schwinggeschwindigkeiten bei Erdbeben könnten die zukünftig vorgesehene Schadensregelung im Fracking-Rechtsänderungspaket ad absurdum führen. Diese Schlussfolgerung berichtete jetzt gegen-gasbohren.de.

Ausgehend von dem Erdbeben bei Syke am 1. Mai 2014, das »höchstwahrscheinlich« Folge der örtlichen Erdgasförderung war, hatten besorgte Bürger die zuständigen Behörden in Niedersachsen befragt. Es stellte sich heraus, dass das Erdbeben-Messnetz zu wenige Mess-Stationen hat: Im Epizentrum des Bebens konnten keine Daten erhoben werden. Die nächste Station lag in 24 Kilometern Entfernung, die dort erhobenen Daten waren aber ungeeignet, die Schwinggeschwindigkeiten des Bodens im Epizentrum zu beziffern.
Zudem ist die Norm (DIN 4150 – Erschütterungen im Bauwesen), die die deutschen Behörden bei der Bemessung von Bauschäden nach Erdbeben zu Grunde legen, nach Auffassung von gegen-gasbohren.de ungeeignet. Nach dieser Norm hätten weder die in Syke festgestellten Gebäudeschäden noch jene, ebenfalls durch die Gasförderung bedingten Erdbeben Schäden in Völkersen (2012) und in Emstek (2014) überhaupt auftreten dürfen, so gegen-gasbohren.de.
Folglich sei die Schadensregelung, wie sie im Fracking-Rechtsänderungspaket vorgesehen ist, ungeeignet, um Bergschäden zu regulieren, die durch die Erdgas- oder Erdölförderung verursacht wurden.

Nachtrag:
Anlässlich ihrer beantworteten Anfrage melden die Bundestagsabgeordneten Herbert Behrens und Hubertus Zdebel, beide Linke-Fraktion: »Bundesregierung gibt zu: Erdbeben wegen Erdgasförderung« und fordern:
»Jetzt endlich Fracking und Verpressen von Flow-Back verbieten!« Hier ihre Mitteilung vom 29.9.15:

Zwischen konventioneller Erdgasförderung, Fracking und dem Verpressen von Flow-Back und Lagerstättenwasser auf der einen Seite und der Entstehung von Erdbeben auf der anderen Seite besteht ein kausaler Zusammenhang. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Erdbebenrisiken der Erdgasförderung“ der Fraktion DIE LINKE. Der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel erklärt hierzu: „Insbesondere das Entstehen von Erdbeben durch Fracking in kleinere geologische Störungen kann die Bundesregierung nicht ausschließen. Damit ist sie in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Doch genau das ist nicht ihre Absicht. Systematische Untersuchungen zum Themenkomplex Erdbeben hat die Bundesregierung bisher nicht durchgeführt, obwohl sie ein Gesetzespaket vorantreibt, welches Fracking in Deutschland rechtssicher erlauben soll. Der Verweis der Bundesregierung auf dieses Gesetzesvorhaben hinsichtlich der Verhinderung von Erdbeben geht ins Leere, da dort fast ausnahmslos von konkreten Regelungen abgesehen wird. Jüngsten Berichten zufolge bebt in den Fracking-Regionen im US-Bundestaat Oklahoma die Erde inzwischen sogar täglich. Wer solche Zustände hierzulande verhindern will, muss Fracking sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flow-Back endlich ausnahmslos verbieten.“

MdB Herbert Behrens (DIE LINKE) ergänzt: „Die Bundesregierung schreibt selbst, dass in den niedersächsischen Erdgasfördergebieten eben wegen der Fördertätigkeiten seit 2012 ‚wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich‘ häufiger und stärker als je zuvor die Erde gebebt hat. Es ist ein Skandal, dass die Regierung dennoch nicht bereit ist, daraus angemessene Konsequenzen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ziehen. Das Erdbebenrisiko stellt eine reale Gefahr für Gesundheit, privates Eigentum wie Wohnhäuser, für die öffentliche Infrastruktur oder im Fall des Groninger Beckens sogar für die geologische Stabilität der gesamten Region der ostfriesischen Inseln sowie des Wattenmeeres dar. Wirksame Maßnahmen zur Erdbebenprävention existieren nicht – weder beim Fracking noch beim Verpressen des Flow-Back. Nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen kann die Bevölkerung vor Erdbeben schützen.“

Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/Parlamentarische-Anfragen/2015/18-5834,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf