Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die vorgesehenen Rechtsänderungen in Bezug auf Fracking die Grundrechte auf Gesundheit (körperliche Unversehrtheit) und Zugang zu Trinkwasser (Daseinsvorsorge) nicht gefährden. In ihrer Antwort (BT-DS 18/3658) auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. im Bundestag verweist sie auf das deutsche Grundgesetz, die deutschen Fachgesetze sowie den UN-Sozialpakt und die Europäische Sozialcharta, die diese Rechte bereits ausreichend schützen würden. Die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA betrachtet die Regierung als unkritisch hinsichtlich möglicher Einschränkungen dieser Grundrechte.
Darüber hinaus seien der Bundesregierung keine Auswirkungen von Schiefergas-Bohrungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bekannt. Über solche Auswirkungen von Bohrungen in anderen Lagerstätten als Schiefer macht die Bundesregierung in dieser Antwort keine Aussage.