Elf EU-Länder ziehen Hochvolumen-Hydrofracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Betracht und haben teilweise schon Genehmigungen dafür erteilt. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Bericht der EU-Kommission hervor. Dabei zeigt sich, dass die Unionsländer den Empfehlungen der Kommission – die so genannten Mindestgrundsätze zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen mittels Hochvolumen-Hydrofracking – nach Belieben befolgen oder sie als unverbindliche Vorgaben links liegen lassen.
Den Kritikern der umstrittenen Bergbaumethode ist klar: Auf die Weise kann es keine ausreichende Vorsorge vor den teils weitreichenden Gefährdungen des Fracking, z. B. für Wasser- und Naturschutz- sowie Wohn- und Überschwemmungsgebiete geben. Fracking-Gegner monieren, dass die »Mindestgrundsätze« der Kommission mit Regulierung nichts zu tun haben und ihre Unverbindlichkeit Mensch und Natur in große Gefahr bringt.
Unverbindliche Mindestgrundsätze beim Fracking schützen nicht weiterlesen