Völlig unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit hatte der kanadische Öl-Sucher Vermilion unlängst die »Erlaubnis Weesen« erhalten. Doch anscheinend will das Unternehmen dort gar nicht aktiv werden. Die örtliche Bürgerinitiative fordert nun die Verkleinerung des Erlaubnisfeldes.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hatte Anfang Dezember eine weitere Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe zur Suche nach Erdöl- und Erdgaslagerstätten erteilt. Das sogenannte Erlaubnisfeld »Weesen« liegt in den Landkreisen Celle, Gifhorn, Heidekreis und Uelzen. Inhaber der Lizenz ist die Vermilion Energy Germany, ein Tochterunternehmen des kanadischen Energieunternehmens Vermilion Energy. Auf Nachfrage der Bürgerinitiative Umweltschutz Uelzen (BI Uelzen) habe Marcus Ewald, Pressesprecher der Vermilion Energy Germany, mitgeteilt, dass das Unternehmen »im Landkreis Uelzen nicht tätig werden« wolle.
»Wir waren sehr überrascht über diese Aussage. Wozu sichert das Unternehmen die Flächen im Landkreis Uelzen, wenn es dort gar nicht tätig werden will?« Diplom-Ingenieur Bernd Ebeling, Fachmann für Abwasser und Sprecher der BI Uelzen, ist verwundert und erklärt: »Daher beantragen wir beim LBEG gemäß § 19 Bundesberggesetz die Teilaufhebung der Erlaubnis.«
Außerdem kritisiert Ebeling den Verfahrensablauf zur Erteilung von Bergbauberechtigungen in Niedersachsen. Im Erlaubnisverfahren Weesen seien Gemeinden und Landkreise zwar beteiligt worden, hätten sich aber zur Verschwiegenheit verpflichten müssen. So habe die Öffentlichkeit nichts erfahren und eine Diskussion nicht stattgefunden. »In dem Aufsuchungsgebiet gibt es fast flächendeckend Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die schon die Aufsuchung von Erdöl bzw. Erdgas ausschließen«, kritisiert Ebeling.
Aufgrund der vielen Schutzgebiete im Erlaubnisfeld, aber auch der derzeitigen Diskussionen zum Klimaschutz (Stichwort Dekarbonisierung) überwiege das öffentliche Interesse deutlich das Interesse an der Erkundung neuer Öl-/Gas-Ressourcen, so Ebeling weiter. Entsprechend wäre die Aufsuchung gemäß § 11 Nr. 10 Bundesberggesetz (BBergG) abzulehnen gewesen. Als Beispiel für eine derart begründete Ablehnung zieht Ebeling das Verfahren um das beantragte Erlaubnisfeld »Adler South« in Nordhessen heran, das aufgrund entgegenstehender öffentlicher Interessen gem. § 11 Nr. 10 BBergG in die Versagung der Erlaubnis mündete.
Und auch aus energiepolitischen Gründen lehnt die BI Umweltschutz Uelzen die weitere Suche nach Erdgas und Erdöl ab. »Die Ressourcen, Forschungs- und Finanzmittel sind erheblich auf Ausbau sowie Speicherung der erneuerbaren Energien auszuweiten, um so die Klimaschutzziele zu erreichen. Wegfallende Arbeitsplätze der Erdgas- und Erdölindustrie wären daher zukünftig bei den erneuerbaren Energien gleichwertig zu schaffen«, verlangt Ebeling.