Schlagwort-Archive: LBEG

Gefährliche Chemikalien beim Fracking: 2. Nicht zugelassene Biozide

GHS-Symbole Gesundheits-/Umweltgefahr
Frack-Flüssigkeiten im Gasfeld Söhlingen enthielten bisher häufig wasser- und/oder gesundheitsgefährliche Wirkstoffe
Bisherige Frack-Flüssigkeiten, die im tiefen Sandstein im Gasfeld Söhlingen eingesetzt wurden, enthielten Stoffe mit biozider (»Leben abtötender«) Wirkung, deren Einsatz beim Fracking chemikalienrechtlich nicht zugelassen ist. Diese Stoffe weisen teilweise auch für Menschen sehr giftige Eigenschaften auf: Einige können Krebs erregen, andere das Erbgut verändern oder die Fruchtbarkeit bzw. den Embryo schädigen. Dieses sog. »konventionelle Fracking« im tiefen Sandstein Niedersachsens soll sich angeblich schon jahrzehntelang bewährt haben und sicher sein – eine fragwürdige Behauptung, weil bislang nicht hingeschaut wurde, welche Umwelt- und Gesundheitsgefahren tatsächlich von ihm ausgehen.
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Gefährliche Chemikalien beim Fracking: 1. Diesel

Warnhinweis Diesel
Diesel ist gesundheits- und wasserschädlich.
Nach dem »Einsatz von Diesel als Zusatzstoff bei Frackbohrungen« in einem konkreten Fall in der Vergangenheit hatten sich die Grünen Landtagsabgeordneten Elke Twesten und Volker Bajus bei der niedersächsischen Landesregierung erkundigt. Das Risiko einer unkontrollierten Freisetzung des verwendeten Diesels verbunden mit einer Gefährdung von Grund- und Trinkwasser sei »vom damaligen Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld, Außenstelle Celle, als gering und das Vorhaben insgesamt als zulassungsfähig beurteilt« worden, teilte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) in seiner Antwort mit (Nds. LT Drs. 17/3569).
Ob das Celler Bergamt sich auch der erheblichen Gesundheitsgefahren durch Diesel in der Umwelt bewusst war, als es das Vorhaben zuließ?
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LBEG: »EMPG wird die Erlaubnis Vierlande wahrscheinlich zurückgeben«

Feldeskarte Erlaubnis Vierlande (EMPG, 2012)
Feldeskarte Erlaubnis Vierlande (EMPG, 2012)
Die Aufsuchungserlaubnis Vierlande werde wahrscheinlich zurückgeben. Diese Vermutung äußerte gestern Jens von den Eichen, LBEG, in der Sitzung des Umweltausschusses Bergedorf gleich zweimal. Bei der Erlaubnisinhaberin, der BEB bzw. EMPG, gebe es »keine neuen Pläne«, erklärte deren Sprecher Klaus Torp hingegen auf Nachfrage.
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Flüssigmüll der Öl- und Gasindustrie: Marode Leitungen führen weiter zu Umweltschäden

Lagerstättenwasser-Leitungen bei Fleestedt, Lk. Harburg
Lagerstättenwasser-Leitungen bei Fleestedt, Lk. Harburg (Symbolfoto)
Im emsländischen Ölfeld Scheerhorn ist an einer Verteilerstelle Flüssigkeit, vermutlich Lagerstättenwasser in den Oberboden ausgelaufen. Darüber informierte gestern das Betreiber-Unternehmen GdF Suez. Das LBEG als zuständige Bergaufsicht bestätigte die Vermutung, dass es sich bei der ausgelaufenen Substanz um Lagerstättenwasser handelte.
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Schlammiges Erbe der Öl- und Gas-Industrie

Betriebsplatz Hemsbünde Z5
Gepflegt und ordentlich zeigt sich dieses Becken an der Bohrung Hemsbünde Z5 (gebohrt 1991)
»Mehrere hundert bis wenige tausend« Bohrschlammgruben habe die Öl- und Gasindustrie in Niedersachsen wohl hinterlassen. Das meint die aufsichtlich zuständige Bergbehörde LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie). Wieviele genau es sind, weiß das LBEG aber noch nicht. Offenbar hat es kein laufendes Kataster angelegt und hat keinen Überblick über die entsprechenden Altlasten.

Aktuell stünden 38 alte und eine noch betriebene Bohrschlammgrube im emsländischen Rühlermoor unter Bergaufsicht, so das LBEG. Rund hundert weitere Gruben seien bekannt. Eine davon – bei Steimbke[1] – verunreinigt nachweislich das Grundwasser mit krebserregenden Stoffen. Eine unbekannte Zahl weiterer, möglicherweise wassergefährdender Altlasten harrt nun der amtlichen Entdeckung und Bereinigung.
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Erdgaskonzern will Fracking in Vierlanden vorbereiten

Beim Landesbergamt (LBEG) ist ein Antrag auf ein »Erlaubnisfeld Vierlande« gestellt worden. Dies teilte die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf Nachfrage des VIERLAENDER mit. Demnach hat »die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover (EMPG) (…) beim niedersächsischen LBEG einen „Antrag auf Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken“ für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht«.

Das Erlaubnisfeld »Vierlande« erstrecke sich, so die BSU, weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes. Die BSU hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber der federführenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zum »Erlaubnisantrag Vierlande« zu nehmen gehabt. Die BWVI ihrerseits bestätigte heute auf Nachfrage, dass eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat aber bislang nicht bestätigt, ob es sich hierbei um besagtes »Erlaubnisfeld Vierlande« handelt.
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