Archiv der Kategorie: Bergbau-Techniken

Die jüngsten Opfer des Fracking: Babys

MashUp Neugeborenes/Fracking-Platz
Kinder im Mutterleib sind extrem empfindlich gegen Umweltgifte
Neugeborene in der Nähe von Frac-Bohrungen in Pennsylvania haben doppelt so häufig ein zu geringes Geburtsgewicht und einen schlechteren APGAR-Score als ihre Altersgenossen weiter weg von Frac-Bohrungen. Dies berichteten gestern Janet Currie (Princeton University), Katherine Meckel (Columbia University) und John Deutch und Michael Greenstone (Massachusetts Institute of Technology) , anlässlich des Jahrestreffens der American Economic Association.

Die Energieindustrie hat lange behauptet, dass Fracking sicher sei für die Menschen, die in der direkten Nachbarschaft der Bohrungen leben. Das ist nicht wahr, wie die noch nicht veröffentlichte Studie der o.g. Forscher jetzt zeigt — jedenfalls nicht, was die empfindlichsten Menschen von allen, die Ungeborenen, anbelangt.

In ihrer Studie analysierten die Forscher die Geburtsakten von Kindern in Pennsylvania, die in den Jahren 2004 bis 2011 im Umkreis von 2,5 Kilometern von Frac-Bohrungen lebten. Die jüngsten Opfer des Fracking: Babys weiterlesen

Immer weiter bohren: Gettorf, Sterup, Elmshorn, Warnau (SH)

Kraft seines Amtes hat Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Dr. Robert Habeck das bisher nicht zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das LBEG ab 29.11.2013 erstmals zuständig gemacht, für S-H Lizenzen für Öl-/Gassuche und -förderung zu auszuteilen. Immer weiter bohren: Gettorf, Sterup, Elmshorn, Warnau (SH) weiterlesen

Geheime Fördermethode in Barth geplant (MV)

Das ist der Betriebsplatz der CEP östlich von Neuendorf auf Usedom, direkt am Deich
Das ist der Betriebsplatz der CEP östlich von Neuendorf auf Usedom, direkt am Deich
Wie die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vorgestern (5.12.2013) mitteilte, hat das kanadische Unternehmen Central European Petroleum (CEP) einen Sonderbetriebsplan für eine Erkundungsbohrung bei Barth eingereicht

Damit will CEP die Erkundung der vermuteten Lagerstätte bei Saal/Barth voranbringen und weitere Untersuchungen an der Bohrung Barth 11/2011 vornehmen. Das Ziel ist die „Prüfung der Gewinnbarkeit von Erdöl“. Konkret beantragt hat das Unternehmen „in einer Tiefe von etwa 2700 Metern eine Maßnahme zur Erhöhung der Durchlässigkeit des 20 Meter mächtigen Zielhorizonts (Zechsteinkarbonat) mit einer sich anschließenden Testförderung.“

Das Umweltbundesamt ordnet Zechsteinkarbonat den Speichergesteinen zu, die „tight“ sind. Das bedeutet, sie geben die in ihnen vorhandenen Kohlenwasserstoffe nur frei, wenn sie durchlässig gemacht werden, im Klartext: gefrackt werden. Die BGR bezeichnet Lagerstätten im Zechsteinkarbonat deshalb als „unkonventionelle Lagerstätten“.

Noch Ende September war CEP-Geschäftsführer Thomas Schröter laut Nordkurier Befürchtungen entgegengetreten, wonach eventuell Fracking zum Einsatz kommen könnte.
Welche geheime Methode, wenn nicht Fracking, zum Einsatz kommen soll, um die Permeabilität dieser Lagerstätte zu erhöhen, war bisher nicht zu ergründen.

Karte Bergbauberechtigungen in Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 2010)
Bergbauberechtigungen in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: Bergamt Stralsund; Stand: 2010)

CEP hält nach eigenen Angaben gegenwärtig insgesamt 14.800 Quadratkilometer Erlaubnisfelder entlang bekannter Erdöl- und Erdgasvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

CEP ist seit November 2011 Kooperationspartner der Ernst-Moritz-Universität Greifswald. Gemeinsam soll die geologische Entwicklung im Raum Vorpommern und im des deutschen Ostseebereichs erforscht werden.

Die örtliche Initiative „Lebensraum Vorpommern“ ruft zu einer Mahnwache am 15.12.2013 von 14 bis 16 Uhr an der Konzertmuschel Zinnowitz auf.

Die GroKo redet der Wirtschaft das Wort und will fracken

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Koalitionsvertrag vorgelegt, der die Grundlage der Regierungsarbeit in der kommenden Legislaturperiode darstellen soll. Natürlich vorausgesetzt, die SPD-Basis, die die große Hochzeit abnicken muss, erklärt sich einverstanden mit dem Plan.

Dem Fracking ist ein kleines Kapitel gewidmet worden, immerhin 25 von 8427 Zeilen — dass es überhaupt thematisiert wird, ist sicherlich das Verdienst der kritischen Bürgerinnen und Bürger, die seit gut 2 Jahren aktiv gegen die Einführung des hochgefährlichen Schiefergas-Fracking in der BRD kämpfen. Allerdings ist das, was die GroKo in spe da schreibt, mehr als bitter nach dem langen, harten Kampf. Das geforderte Fracking-Verbot ist nicht einmal in Konturen erkennbar. Ganz im Gegenteil soll Forschung betrieben werden, um Fracking „sicher“ zu machen. Zwar wird vollmundig behauptet: „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Allerdings wird nicht die Konsequenz aus diesem zu begrüßenden Satz gezogen: Fracking muss verboten werden — nur allzuoft hat sich schon gezeigt, dass Fracking die Umwelt zerstören, das Trinkwasser verpesten und die Menschen sehr krank machen kann.

Kein Moratorium, kein Verbot — dafür Fracking ein bisschen ohne Chemie
„Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab.“ schreiben die Koalitionäre und wiederholen das, was der Bundesrat schon am 1. Februar 2013 und das Land Schleswig-Holstein am 26. April 2013 als Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht haben.

Abgesehen davon, dass „umwelttoxisch“ zwar wie informiertes Politikerdeutsch klingt, es den Begriff in der Fachsprache aber nicht gibt, wird hier darüber hinweggetäuscht, dass mit dem Verzicht auf chemische Zusätze im Frac-Fluid die Gefahr von Umweltschäden durch chemische Substanzen noch lange nicht gebannt ist. Dass bei der Öl- und Gasförderung Lagerstättenwasser mitgefördert wird und dadurch ein hohes Kontaminationsrisiko an der Oberfläche besteht, ist geflissentlich ignoriert worden. Es besteht der Verdacht, dass die Damen und Herren am Verhandlungstisch nicht aufgepasst haben, was ihnen die Initiativen gegen Fracking mit auf den Weg gegeben haben, sondern dass sie wie so oft nur wieder die Industrielobby ins Vorzimmer ihres Denkapparates eingelassen haben — vielleicht, weil die die Haare schöner haben als die Ökos. Mit Vorteilnahme oder gar Bestechung hat dieses industriefreundliche Kapitel bestimmt nicht zu tun.

Der Besorgnisgrundsatz ist bekannt
„Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).“, steht im Manifest der kommenden Regierung. Es fragt sich der kundige Leser allerdings, was es damit auf sich haben mag, dass einer solchen Selbstverständlichkeit, die seit Jahr und Tag Gültigkeit hat und ohne Frage schon die ganze Zeit zu beachten war, an dieser Stelle soviel Raum gegeben wird. Möchte unsere zukünftige Regierung uns damit vielleicht signalisieren, dass dieser Grundsatz, der die Basis unserer Existenz — das Wasser — betrifft, in der Vergangenheit nicht ganz so ernst genommen worden ist und jetzt aber! wirklich durchgesetzt werden soll? Möchte sie damit vielleicht gar in Aussicht stellen, dass die rechtlich fragwürdige Praxis der unterirdischen Sondermüllverklappung (s. u.) nun endlich auf ihre Zulässigkeit überprüft wird?

Logik im Zickzack — das Volk für dumm verkaufen?
Einerseits fehlen angeblich noch Erkenntnisse, bevor Fracking durchgeführt werden kann. Dasselbe Prinzip gilt den Politikern für das unterirdische Verklappen der giftigen Frac-Flüssigkeiten nach deren Gebrauch: „Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.“

Für die Abermillionen Kubikmeter hochgiftigen Lagerstättenwassers, das bei der Öl- und Gasförderung ebenfalls anfällt, ist die unterirdische Sondermüllentsorgung demnach weiterhin zu gestatten? Was ist nun also mit dem Besorgnisgrundsatz (s. o.)? Auch hier, genau wie beim Flowback, „fehlen Erkenntnisse“, denn die Methode ist bei beiden Flüssigkeiten die Selbe: Man nehme ein altes Bohrloch und presse den Müll hinein. Es gibt technische Probleme und daher Kosten = Profitschmälerung bei der Flowback-Verpressung, aber die Risiken sind immer dieselben: Vergiftetes Grundwasser, vergiftete Böden, vergiftete Atemluft.

Vorhandenes Wissen wird negiert
In dem Koalitionspapier wird behauptet, es lägen noch nicht genügend Erkenntnisse vor, um eine Gefährdung des Wassers und der Umwelt sowie der Gesundheit von Mensch und Tier sicher ausschließen zu können. Damit werden die Erfahrungen von Millionen von Frac-Bohrungen weltweit, von Tausenden erkrankter Menschen und Tiere und von Hunderten, wenn nicht Tausenden teils verheerender Unfälle wegen des Fracking blank ignoriert.

Öffentlichkeitsbeteiligung? Fehlanzeige!
Die Regierung will, so sie denn zustandekommt, mit den Industrieunternehmen Verfahren „erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen.“ Die Länder und die Wissenschaft sollen dabei mitreden dürfen, nicht aber die Öffentlichkeit.

Bei dieser Festlegung könnte es sich um eine Lektion handeln, die Industrie und Politik in den vergangenen Monaten in der Diskussion um eine Muster-Umweltverträglichkeitsstudie für Frac-Bohrungen gemacht hat, an der fachkundige Öffentlichkeit (= Vertreter von Initiativen und Verbänden) teilgenommen hatte. Die Experten der Industrie und ihre Handlanger in den Ministerien und Behörden mussten feststellen, dass opportunistische und teilweise falsche Auslegung von Fakten keinen Bestand haben, wenn die informierte Öffentlichkeit ihnen auf die Finger schaut.

Rösmaiers Gesetzentwurf endlich umsetzen
Die neue Regierung will sofort aktiv werden und loslegen. Da liegt ja aus der alten Legislaturperiode noch der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Peter Altmaier, mit dem das Wasserhaushaltsgesetz „verschärft“ werden soll. Fracking soll in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen werden. Dass damit das Fracking in ca. 86 % der Landesfläche faktisch erst erlaubt wird, wird schon wieder ignoriert. Außerdem soll die UVP-Richtlinie für den Bergbau endlich in die seit nunmehr drei Jahrzehnten erforderliche Form gebracht werden.

Alles in allem glänzt unsere neue Regierung schon jetzt, bevor sie überhaupt die Geschäfte aufgenommen hat, mit einer Industriefreundlichkeit und einer Volksferne, auf die die gerade abgewählte Schwarz-Gelbe Regierung stolz gewesen wäre.

Hier das Originalkapitel „Fracking“ aus dem Koalitionsvertrag (via tagesschau.de):

Fracking
Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.

Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.

Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.

Fragen und Antworten zur Müll-Verklappung in der Bohrung Wittorf Z1

ausgekofferte, mit Folie ausgelegte Kuhle, im Hintergrund die Verpress-Stelle Wittorf
Wittorf Z1: Ausgelaufende Giftbrühe (Ende Mai 2013) verstärkt die Zweifel an der Zulässigkeit der Verpressung von Abwässern aus der Gasförderung. (Foto: Battenbrook)
Die Verpressbohrung Wittorf Z1 bei Grapenmühlen, Stadt Visselhövede, Landkreis Rotenburg/Wümme, ist eine der prominentesten der rund 40 Bohrungen, in denen die Gas- und Ölindustrie ihre giftigen Abwässer verklappt. Der letzte gravierende »Zwischenfall« an dieser Bohrung Ende Mai des Jahres hat die Öffentlichkeit erneut aufgeschreckt. Fragen und Antworten zur Müll-Verklappung in der Bohrung Wittorf Z1 weiterlesen

Erdgaskonzern will Fracking in Vierlanden vorbereiten

Beim Landesbergamt (LBEG) ist ein Antrag auf ein »Erlaubnisfeld Vierlande« gestellt worden. Dies teilte die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf Nachfrage des VIERLAENDER mit. Demnach hat »die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover (EMPG) (…) beim niedersächsischen LBEG einen „Antrag auf Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken“ für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht«.

Das Erlaubnisfeld »Vierlande« erstrecke sich, so die BSU, weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes. Die BSU hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber der federführenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zum »Erlaubnisantrag Vierlande« zu nehmen gehabt. Die BWVI ihrerseits bestätigte heute auf Nachfrage, dass eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat aber bislang nicht bestätigt, ob es sich hierbei um besagtes »Erlaubnisfeld Vierlande« handelt.
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»Wir … lehnen Fracking ab.«

Stehen der Erteilung der Erlaubnis zum Vorbereiten möglicher Frack-Bohrungen im südlichen Kreis Herzogtum Lauenburg erhebliche Argumente entgegen? Bis zum 20. November 2012 hat das Bergamt (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)) die Antwortfrist für das MELUR (Ministerium für Energie, Landwirtschaft, Umwelt und in Schleswig-Holstein) nun verlängert.

Schon heute ist klar, dass Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck besonders das unkonventionelle Verfahren, bei dem Gas in dichten Gesteinsschichten lagert und nur mit Hilfe von Fracking abgebaut werden kann, kritisch sieht und große Bedenken hat, erklärte Nicola Kabel, MELUR-Sprecherin. Diese Haltung ist bereits im Koalitionsvertrag verankert: »Wir … lehnen Fracking ab.« Minister Habeck versprach: »Wir wollen diese Art von Fracking nicht. Wir sorgen dafür, dass für den Fall, dass Unternehmen Fracking beantragen sollten, das LBEG das MELUR einbezieht.«
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