Nicht nur die bundesdeutsche Bevölkerung, auch die Bundesländer wollen mehrheitlich ein Verbot von Fracking in jeglichen Öl- und Gas-Lagerstätten. Letzteres zeigte sich in der nicht-öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrats am 22. April 2015, wie u. a. die sh:z berichtete. Die Bundesländer schlossen sich mehrheitlich einem entsprechenden Antrag an, der von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht worden war.
Die Risiken des Fracking, vor allem für das Trinkwasser, seien viel zu wenig bekannt bzw. beherrschbar, als dass man diese »Technologie« erlauben dürfe.
Die Länder kritisieren darüber hinaus den irreführenden Titel des Gesetzentwurfs, der »auf der vorgeschlagenen Grundlage diese Hochrisikotechnologie nicht untersagt, sondern im Gegenteil ermöglicht«.
So fordert die Mehrheit der Bundesländer die Ergänzung des Bundesberggesetzes um einen Paragraphen 49 a mit folgendem Wortlaut:
§ 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck
Verboten ist das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.
Bundesländer fordern mehrheitlich Fracking-Verbot weiterlesen