Archiv der Kategorie: Recht+Gesetz

Fracking-Verbot im Staat New York erlassen

Fracking-Verbot in New York – If we can make it there, we’ll make it anywhere!
Fracking-Verbot in New York – If we can make it there, we’ll make it anywhere!
Nachdem der Gouverneur des Staates New York, USA, im letzten Dezember seinen Willen bekundet hatte, Fracking in seinem Staat zu verbieten, ist das Verbot jetzt in Kraft getreten. Das teilte die staatliche Umweltbehörde gestern in einer Pressemeldung mit.

»Nach vielen Jahren intensiver Forschung und Überprüfung wissenschaftlicher Ergebnisse und Fakten ist das Verbot des Hochvolumen-Hydrofracking die einzige vernünftige Alternative«, erklärte Behördenleiter Joe Martens. »Hochvolumen-Hydrofracking hat bedeutende Risiken für Boden, Luft, Wasser und Natur und es gibt signifikante Gefährdungen für die öffentliche Gesundheit, die nicht von der Hand zu weisen sind und die nicht angemessen kontrolliert werden können. Die Verbotsentscheidung entspricht der Aufgabe unserer Behörde, die natürlichen Ressourcen unseres Staates zu erhalten, zu verbessern und zu schützen und die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen den Menschen im Staat zu verbessern.«
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Die toxische »heimische« Erdgasförderung

Wie sicher ist Fracking in dichtem Sandstein tatsächlich?

Diverse Gebinde mit Chemikalien auf einem Betriebsplatz der Öl- und Gasindustrie in Deutschland: Eventuelle Gefahrstoff-Hinweise sind vor den Blicken der interessierten Öffentlichkeit verborgen.
Diverse Gebinde mit Chemikalien auf einem Betriebsplatz der Öl- und Gasindustrie in Deutschland: Eventuelle Gefahrstoff-Hinweise sind vor den Blicken der interessierten Öffentlichkeit verborgen.

Im Eiltempo will die Bundesregierung das »Fracking-Gesetz« vom Stapel lassen. Das Fracking im dichten Sandstein, das jahrzehntelang in Niedersachsen praktiziert wurde, soll nun rechtssicher erlaubt werden. Damit es schön harmlos klingt, wurde dafür die irreführende Bezeichnung »konventionelles Fracking« erfunden. Eine gar nicht harmlose Sprache sprechen allerdings die Frac-Chemikalien, die im dichten Sandstein bereits eingesetzt wurden.

Um die 550 Tonnen Stoffe, deren chemikalienrechtlich zulässige Verwendung zum Fracking überwiegend fraglich ist, wurden allein seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 20071 im niedersächsischen Gasfeld Söhlingen in den Untergrund gepresst. Darunter befanden sich wahrscheinlich mehr als 20 Tonnen Stoffe mit bioziden Wirkungen, die nicht die erforderlichen Zulassungen nach der Biozid-Verordnung1 hatten. Insgesamt waren es fast 2.248 Tonnen Chemikalien, die hier zwischen 1982 und 2010 mit insgesamt 52 Frac-Maßnahmen in die Umwelt gelangten. Diese Mengen lassen sich aus der Liste von Frac-Chemikalien2 ablesen, die der damalige Wirtschaftsminister Bode auf eine Anfrage des Abgeordneten Borngräber vor nunmehr 4 Jahren herausgab – eine veritable »Tabelle des Grauens«.

Die chemikalienrechtliche Analyse der darin aufgelisteten Frac-Chemikalien ergab zudem, dass die Gefährlichkeit bzw. Unbedenklichkeit von zahlreichen der genannten Stoffe (teilweise in Gemischen) nicht beurteilt werden kann, weil die Stoffe nicht eindeutig benannt sind3. Eine Nachfrage der Presse bei den zuständigen Bergbehörden nach genauen Stoffnamen und nach der Zulässigkeit von deren Einsatz beim Fracking ist seit über einem Jahr nicht beantwortet. Eine entsprechende Kleine Anfrage an die niedersächsische Landesregierung vom 12.3.154 war bis zum Redaktionsschluss dieser WATERKANT-Ausgabe noch nicht beantwortet. Allerdings gibt die Landesregierung im Zusammenhang mit Frac-Chemikalien zu, dass wegen »des teilweise lückenhaften Informationsgehaltes älterer Aktenbestände (…) belastbare Auskünfte (…) nicht möglich« seien5. Aufgrund welcher Aktenlage sind diese Frac-Maßnahmen dann zugelassen worden?

Aber auch schon die Betrachtung der 37 eindeutig erkennbaren Einzelstoffe fördert Erschreckendes zu Tage. Nur 2 von ihnen scheinen unbedenklich zu sein, der Rest weist ein oder mehrere Gefahrenmerkmale gemäß CLP-Verordnung1 auf: 25 Stoffe sind akut toxisch für die Gesundheit, 24 weisen spezifische Zielorgan-Toxizitäten auf, 7 sind krebserregend, 4 beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit, einer schädigt das Erbgut, 4 sind akut und 9 chronisch toxisch für Wasserorganismen. Dazu kommt, dass die meisten dieser 37 Stoffe anscheinend nicht für die Verwendung im Bergbau registriert sind.

Außerdem ist das Schicksal von Frac-Chemikalien im Untergrund weitestgehend unbekannt. Wie reagieren sie mit den Stoffen, die zuvor beim Niederbringen der Bohrungen eingebracht wurden, und wie mit den natürlich im Untergrund vorkommenden? Welche Stoffe oder Verbindungen werden mit dem Flowback zurückgefördert, welche gelangen über die Fackeln in die Umwelt? Welche Folgen für Grund- und Trinkwasser hat die massenhafte Entsorgung von Chemikalien in flüssigen Abfällen in alten Bohrlöchern?

Der Informationsgehalt der Aktenbestände ist lückenhaft, ein Umweltmonitoring um Frac-Bohrungen hat bisher regelmäßig nicht stattgefunden. Da beruhigt es keineswegs, wenn der oberste Bergmann in Niedersachsen, Olaf Lies, unlängst behauptete, dass noch »kein Fall bekannt geworden [ist], bei dem der Einsatz der Frack-Technologie zu Umweltschäden in Niedersachsen geführt hat.«6 Das konnte er wohl nur behaupten, weil schlicht nicht kontrolliert wurde, ob und inwieweit die Umwelt durch Fracking chemisch beschädigt wird. Der Krebscluster, der im September 2014 erst auf Initiative von AnwohnerInnen in der Samtgemeinde Bothel aufgedeckt wurde7 – auf deren Fläche befinden sich 3 der 21 gefrackten Söhlinger Bohrungen –, könnte sogar ein Indiz für die Gefährdung bzw. Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Fracking sein.

»Gravierende Wissens­lücken über beteiligte Chemikalien und deren sichere Entsorgung verhindern zurzeit belastbare Bewertungen«, kommentiert der Fachausschuss »Chemikalien in Hydrofracking zur Erdgasgewinnung« der Wasserchemischen Gesellschaft in seiner Stellungnahme zum Fracking-Rechtsänderungspaket der Bundesregierung8. Die Einrichtung eines verbindlichen Registers für alle Frac-Chemikalien wird darin begrüßt, aber auch auf die noch weitestgehende Unkenntnis der Umweltauswirkungen dieser Stoffe bei Anwendung und Entsorgung hingewiesen. Diese verlange noch viel Forschung, so der Fachausschuss.

Unabhängig davon, ob das Fracking-Gesetz kommt oder nicht: Viel Forschung hat Niedersachsen zu erledigen und den Nachweis zu führen, dass bei den Zulassungen der bisherigen Frac-Maßnahmen alles nach Recht und Gesetz zugegangen ist. Und zu erklären, wieso bis jetzt offenbar unbeanstandet Stoffe verwendet wurden, deren Verwendung im Bergbau chemikalienrechtlich anscheinend unzulässig war. Ob sich dann herausstellt, dass es zu Zuwiderhandlungen gegen chemikalien- bzw. umweltrechtliche Vorschriften kam, die strafrechtlich geahndet werden müssten, bleibt abzuwarten. Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass sich Amtsträger durch eine materiell fehlerhafte Genehmigung der Mittäterschaft an einer Umweltstraftat schuldig gemacht hätten9.

Die Gasindustrie behauptet, Fracking in Niedersachsens Tight-Gas-Lagerstätten im dichten Sandstein sei »mehr als 300-mal sicher und umweltverträglich zum Einsatz« gekommen. Dabei habe es »nicht einen dokumentierten Fall von Grundwasserverunreinigung« gegeben10. Den Beweis für ihre kühne Behauptung bleibt die Industrie jedoch schuldig, denn die Umweltverträglichkeit z. B. von 2.248 Tonnen Chemikalien allein im Söhlinger Untergrund ist noch gar nicht hinreichend untersucht worden. So ist es allein schon aus wissenschaftlicher Sicht unbegreiflich, warum die Bundesregierung das Fracking in Sandstein jetzt auch noch ausdrücklich erlauben will. Und damit Schäden am Grundwasser, der belebten Natur und der öffentlichen Gesundheit durch gefährliche Chemikalien riskieren will, die dabei in den Untergrund gebracht werden und unvermeidbar aus dem Untergrund zu Tage treten.

Tab.: Aggregierte Daten aus der „Tabelle des Grauens“ (2): Auflistung der identifizierbaren Einzelstoffe und ihrer Gefahrenmerkmale gem. CLP und jeweils eingesetzte Mengen sowie Gesamtmengen weiterer eingesetzter Chemikalien beim Fracking im Erdgasfeld Söhlingen zwischen 1982 und 2010.
Tab.: Aggregierte Daten aus der »Tabelle des Grauens«2: Auflistung der identifizierbaren Einzelstoffe und ihrer Gefahrenmerkmale gem. CLP und jeweils eingesetzte Mengen sowie Gesamtmengen weiterer eingesetzter Chemikalien beim Fracking im Erdgasfeld Söhlingen zwischen 1982 und 2010.

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  1. Die REACH -Verordnung (EG) 1907/2006 ist am 01.06.2007 in Kraft getreten.
    Die Zulassungspflicht für Biozide existiert seit 1998 (EU-Richtlinie Nr. 98/8/EG; abgelöst durch Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012).
    Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt seit 20.01.2009 die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen entspr. ihrer Gefahrenmerkmale.
  2. Niedersächs. Landtag, Drs. 16/3591 v. 19.04.2011
  3. z. B. Meiners et al. 2012; Schmitt-Jansen et al. 2012; eigene Recherche
  4. Niedersächs. Landtag, Drs. 17/3214 v. 12.3.2015
  5. Niedersächs. Landtag, Drs. 17/3569 v. 18.05.2015
  6. Niedersächs. Landtag, Minister Lies zu „Fracking in Niedersachsen“, 1.11.2013
  7. Epidemiologisches Krebsregister Niedersachsen, Bericht zur Samtgemeinde Bothel
  8. Fachausschuss „Chemikalien in Hydrofracking zur Erdgasgewinnung“ der Wasserchemischen Gesellschaft, Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Fracking. Vom Wasser 113 (2015) 1, 30-31
  9. BGH 2 StR 321/93 – Urteil v. 3.11.1993 (LG Darmstadt)
  10. Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V., 05.06.2015

Erstpublikation in WATERKANT 2|2015

TTIP weicht Schutz vor gefährlichen Chemikalien weiter auf

Cover BUND-TTIP-Expertise, Juni 2015TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU: Mögliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Regulierungen
Heute schon praktizierter Chemikalien-Einsatz beim Fracking gibt einen Vorgeschmack

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht durch das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP die Schutzstandards vor gesundheitsschädlichen Chemikalien gefährdet. Eine von dem Umweltverband in Auftrag gegebene Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem die Aufgabe des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips den Schutz der Verbraucher vor krebserzeugenden, hormonell wirksamen und umweltschädlichen Chemikalien infrage stellen würde.
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Gefährliche Chemikalien beim Fracking: 1. Diesel

Warnhinweis Diesel
Diesel ist gesundheits- und wasserschädlich.
Nach dem »Einsatz von Diesel als Zusatzstoff bei Frackbohrungen« in einem konkreten Fall in der Vergangenheit hatten sich die Grünen Landtagsabgeordneten Elke Twesten und Volker Bajus bei der niedersächsischen Landesregierung erkundigt. Das Risiko einer unkontrollierten Freisetzung des verwendeten Diesels verbunden mit einer Gefährdung von Grund- und Trinkwasser sei »vom damaligen Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld, Außenstelle Celle, als gering und das Vorhaben insgesamt als zulassungsfähig beurteilt« worden, teilte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) in seiner Antwort mit (Nds. LT Drs. 17/3569).
Ob das Celler Bergamt sich auch der erheblichen Gesundheitsgefahren durch Diesel in der Umwelt bewusst war, als es das Vorhaben zuließ?
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Hofgeismarer Erklärung: Kali-Bergbau muss heutigem Stand der Technik genügen

Ideale Arbeitsbedingungen im Salz unter Tage zeigt das Deutsche Museum in München (Foto: High Contrast/wikimedia)
Ideale Arbeitsbedingungen im Salz unter Tage zeigt das Deutsche Museum in München (Foto: High Contrast/wikimedia)
Die Kali-Produktion im thüringisch-hessischen Revier stellt nach wie vor eine große Umweltbelastung dar, weil sie nicht nach dem Stand der Technik verfährt. Doch nach dem erklärten Willen der grünen Umweltministerin Hinz und des Bergbau-Unternehmens K+S soll sich daran so schnell auch noch nichts ändern. Salzige Abwässer aus Produktion und von den Rückstandshalden sollen weiter in den Untergrund und in die Flüsse geleitet werden dürfen – und nachweislich Schäden am nutzbaren Grundwasser und den Flussbiotopen anrichten. Salzhalden sollen stehen bleiben und eventuell erweitert werden dürfen und so weiteres wertvolles Ackerland vernichten. So bedroht die Kali-Industrie auch Arbeitsplätze.

Zur Beendigung dieses nicht hinnehmbaren Zustandes haben gestern die Werra-Weser-Anrainerkonferenz, das Aktionsbündnis salzfreies Märchenland und die hessische Die LINKE. mit der Hofgeismarer Erklärung aufgerufen. Nach dem heutigen Stand der Technik sei ein versatzloser Kali-Bergbau möglich, der darüber hinaus die Lagerstätten vollständiger ausnutzt und bei dem alle Wertstoffe bestmöglich extrahiert und nicht teilweise als Abfall entsorgt werden. Mit der Erklärung wird die hessische Landesregierung unter anderem aufgefordert, »die Versenkung von Salzabwasser sofort zu beenden«, auf die Einhaltung der Wassergesetze zu achten und dem Unternehmen K+S dieselben Pflichten zum Umwelt- und Gewässerschutz aufzuerlegen, wie sie auch für andere gelten.

Quarnebeker Resolution zieht Erlaubnis Kunrau in Zweifel

Naturpark Drömling im Januar 1986
Ein Anblick, der bald Geschichte ist, wenn die fossile Förderung so weitergeht: Naturpark Drömling im Januar 1986 (Foto: Axel Hindemith/wikimedia)
Wegen der beabsichtigten Ausweitung der Erdgasförderung in der südlichen Altmark hatte die Bürgerinitiative »Kein CO2-Endlager Altmark« am 14. April zum dritten Mal zu einer Veranstaltung eingeladen. Wie schon bei den beiden Veranstaltungen zuvor waren ca. 50 interessierte Menschen gekommen, darunter der Bürgermeister der betroffenen Verbandsgemeinde Klötze Mann von Klötze (CDU), die Landtagsabgeordneten Dorothea Frederking (Grüne) und Jürgen Barth (SPD) und die Kreistagsmitglieder Ute Feisel, Horst Wienecke und Volkmar Erl. Gegen Ende der lebendigen Veranstaltung, die Lothar Lehmann mit zwei Videos zu Fracking und Erdgasförderung eingeleitet hatte, verabschiedete die Versammlung einstimmig eine Resolution, mit der sie die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis Kunrau in Frage stellt und darüber hinaus den Erneuerbaren Energien und dem naturfreundlichen Tourismus in der Region ihren Vorzug gibt und die Natur als Lebensgrundlage hervorhebt.
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Bundeskabinett beschließt pro-Fracking-Gesetzpaket, missachtet Vorsorgeprinzip und breite Ablehnung

anti-Fracking-Demo vor dem Kanzleramt, 1.4.15
Mehrere Umweltverbände demonstrierten heute vor dem Bundeskanzleramt für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot (Bildquelle: CAMPACT)
Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte Rechtsänderungspaket zum Fracking beschlossen. Damit wird das jahrelange Ringen um das vom ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung abgelehnten Fracking aber nicht beendet sein. Die Kritik und den Widerstand in der Gesellschaft, aber auch innerhalb der Koalitionsfraktionen im Vorfeld dieser entscheidenden Kabinettssitzung hat auch der letzte Feinschliff am Gesetzespaket nicht abstellen können.

Auch wenn die Ministerin, die im Anschluss an die Kabinettssitzung vor die Presse trat, die Regulierungen als »strengste Regeln« verkaufen wollte, die dem Schutz des Wassers, der Umwelt und der Gesundheit weitestgehend Rechnung tragen, so kommt das Gesetzpaket in erster Linie der Öl- und Gasindustrie entgegen. Gernot Kalkoffen, Vorstandsvorsitzender des WEG und der ExxonMobil Central Europe Holding GmbH, begrüßte den Kabinettsbeschluss denn auch umgehend. Dagegen stößt das »Fracking-Gesetz« bei mindestens 100 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion und mindestens 50 SPD-Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen auf Ablehnung, weil es dem gebotenen Schutz des Grundwassers nicht ausreichend Rechnung trägt und weil sie Aufruhr in ihren Wahlkreisen fürchten. Die Oppositionsfraktionen laufen ohnehin schon lange Sturm gegen Fracking, so wie auch der außerparlamentarische Widerstand von anti-Fracking-Initiativen und Umweltverbänden, die sich immer zahlreicher zu Wort melden.
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Ärzte und Wissenschaftler in England fordern Fracking-Stop

Title medact-rep't "Health & Fracking: the impacts & opportunity costs"
Neues Gutachten aus England fordert Fracking-Stop: Health & Fracking: the impacts & opportunity costs
Fracking in England sollte sofort gestoppt werden, fordern nun auch hochrangige Ärzte und Klima-Wissenschaftler in England. In ihrem jetzt veröffentlichten Bericht »Health & Fracking – The impacts & opportunity costs« (etwa: Gesundheit und Fracking – Auswirkungen und Kosten) legen sie ausführlich dar, welche ernsten und nicht verantwortbaren Folgen Fracking für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt einschließlich dem Klima haben kann.
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Unverbindliche Mindestgrundsätze beim Fracking schützen nicht

Energiewende-Demo Berlin 2013Elf EU-Länder ziehen Hochvolumen-Hydrofracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Betracht und haben teilweise schon Genehmigungen dafür erteilt. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Bericht der EU-Kommission hervor. Dabei zeigt sich, dass die Unionsländer den Empfehlungen der Kommission – die so genannten Mindestgrundsätze zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen mittels Hochvolumen-Hydrofracking – nach Belieben befolgen oder sie als unverbindliche Vorgaben links liegen lassen.

Den Kritikern der umstrittenen Bergbaumethode ist klar: Auf die Weise kann es keine ausreichende Vorsorge vor den teils weitreichenden Gefährdungen des Fracking, z. B. für Wasser- und Naturschutz- sowie Wohn- und Überschwemmungsgebiete geben. Fracking-Gegner monieren, dass die »Mindestgrundsätze« der Kommission mit Regulierung nichts zu tun haben und ihre Unverbindlichkeit Mensch und Natur in große Gefahr bringt.
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Verwaltung muss sich fragen lassen: Ist diese Sondermüllverklappung auf Hamburger Stadtgebiet zulässig?

Einpressbohrung Groß-Hamburg 2 in Sinstorf GH2 vom Nachbarn aus gesehen. Unter dem Edelstahlkasten verbirgt sich der Bohrlochskopf.
Einpressbohrung Groß-Hamburg 2 in Sinstorf
GH2 vom Nachbarn aus gesehen. Unter dem Edelstahlkasten verbirgt sich der Bohrlochskopf.
»Die Bohrung Groß-Hamburg 2 wird noch als Einpressbohrung betrieben.« Aufgrund dieser Information aus dem Landesbergamt (LBEG) wurden Umweltschützer im vergangenen Monat auf eine bisher unbekannte Praxis bei Bergbehörden und Öl-/Gaskonzernen in Deutschland aufmerksam. Denn besagte Bohrung Groß-Hamburg 2 (GH2) liegt mitten in einem Wohngebiet – in Sinstorf in der Freien und Hansestadt Hamburg. Bekannte Ein- oder Verpressbohrungen waren bisher nur außerhalb von Ortschaften bekannt.

Das der GH2 nächstgelegene Haus steht in 35 Metern Entfernung, der erste von mehreren Dauerkleingärten gegenüber liegt etwa genauso dicht an der Bohrung. Erstaunt stellten die Aktivisten dann auch noch fest, das auf der gegenüberliegenden Straßenseite, in ca. 50 Metern Entfernung, just in diesem Moment der B-Plan für ein Neubaugebiet heranreift. Hier soll Lebensraum für Familien geschaffen werden, damit sie nicht ins Umland ziehen müssen. Verwaltung muss sich fragen lassen: Ist diese Sondermüllverklappung auf Hamburger Stadtgebiet zulässig? weiterlesen